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@Brockdorf - Vortrittsfrage an den Fahrlehrer ;-)

Thema: @Brockdorf - Vortrittsfrage an den Fahrlehrer ;-)

Hallo Brockdorf Ich habe vorhin gelesen, das du Fahrlehrer bist und ich hätte da eine kurze Vortrittsfrage: Bei uns im ganzen Viertel ist Rechtsvortritt und nun behauptet meine Schwägerin, dass die Autos, welche von rechts kommen und ein flaches Trottoir überqueren nicht vortritt hätten. (etwas komisch beschrieben, ich hoffe du kommst nach) Hat meine Schwägerin recht oder ich, ich sage nämlich, dass nichts den Rechtsvortritt aufhebt ausser es sei gekennzeichnet. Vielen Dank Gabi

Mitglied inaktiv - 02.06.2006, 12:55


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Sorry, wenn ich mich einmische (bin weder Papa noch Fahrlehrer), aber meinst Du vielleicht das Thema „Vorfahrt bei abgesenktem Bürgersteig“? Ist in § 10 StVO geregelt: „Einfahren und Anfahren Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.“ Bei abgesenktem Bürgersteig ist die Situation somit dieselbe wie bei einer ganz normalen Grundstücksausfahrt, da gilt schließlich auch nicht „rechts vor links“ – genauso wie bei Straßen mit abgesenktem Bürgersteig. Die Regelung scheint aber nicht allzu weit bekannt zu sein – ich fahre regelmäßig aus einer Wohnstraße mit abgesenktem Bürgersteig auf die Hauptstraße, und 90 % der Autofahrer, die für mich von links kommen, lassen mich rein – wahrscheinlich, weil sie einfach von „rechts vor links“ ausgehen...

Mitglied inaktiv - 02.06.2006, 16:34


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Du meinst wahrscheinlich einen Bürgersteig, also quasi eine leichte Erhöhung? Dann ha t deine Schwägerin recht. Warum? Da muss dann doch Brockdorf ran!!! lg

Mitglied inaktiv - 02.06.2006, 16:36


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...es sei denn du kommst aus aus? dann kenn ich den entsprechenden $ nicht

Mitglied inaktiv - 02.06.2006, 23:28