Wie am Besten vorgehen beim Antrag?

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Wie am Besten vorgehen beim Antrag?

Hallo Frau Dessauer, Wir wollen dieses Jahr eine Kombi aus Reha und Kur machen und ich habe da Fragen dazu. Meine Tochter (3,5 J. ) hat eine seltene chronische Erkrankung die auch nur in der Klinik Ifa Gesundheit auf Usedom "richtig" behandelt wird. Wir haben folgenden Ratschlag von der Ärztin dort bekommen. Meine Tochter soll eine Reha machen, mit Papa als Begleitperson und ich mache mit dem Baby (5 monate) eine Mutter Kind Kur im selben Haus. von ihrer Seite sieht sie da keine Probleme dies im Haus umzusetzen. Ich habe bei der Kasse (DAK) angefragt und die meinten sie prüfen natürlich erst ihre Häuser. Was kann ich tun damit es wie oben beschrieben auch funktioniert? Und wenn ich jetzt den Antrag losschicke und es wird widererwarten gleich genehmigt, muss man dann zum genannten Termin fahren oder lässt sich das regeln? das man zu einem anderen Termin fährt? Was mache ich wenn die Krankenkasse sich quer stellt? Reichen für mich als Mutter Adipositas, Schilddrüse und halt Prävention und die Belastung durch die Erkrankung der Tochter aus? Vielen Dank für Ihre Hilfe Lg Sabine

von Stichelliese am 07.02.2013, 14:02



Antwort auf: Wie am Besten vorgehen beim Antrag?

Hallo, ok das ist ein bisschen kompliziert, da das zwei paar Schuhe sind. Sowohl Mutter als auch Kind können eine Mutter-Kind Kur beantragen. Dabei muss beim Kind der Paragraph 40 /41 als Reha angekreuzt sein (auf dem Attest des Kinderarztes). Dann brauchen Sie und die beiden Kinder Atteste und alle können zur Ifa Klinik Usedom. Der Papa kann schauen ob er eine ambulante Badekur beantragen kann (Die Zuzahlung ist dann für die Klinikunterbringung geringer, er hat auch Anwendungen, msus allerdings Urlaub nehmen. Wenn die Krankenkasse sich quer stellt, würde ich spätestens dann eine Beratungsstelle aufsuchen, die mit Ihnen zusammen den Antrag stellt. Das ist in der Regel kostenlos. Unsere Beratungsstelle (das haben andere auch!) stellen z.B. im Falle einer Ablehnung, einen kostenfreien Kooperationsanwalt zur Seite der Eltern. Ich sehe aber bei Ihren geschilderten Anliegen sogar die Möglichkeit eine familienorientierte Maßnahme anzustreben, wo für alle Atteste ausgestellt werden. Die familienorientierte Maßnahme ist möglich wenn ein Kind in der Familie verstorben ist, chronisch krank oder behindert. Nur Mut, ich würde erst diesen Weg gehen, die ambulante Badekur kann man immer noch problemlos beantragen. Alles Gute - Annina Dessauer

von Annina Dessauer am 07.02.2013



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