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Unterhalt

Thema: Unterhalt

Hallo ihr Papis, ich hätte da mal eine Frage. Ein Freund von mir ist kürzlich Papa geworden. Ansich ja eine schöne Sache. Das Problem ist das die beiden Elternteile nie zusammen waren und es auch jetzt nicht sind. Er zahlt seinen Unterhalt für den kleinen aber darf ihn nur alle zwei Wochen für zwei Stunden am WE sehen. Und die Mutter schickt immer jemanden mit damit der papa nicht alleine ist mit dem kleinen. Darf sie das denn einfach so? Hat er nicht ein Anrecht auf neun Stunden und zwar alleine mit seinem Sohn? Und ausserdem will sie nun Unterhalt für sich beantragen. 280 Euro soll er für sie bezahlen obwohl sie nie zusammen waren. Kann sie mdamit durch kommen? Hat jemand von euch sowas schon mal mitgemacht? Für viele nützliche Antworten wäre ich wirklich sehr dankbar. Ganz liebe Grüsse

Mitglied inaktiv - 19.06.2007, 10:17


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Auch hier: Rechtsbeistand ist nicht das verkehrt. Ein Besuch bei der Profamilia kann auch nicht schaden. Die Mutter hat tatsächlich anrecht auf Unterhalt. Zumindest die ersten drei Jahre.

Mitglied inaktiv - 19.06.2007, 11:25


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hi, Umgangsrecht ist oft Streitthema bei getrennten Eltern. Umgang mit Säugling/Kleinkind dementsprechten komplizierter. Die beste Strategie ist es, dass sich der Vater gutwillig verhält und die Zeit für sich arbeiten lässt. Der Vorteil einer Begleitung ist ja, dass man ihm dann auch keine Vernachlässigung etc vorwerfen kann. Die ersten fast 2 Lebensjahre meines Sohnes fand der Umgang bei der Mutter statt, mit ihrer Anwesenheit. Allerdings bin ich dann immer 2-3Stunden allein mit Junior in den Park. Danach habe ich ihn mit zu mir genommen (ca 65Km). Der Vater sollte im Hinterkopf behalten, dass es ja n icht nur um wenige Monate geht, sondern die Beziehung zum Kind wächst langsam und wird auch stark werden (kann ich bestätigen!). Die Mutter muss erstmal "runterkommen" und das Kind ein wenig wachsen und dann kann sich das mit dem Umgang auch gut entwickeln. Mir sagte mal eine Alleinerziehende, dass sie der Meinung sei, die emotional-hormonellen Dinge der Schwangerschaft würde nur langsam im ersten Lebensjahr des Kindes abklingen... Unterhalt kann sie für sich wegen der Betreuung des Kleinkindes verlangen. Momentan ist eine zeitl. Begrenzung bis zum 3. Lebensjahr des Kindes vorgesehen. Das wurde vor 4 Wochen für Verfassungswidrig erklärt und im Rahmen einer grossen Reform wird bis allerspätestens ende 2008 kein Untershcied mehr bestehen, zwischen geschiedener und unverheirateter Mutter. (bzw. Mutter = "betreuender Elternteil")

Mitglied inaktiv - 20.06.2007, 12:25