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Messerbesitz

Thema: Messerbesitz

Hallo liebe Papas, ich habe mal eine Frage, zu der ich im www nichts gefunden habe. Vielleicht kennt sich der eine oder andere hier aus. In der Nachttischschublade meines Lebensgefährten habe ich heute ein Messer der U.S.Marines entdeckt. Buckmaster 184 U.S.PAT 4622707 Könnt Ihr mir sagen, ob es in Deutschland zulässig ist, so ein Ding zu besitzen? Danke und viele Grüsse Lisaelea

Mitglied inaktiv - 29.10.2007, 10:14


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HAllo, hat es eine feststehende Klinge. Also son Teil wo man erst nen Knopf drücken muss um die Klinge wieder einzuklappen oder ist das n ganz normales Taschenmesser? Gruß René

Mitglied inaktiv - 29.10.2007, 10:17


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Das ist feststehend: http://cgi.ebay.ch/BUCK-184-BUCKMASTER-SURVIVAL-KNIFE-US-Marines_W0QQitemZ140173536887QQihZ004QQcategoryZ40431QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

Mitglied inaktiv - 29.10.2007, 10:18


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was soll daran verboten sein? abgesehen von der Aufmachung unterscheidet es sich nciht wesentlich von einem Küchenmesser.

Mitglied inaktiv - 29.10.2007, 10:34


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...ist glaub ich kein Problem Informationen findest du hinter folgendem Link: http://www.aermeldolch.com/auswahl.html Gruß René

Mitglied inaktiv - 29.10.2007, 11:13


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Danke schön :-)

Mitglied inaktiv - 29.10.2007, 11:45