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Rechte der Väter?

Thema: Rechte der Väter?

Ich weiss nicht ob ihr Euch da auskennt? Mein Mann hat einen unehelichen Sohn, für den er auch Unterhalt zahlt und ihn alle 2 Wochen sieht. Könnte seine Ex ihm den Umgang verbieten oder hat er ein Recht darauf ihn zu sehen? Ist er dazu verpflichtet ihn auch mal mit in den Urlaub zu nehmen? Wie sieht es aus, wenn der Mutter etwas passiert oder sie nicht mehr fähig ist den Sohn zu erziehen. Hätte er ein Recht darauf in zu bekommen. Wir kennen uns da rechtlich nicht so aus. Haben auch selber jetzt 2 Kinder. Schönen Gruß

Mitglied inaktiv - 11.01.2004, 00:20


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Die Frage müsste Dein Mann ab besten eigentlich beantworten können, da er ja für seinen Sohn bezahlt und so wie es sich anhört auch ein Besuchsrecht hat. Nur so proforma kann man leider dieses Thema nicht beantworten. Viele Randfaktoren spielen dabei eine Rolle. Beispiel: Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt mit einem andern verheiratet. Oder - Vater wurde von der Mutter nur im Krankenhaus angegeben. Oder - Mutter od. Vater haben die Vaterschaft über Test nachgewiesen... usw.

Mitglied inaktiv - 11.01.2004, 12:15


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Hallo! ICh kenne mich ein wenig aus. Beantworte mir mal folgende Fragen. Wann wurden die beiden geschieden? Hat einer das alleinige Sorge und Aufenthaltsbestimmungrecht? Ist es schriftlich bzw. per Urteil (z.B. im Scheidungsvertrag) geregelt, wie die Besuchszeiten aussehen? Verpflichtet sein Kind mit in den Urlaub zu nehmen ist der Vater grundsätzlich nicht. Allerdings teilen sich Mutter und VAter ja meist die Ferien und wenn ihr das Kind nicht mitnehmen wollt solttet ihr darauf achten, dass Eure Reise nicht in die Zeit fällt, wenn das Kind da ist. Was spricht da allerdings dagegen? Wenn Du mir die Fragen beantwortest kann ich Dir weiterhelfen. Du kannst Dich auch mal unter folgender Adresse erkundigen: www.vafk.de Das ist ein Väter Forum LG Elke LG Elke

Mitglied inaktiv - 11.01.2004, 14:54


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Das hast du falsch verstanden. Sie waren nie verheiratet. Deshalb frage ich. Es wurde auch nie ein Test gemacht. Aber er ist der Meinung er ist der Vater und er kümmert sich ja auch um ihn. Nur wie ist es, wenn die Mutter den Umgang nicht mehr will. Kann sie es verbieten. Deshalb frage ich.

Mitglied inaktiv - 11.01.2004, 16:59


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Das kommt drauf an, ob sie ihn als Vater im Krankenhaus also für die Geburtsurkunde usw. genannt hat. Wenn ja hat er seit kurzem mehr Rechte! Wenn nein muß er wohl einen Vaterschaftstest anordnen lassen. Erkundige dich wirklich mal in dem Forum. Wenn Du nicht dort schreiben kannst, weil Du kein Mitglied bist. Mach ich es gern für Dich. LG Elke

Mitglied inaktiv - 11.01.2004, 19:06


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Hi, rechtlich gesehen hat der Vater ein Umgangsrecht mit seinem Kind UND umgekehrt dsa Kind mit seinem getrenntlebenden Elternteil. Seit der Kindschaftsreform von 1998 unterscheidet der Gesetzgeber dabei nicht mehr zwischen ehem. verheiratete Eltern und unverheiratete Eltern. Der Umgangs sollte dem Alter des Kindes entsprechend ausgestaltet werden und entsprechtend der Beziehung zwischen Kind und getrenntlebendem Elternteil. Gesetzlich ist der Umfang nicht festgelegt, damit im Einzelfall darüber befunden werden kann. Weiterhin hat aber die nicht verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind. Stirbt die Mutter, dann kann der Vater das alleinige Sorgerecht bekommen, WENN dieses dem Wohl des Kindes entspricht. Das ist natürlich immer dann der Fall, wenn der Vater sich schon immer um sein Kind gekümmert hat. Gruss

