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AGB-Betrug / Was tun ?

Thema: AGB-Betrug / Was tun ?

Hi Zusammen, meine Frau ist einem AGB Betrug auf den Leim gegangen. im Kleingedruckten stand, wenn die nicht innert 14 Tage kündigt, dann ist ein Jahresabo für xx Euro fällig. Tja, jetzt kam die Rechnung :-) Was würdet ihr tun ? Hattet ihr schon Erfahrungen damit ? Ich tendiere auf, ich lasse es auf ein Gerichtsverfahren ankommen ....

Mitglied inaktiv - 20.03.2006, 12:54


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Wieso Betrug, es stand doch in den AGB's drin, dass Sie was abonniert, wenn nicht widerrufen wird. :-)

Mitglied inaktiv - 20.03.2006, 13:04


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Liest Du die AGB's immer durch ?

Mitglied inaktiv - 20.03.2006, 13:11


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Dann Anruf bei der Verbraucherzentrale und dann entsprechende Maßnahmen. Grüßle

Mitglied inaktiv - 20.03.2006, 13:07


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Hmm.. das wird schwierig. Ich bin aus der Schweiz :-) Nun, ich tendiere darauf, dass hier das Schweizer Gesetz zuschlägt, und da ist es so, dass die Kosten offensichtlich sein müssen und nicht versteckt sein dürfen. Hmm... schon blöd :-)

Mitglied inaktiv - 20.03.2006, 13:10


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Hallo, auf ein Mahnverfahren in diesem Fall würde ich es nicht ankommen lassen, da du obendrein auch noch die Gerichtskosten + Verfahrensgebühren zahlen müsstest. Deine Frau hat mit ihrer Unterschrift die AGB´s akzeptiert und ist nunmal dazu verpflichtet, den Jahresbeitrag zu zahlen. Eine rechtzeitige Kündigung des ABO´s ist hier am ehesten der richtige Weg LG Steffi

Mitglied inaktiv - 20.03.2006, 13:09


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gerade weil solche wichtigen details grundsätzlich in dem kleingedruckten stehen...IMMER die AGB's durchlesen. lassts nicht auf ein gerichtliches mahnverfahren ankommen. es stand halt in den AGB's drin. jeglicher kontakt zu dieser firma nur schriftlich und nach möglichkeit mit einschreiben/rückschein schicken, damit ihr was in händen haltet und beweisen könnt, dass ihr rechtzeitig das abo gekündigt habt.

Mitglied inaktiv - 20.03.2006, 13:38


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Hallo, hier ist eine Mama, die auch nicht immer das Kleingedruckte liest und da immer mal wieder reinfällt. Ihr werdet wohl in den sauren Apfel beißen müssen, denn, sie hat es unterschrieben. Aber frag doch mal unter: www.jurathek.de im Forum nach. Das ist zwar für Deutschland, aber vielleicht bringt es Euch doch was.

Mitglied inaktiv - 20.03.2006, 15:27


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manches ist nichtig, manches sittenwidrig und ob es rechtssicher ist kann dir wie gesagt die Verbraucherzentrale sagen. Grüßle

Mitglied inaktiv - 20.03.2006, 15:49


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Stimmt. Zumindest nach Schweizer Gesetz: OR Art. 23: Der Vertrag ist für denjenigen unverbindlich, der sich beim Abschluss in einem wesentlichen Irrtum befunden hat. :-)) Ich werde es aber abklären. Da ich in der Schweiz wohne und der, der das Geld will in Dänemark/Deutschland ist mus derjenige in der Schweiz das Geld einklagen :-)) Und für mich gilt das Schweizer Gesetz :-)))

Mitglied inaktiv - 20.03.2006, 16:15


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Stimmt. Zumindest nach Schweizer Gesetz: OR Art. 23: Der Vertrag ist für denjenigen unverbindlich, der sich beim Abschluss in einem wesentlichen Irrtum befunden hat. :-)) Ich werde es aber abklären. Da ich in der Schweiz wohne und der, der das Geld will in Dänemark/Deutschland ist mus derjenige in der Schweiz das Geld einklagen :-)) Und für mich gilt das Schweizer Gesetz :-)))

Mitglied inaktiv - 20.03.2006, 16:15


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Also, ich habe die Lösung. Sie gilt scheinbar auch für Deutschland. Eine Vetrag kann nicht über die AGB's erfüllt werden. Es ist also nichtig. Egal, seid vorsichtig, dieser Manual und Andreas Schmidtlein's betreiben mehrere solche Plattformen die im wesentlichen auf Jugendliche und Frauen abzielen (www.basteln.de, www.hausaufgaben.de, www.lehrstellen.de etc.). Sie lassen die Seiten von einem Rechtsanwalt aus München registrieren (der letztes Jahr verhaftet worden ist, aber wieder auf freien Fuss ist :-) Also, nur als Info für euch.

Mitglied inaktiv - 21.03.2006, 16:16