Mutter-Vater-Kind-Kur bei getrennt lebenden Elternteilen?

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Mutter-Vater-Kind-Kur bei getrennt lebenden Elternteilen?

Ist es möglich, bei getrennt lebenden Elternteilen eine Mutter-Vater-Kind-Kur zu beantragen? Mein Ex-Partner ist psychisch krank und ein Zusammenleben ist gescheitert, weil ich nicht die Kraft für ihn hatte. (Borderliner) Er besucht seinen Sohn regelmäßig und es ist ein guter Austausch möglich. Ich erhoffe mir für mich von so einer Kur Ratschläge für den Umgang mit meinem Ex und er sich Ratschläge im Umgang mit der Situation. Vielen Dank! Stephanie

von stephanie79 am 02.04.2013, 21:01



Antwort auf: Mutter-Vater-Kind-Kur bei getrennt lebenden Elternteilen?

Hallo Stephanie, wie ist denn das Umgangsrecht geregelt. Wenn es ausschließlich bei Ihnen ist, kann der Ex-Partner nichts "ausrichten". Sonst müssten Sie vorm Kurantrag besprechen, ob er damit einverstanden ist. Sicherlich ist es möglich unter der Situation eine Kur zu beantragen, sehr viele getrennt erziehende - / allein erziehende beantragen eine Kurmaßnahme. Viele Grüße Annina Dessauer

von Annina Dessauer am 03.04.2013



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