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Kinderfreibetrag,Haushaltsfreibetrag,Erziehungsfreibetrag

Thema: Kinderfreibetrag,Haushaltsfreibetrag,Erziehungsfreibetrag

Moin moin zusammen ! Ich weiß leider nicht viel über diese Themen,und wo man dieses beantragen kann und wie es meiner kleinen Familie weiterhilft . Kennt sich jemand damit aus ??? Meine Frau ist nebenberuflich am Putzen,kann unsere Tochter mit zur Arbeit nehmen, und ich Vollzeit in der Gastronomie tätig,doch leider reicht es nur zum Überleben und große Sprünge können wir auch nicht machen. Wie sind eure Erfahrungen ??? Gruß Thorsten

Mitglied inaktiv - 06.05.2003, 10:54


Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, ich geh mal davon aus, dass Ihr beide auf Lohnsteuerkarte arbeitet. Wenn ja, mußt Du die Eintragung im Jahr der Geburt bei der Gemeinde beantragen. Wichtig: Lohnsteuerkarten mitnehmen. Allerdings wirkt sich der Kinderfreibetrag meist nicht auf die Lohnsteuer aus, sondern nur auf Kirchensteuer und Soli. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Kindergeld höher ist, als die steuerliche Ersparnis beim Kinderfreibetrag. Dies ist bei ca. 80 % der Lohnsteuerfällen so. In der Steuererklärung mußt Du die Angaben in der Anlage Kind eintragen. Der Haushaltsfreibetrag steht nur alleinerziehenden Elternteilen zu. Für verheiratete Eltern, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, gibt es ja den doppelten Grundfreibetrag und den Splittingtarif. Welche Lohnsteuerklassen habt Ihr denn? Gruß, Paddy

Mitglied inaktiv - 06.05.2003, 13:37