Geschrieben von Mickymouse am 19.09.2017, 22:52 Uhr |
Haftpflichtschaden für Diktat und natürlich alle anderen
Hallo,
ich habe den Tip aus dem Hauptforum bekommen, Tiktak könnte mir evtl. helfen. Also liebe Tiktak, wenn du hier bist und was dazu sagen kannst.... ;-)
Kurze Beschreibung des Sachverhalts: mein Sohn, 8 Jahre, ist auf dem Gehweg Rad gefahren, ich auf der Straße etwas dahinter. Er schaut nach hinten, kommt ins Straucheln, rutscht von der Bordsteinkante ab und fährt gegen ein dort parkendes Auto und verursacht einige unschöne Kratzer. Das Auto hat mit ca. 10 cm auf den Gehweg geragt, da es schräge Parkplätze sind. die Haftpflicht will momentan nicht dafür aufkommen, bearbeitet aber den Fall noch einmal.
Meine Frage: wenn mein Kind Schuld an dieser Beschädigung hat, was meiner Meinung nach so ist, dieses aber natürlich nicht mit Absicht getan hat, dann muss die Versicherung doch zahlen, oder?
Die machen mich ganz wirr mit ihren Anfragen. Und meiner Meinung nach unlogischen Dingen.
Also, falls ihr irgendwas dazu sagen könnt, würde mich freuen.
LG
Re: Haftpflichtschaden "für Diktat" und natürlich alle anderen
Antwort von jennysmum am 20.09.2017, 8:55 Uhr
Ich bin zwar nicht tiktak, aber das habe ich mal rausgesucht...
Andere Regeln bei ruhendem Verkehr
Hier werden Kinder bzw. deren Eltern bereits ab dem siebten Lebensjahr für entstandene Schäden zur Rechenschaft gezogen. Denn man geht davon aus, dass die Kleinen in diesem Alter nicht mehr vor einem stehenden Auto geschützt werden müssen oder damit überfordert sind. Wenn ein Junge oder ein Mädchen also mit seinem Fahrrad oder Skateboard versehentlich gegen ein ordnungsgemäß abgestelltes Auto fährt und es beschädigt, dann müssen das Kind bzw. seine Eltern für den Schaden aufkommen. Genauso natürlich, wenn es willentlich gegen ein Auto tritt oder es zerkratzt.
Ihr werdet wohl für den Schaden aufkommen müssen. Sorry.
Re: Haftpflichtschaden "für Diktat" und natürlich alle anderen
Antwort von tiktak am 20.09.2017, 10:42 Uhr
liebe Micki,die Haftpflichtversicherung zahlt,wenn der Versicherungsnehmer unachtsam oder fahrlässig einen Schaden verursacht hat.Das scheint in diesem Fall ja nicht gegeben zu sein und eine Verletzung der Aufsichtspflicht liegt auch nicht vor.
Ich nehme an,die Versicherung geht von einem Unfall aus.
Wenn die Versicherung denFall nochmal prüft,dann gehe ich davon aus,daß geprüft wird,ob Dein Kind bereits in der Lage ist,sicher am Strassenverkehr teilzunehmen.
Sollte das nicht der Fall sein und Du ihn trotzdem fahren gelassen hast,könnte es als fahrlässig doch noch ein Haftpflichtfall sein.
Ansonsten hat Jennysmum recht und Ihr müsst für den Schaden aufkommen.
Ich hoffe,ich konnte ein bischen Licht in die Sache bringen und drück Dir die Daumen.
Wichtig ist,daß Deinem Kind nichts passiert ist.
LG
Re: Haftpflichtschaden "für Diktat" und natürlich alle anderen
Antwort von Mickymouse am 21.09.2017, 21:24 Uhr
Vielen lieben Dank für die Antworten!!!