Mängel am Ferienhaus anzeigen – sonst ist der volle Mietpreis fällig

Entspricht ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung nicht den Erwartungen sollten Urlauber die Mängel sofort melden. Wird der Aufenthalt abgebrochen ohne, dass die Mängel reklamiert wurden, kann die Anzahlung nicht zurück gefordert werden. So entschieden die Richter am Amtsgericht München (Az.: 413 C 8060/13).

In dem Fall hatte eine Familie aus Norddeutschland ein „romantisches Landhaus mit Meerblick“ in Italien gemietet. Sie buchten im Internet – und waren beim Anblick ihres Feriendomizils überrascht: Die Unterkunft sei verwahrlost gewesen, eine alte, verrottete Küche und verschmutzte Bettwäsche. Die Familie kündigte mündlich den Vertrag und forderte die Anzahlung zurück.

Dies ist nicht rechtens, entschieden die Richter. Die deutschen Touristen hatten der Vermieterin keine Frist gesetzt, die Mängel zu beheben und sie hatten auch kein anderes Ferienhaus als Ersatzunterkunft verlangt. Die Vermieterin aus München hatte gar keine Möglichkeit, die Mängel zu beseitigen. Deshalb, so die Richter, muss die Familie auch den vollen Mietpreis zahlen.

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