Inkasso-Schreiben: Geld nur auf deutsche Konten überweisen

Liegt ein Inkasso-Schreiben im Briefkasten, sollte man nicht vorschnell reagieren! Ist die Geldforderung nicht berechtigt, sind Betrüger am Werk, die sich als Inkassodienst ausgeben und häufig auch direkt mit einer Zwangsvollstreckung drohen. Wer ein solches Schreiben erhält, sollte sich erst fragen, ob er die angegebene Leistung überhaupt bestellt hat, empfehlen die Experten der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Zuerst schaut man sich dann die Kontonummer an: Soll die Summe auf ein ausländisches Konto überwiesen werden, sei das ein Indiz für ein unseriöses Schreiben, erklären sie Verbraucherschützer. Nur wenn die IBAN mit den Großbuchstaben DE beginnt, steht ein deutsches Konto dahinter. Werfen Sie im Zweifel außerdem besser einen Blick auf die Website der Verbraucherzentrale Brandenburg. Dort finden Sie eine Liste mit IBANs, die von Betrügern verwendet worden sind, auf diese Konten sollten Sie keinesfalls Geld überweisen.

Hier finden Sie die weiteren Themen aus diesem Newsletter:

Anspruch auf Umgangsregelung: Väter und Mütter müssen ihre Verantwortung wahrnehmen
Kleine Kinder: Nutzung von elektronischen Medien begrenzen
Essen und trinken im Freien: Kinder vor Bienen- und Wespenstichen schützen
Getrennte Eltern: nur gezahlte Betreuungs­kosten sind steuerlich anrechenbar
Inkasso-Schreiben: Geld nur auf deutsche Konten überweisen

 
 
 
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2022 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.