Hallo Frau Dessauer,
ich möchte als gesetzlich Versicherte gerne für mich eine MuKiKur beantragen und meinen Sohn als gesundes Begleitkind mitnehmen. Mein Sohn ist beihilfeberechtig und privat versichert.
Meine GKV lehnt bereits vor Antragstellung die Kostenübernahme für ihn ab, da er nicht in der GKV ist. Die Beihilfe hat mir zumindest telefonisch eine Kostenübernahme ihres 80%-igen Anteils zugesagt. Die private Versicherung, die die restlichen 20% abdecken sollte, sieht sich auch nicht in der Pflicht.
Ist es tatsächlich so, dass ich auf den restlichen 20% meines Sohnes sitzen bleibe? Gibt es ähnliche Fälle?
von
Schluckermama
am 28.11.2016, 07:05
Antwort auf:
Mutter gesetzlich versichert, Kind privat
Ja es gibt zahlreiche ähnliche Fälle, wie alt ist der Sohn? Wenn er ein gesundes Begleitkind ist, sollte die GKV die Kosten tragen! Als Patient die PKV, allerdings wird meist nicht der ganze Anteil abgedeckt. Schließen Sie vor der Antragstellung eine Kurtagegeldversicherung ab, dann haben SIe nicht das Nachsehen und die Rangelei wer als Kostenträger für Sie zuständig ist. Herzliche Grüße
von
Annina Dessauer
am 28.11.2016
Antwort auf:
Mutter gesetzlich versichert, Kind privat
Hallo Frau Dessauer,
Sie sind ja schnell! Mein Kleiner ist übrigens vier Jahre alt.
Ich bin bei der BKK Mobil Oil und stelle den Antrag auf Kur zusammen mit einer unabhängigen Beratungsstelle. Dort meinten sie, dass alle GKV zahlen, nur genau meine nicht.
Wie funktioniert eine Kurtagegeldversicherung? Schließt man sie bei der eigenen PKV ab? Gilt sie auch für gesunde Begleitkinder? Muss man Wartezeiten beachten?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
von
Schluckermama
am 28.11.2016, 08:02
Antwort auf:
Mutter gesetzlich versichert, Kind privat
Ich würde diese Fragen tatsächlich mit der Kurberatungsstelle abklären und bei Bedarf einen Anwalt zur Seite nehmen, der die Ansprüche durchsetzt. Eine Kurtagegeldversicherung kann man bei einem Makler abschließen, die DKV macht dies z.B. ohne Gesundheitsprüfung.
von
Annina Dessauer
am 28.11.2016