frau bader schreibt immer: der umgang ist beim vater auszuüben... schön wärs..... dazu möchte ich mal eins bemerken: da es mit meiner ex große differenzen gab, was das umgangsrecht bzw den ort betrifft (nicht verheiratet, sie hat das sorgrerecht, sohn 1 jahr alt, ich wohne ca 1h autofahrt entfernt, 2x wöchentlich 3h kontakt(sehr gut) seit seinem 1/2 jahr(vorher zusammen gelebt)habe ich sie, so sagt sie, "vors jugendamt gezerrt" wegen ner umgangsregelung, da ich das umgangsrecht gerne bei mir und nicht mehr bei ihr ausüben wollte(gab ständig probleme mit ihr dort). das hat sie völlig verweigert(kind wär bei mir total fremd und zu weit weg...) und siehe da, der ja-betreuer war auch der meinung, daß das kind mit 1 jahr dazu noch zu jung wär. er auch vom famniliengericht dazu befragt werden würde und dieses nach seinen vorgaben entscheidet, und ich müßte schon den umgang weiterhin bei der mutter ausüben und ich soll doch versuchen, mich gütlich mit ihr zu einigen... bla bla bla!!! glaubt der denn, wir haben uns getrennt, weil wir uns noch so toll verstehen? wie siehts mit nem gesetzlichen anspruch aus, was ort und umfang betrifft und gemäß bgb wieviel kann ich das nachlesen? oder was entscheiden gerichte üblicherweise in so nem fall? hab eins gelernt, ohne gesetze geht in deutschland gar nichts(leider, aber es ist so) und als vater hat man eh so gut wie verloren...die mütter haben alle rechte und die väter nur eins (das zu zahlen!!!). bin kurz davor, den kontakt ganz abzubrechen, dank dem lieben herrn vom jugendamt.... mein sohn ist mir sehr wichtig und ich besuche ihn auch regelmäßig 2x die woche 3h, aber wenn ich das weiterhin bei ihr tun muß, dann sorry, laß ichs lieber bleiben, bevor ich psychisch drauf geh!!! wie seht uhr das? antworten von betroffenen, egal welcher seite, sind sehr erwünscht. gruß toni
Mitglied inaktiv - 13.11.2004, 20:54