Hallo liebe Papas,
ich habe mal eine Frage, zu der ich im www nichts gefunden habe. Vielleicht kennt sich der eine oder andere hier aus.
In der Nachttischschublade meines Lebensgefährten habe ich heute ein Messer der U.S.Marines entdeckt.
Buckmaster 184 U.S.PAT 4622707
Könnt Ihr mir sagen, ob es in Deutschland zulässig ist, so ein Ding zu besitzen?
Danke und viele Grüsse
Lisaelea
Mitglied inaktiv - 29.10.2007, 10:14
Antwort auf diesen Beitrag
HAllo,
hat es eine feststehende Klinge. Also son Teil wo man erst nen Knopf drücken muss um die Klinge wieder einzuklappen oder ist das n ganz normales Taschenmesser?
Gruß
René
Mitglied inaktiv - 29.10.2007, 10:17
Antwort auf diesen Beitrag
Das ist feststehend:
http://cgi.ebay.ch/BUCK-184-BUCKMASTER-SURVIVAL-KNIFE-US-Marines_W0QQitemZ140173536887QQihZ004QQcategoryZ40431QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
Mitglied inaktiv - 29.10.2007, 10:18
Antwort auf diesen Beitrag
was soll daran verboten sein? abgesehen von der Aufmachung unterscheidet es sich nciht wesentlich von einem Küchenmesser.
Mitglied inaktiv - 29.10.2007, 10:34
Antwort auf diesen Beitrag
...ist glaub ich kein Problem
Informationen findest du hinter folgendem Link:
http://www.aermeldolch.com/auswahl.html
Gruß
René
Mitglied inaktiv - 29.10.2007, 11:13
Antwort auf diesen Beitrag
Danke schön :-)
Mitglied inaktiv - 29.10.2007, 11:45