Mitglied inaktiv - 12.01.2004, 08:02


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hi, die Vaterschaft wird bei nicht miteinander verheirateten Eltern folgendermassen egklärt: -Der Vater beurkundet beim Jugendamt (kostenlos) oder beim Notar (kostenpflichtig) seine Vaterschaftsanerkennung -Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung durch den Vater Zustimmen und git darum beim Jugendamt oder beim Notar eine "Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung" ab. -Ohne diese Zustimmung ist die anerkennung nicht rechtsgültig; und umgekehrt ist die Zustimmungserklärung der Mutter ohne die Anerkennung des Vaters nicht rechtsgültig. -Danach geht alles automatisch, der Vater wird beim Standesamt gemeldet und eingetragen, das kann die Mutter jetzt nicht mehr verhindern und bekommt u.U. darüber keine gesonderte Information. Um zu erfahren, ob der avter eingetragen ist, sollte man einige Wochen nach dem Prozedere beim Standesamt eine aktuelle Abschrift der geburtsurkunde anfordern. -Unterhaltspflicht des Vaters für das Kind setzt durch die Anerkennung ein. evtl. auch für die Mutter des Kindes, auch bei unverheirateten Müttern bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. -Wollen die Eltern das gemeinsame Sorgerecht, kann dieses beim Jugendamt erklärt werden. Jeder Elternteil muss eine Sorgeerklärung beim Jugendamt oder Notar abgeben, die keine Bedingungen enthalten darf. Nur durch beiderseitige errkläung des gemeinsamen Sorgerechtes erhalten die Eltern das gemeinsame SR. Sollte der Vater Zweifel haben und die Vaterschaft nicht anerkennen, und die Mutter will diese geklärt haben, kommt es zur Vaterschaftsklärung, u.U. auch zu einem Prozess und einem Gutachten. Das wird erheblich teuer für den Vater. bye

Mitglied inaktiv - 12.01.2004, 08:57


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Habe dort schon nachgesehen. Ja sie hat ihn angegeben als Vater. Ich bin mir aber nicht sicher ob er ist es ist. Aber er muss es ja selber wissen was er tut. sie hat es nämlich nur darauf angelegt ein Kind zu bekommen bzw. möglichst viele Kinder von verschiedenen Männern zu sammeln. Aber was solls muss sie ja mit klarkommen. Er kommt seinen Verpflichtungen jedenfalls nach zu zahlt und kümmert sich so wie die anderen beiden Väter von ihren Kindern auch. Hat sie echt Glück gehabt. Die Herren treffen sich immer biem Kinderabholen und zahlen ha ha ha.

Mitglied inaktiv - 12.01.2004, 11:36


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Ja, so ist das auch abgelaufen. Er hat ihn damals anerkannt und zahlt auch jeden Monat und wie gesagt kümmert sich auch. Ich wollte doch nur wissen, ob sie ihm den Umgang verbieten kann wenn sie Lust und Laune dazu hat. Danke trotzdem.

Mitglied inaktiv - 12.01.2004, 11:39


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Habe deine zweite Antwort erst jetzt gelesen. Also kann sie nicht auf einmal sagen, dass er ihn nicht mehr sehen dürfe. Das wollte ich nur wissen. Wenn ihr also was passiert, könnte er ihn also adoptieren? Hatte einen Fall gelesen, wo die Mutter ins Gefängnis kam für mehrere Jahre. Der Vater hatte sogar das Sorgerecht, hat seine Kinder aber nicht bekommen.

Mitglied inaktiv - 12.01.2004, 11:44


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Hi, er müsste sein Kind nicht adoptieren, dass müssen nur Leute, die nicht die leiblichen Eltern sind. Bei dem Fall, den du kennst, müsste man mehr wissen. Strafhaft muss ja nicht dazu führen, dass Mutter&Kind getrennt werden, solange die Kinder klein sind und die die Strafanstalt es ermöglicht, dass die Kinder bei ihr bleiben. Rechtlich kann eure Kindesmutter einen Umgang nicht so ohne Gründe verhindern. Praktisch sieht es jedoch anders aus. Nur selten wenden Gerichte Zwangsmittel gegen Mütter ein, weil sie das als für das Kind schädlicher ansehen, als einen ausgesetzten Umgang. Zwar sind inzwischen immer mehr Urteile zu lesen, wo es zu Zwang gegen solche Mütter kommt, aber es gibt leider immer noch eine riesige unbestrafte Zahl von Umgangsboykotten. bye

Mitglied inaktiv - 12.01.2004, 15:37