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Ex versucht den Kontakt zum Kind zu unterbinden

Thema: Ex versucht den Kontakt zum Kind zu unterbinden

Hallo, meine Exfreundin hat mich noch während der Schwangerschaft raus geworfen und unterbindet weit möglich den Kontakt zum Kind. NEIN ich habe sie nicht geschlagen, ich trinke keine Alkohol und habe alles was ich hatte in die Familie gesteckt (emotional und finanziell). Ja ich bin nicht perfekt und sie auch nicht! Sie droht bereits jetzt (und das Kind ist erst ca. 5 Monate alt), dass Sie mir das Kind komplett vorbehalten will, wenn ich nicht das akzeptiere was sie sagt. Sie versucht mir zu verkaufen, dass alle drei Wochen eine halbe Stunde eine große Geste ist. Wir sind nicht verheiratet . Wenn jemand gut Tipps hätte, wäre ich sehr dankbar. Gruß FLW

Mitglied inaktiv - 13.06.2004, 16:51


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Ich würde mal zum Jugendamt gehen!Ich bin selber eine Frau aber ich HASSE Frauen die meinen sie müßten den Männern ihre Kinder vorenthalten,solchen Frauen wünsche ich das die Kinder ihnen eines Tages solche Vorwürfe machen das sie nur noch Kopfschmerzen davon haben! Das ist echt das letzte. Das es nicht gut ist für solche kleinen Würmchen das sie alle 2 Wochen hin und her geschoben werden verstehe ich aber man kann ja mal das Kind an den Papa geben damit er mal den ganzen Tag was mit dem Kind unternehmen kann!Und mal dort zuschlafen finde ich auch ok denn es schläft ja auch mal bei Oma und Opa und ist auch nicht in der gewohnten umgebung!Also ich würde an deiner Stelle mal zum Amt gehen!Wünsche dir viel glück!Zur allergrößten Not würde ich klagen! Silke

Mitglied inaktiv - 13.06.2004, 19:08


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ich würde mich auch an das Jugendamt wenden. Wenn sie dir euer Kind nicht mitgeben mag, kann ich das in dem Alter verstehen und soviel ich weiß muss sie es auch nicht, bis das Kind 3 Jahre alt ist. Aber nichts desto trotz solltest du es sehen dürfen. Es gibt auch die Möglichkeit, das jmd. vom Jugendamt zu deiner Ex nach Hause kommt, sie in ein anderes Zimmer geht, falls sie es -warum auch immer- nicht erträgt dich zu sehen und du dann dein Kind sehen kannst.

Mitglied inaktiv - 08.07.2004, 21:22


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Hallo Das darf sie garnicht. Gehe zum Jugendamt sie werden dann einen weg finden das du dein Kind sehen darfst. Weist Du genau das es dein Kind ist sonst würde ich noch einen Vaterschaftstest machen lassen aber nur wenn du dir nicht sicher bist. LG AUS SACHSEN

Mitglied inaktiv - 13.06.2004, 20:02


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Hallo! Halt mich ja sonst zurück, aber dazu muss ich auch mal was sagen: Ich wär froh, wen sich der vater meiner Großen mal blicken lassen würde, er hat sie das letzte mal gesehen als sie 3 war, mittlerweile wird sie 15 Jahre alt. Wie die anderen schon schrieben: Auf zum Jugendamt! Du kannst Dein Umgangsrecht einklagen und daran hat sich dann auch Deine Ex zu halten. Es müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen, damit das gericht ein totales Umgangsverbot ausspricht. Sie meint, Du hast zu tun was sie sagt? Beweis ihr das gegenteil! Wenn Dir was an Deinem Kind liegt, dann kämpfe, das kleine wirds Dir danken. LG und viel Erfolg Susi

Mitglied inaktiv - 13.06.2004, 20:11