Mutter-Kind-Kur bei Familienversicherung, chronisch krankes Kind

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Mutter-Kind-Kur bei Familienversicherung, chronisch krankes Kind

Sehr geehrte Frau Dessauer, ich habe gleich mehrere Fragen an Sie und wäre sehr froh, wenn Sie uns helfen könnten: 1. Ich bin ab 30. 6. bei der Krankenversicherung meines Mannes familienversichert. Nun habe ich gehört, dass ich in diesem Fall keine Mutter-Kind-Kur mehr erhalten kann, da man da selbstständig versichert sein muss. Entspricht dies der Wahrheit? 2. Mein Kind ist leider chronisch an Asthma und obstrukt. Bronchitis erkrankt. Er war bereits 4 Mal im Krankenhaus und über 1 Jahr ständig krank, hatte körperlich und psychisch stark abgebaut. Deshalb war er dieses Jahr mit mir schon auf Kur. Nun habe ich in der Klinik erfahren, dass durch das Flexi-Rentengesetz chronisch kranke Kinder öfter auf Kur fahren können, z. B. könnte ich gleich nächstes Jahr wieder eine Kur beantragen. Stimmt dies? 3. Bei meinem Kind besteht Verdacht auf ADHS. Ich habe erfahren, dass es dazu auch Kuren gibt und sogar Kurkliniken die sowohl Asthma als auch ADHS behandeln. Kann er nächstes Jahr auf Kur wegen ADHS wenn er dieses Jahr wegen Asthma war? 4. Bis zu welchem Alter kann ich mein Kind auf Kur begleiten? (Er ist gerade 6 geworden). 5. Da ich noch ein kleineres Kind (3) habe, interessiert mich auch bis zu welchem Alter Begleitkinder mitfahren dürfen. 6. Hat der Patient eigentlich Mitspracherecht was den Kurort betrifft? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe

von Melwurm am 31.05.2017, 16:35



Antwort auf: Mutter-Kind-Kur bei Familienversicherung, chronisch krankes Kind

1) Das entspricht nicht der Wahrheit 2) Hier muss unterschieden werden zwischen einer Kinder-Reha und einer Mutter-Kind Kur. Bei einer Mutter Kind Kur steht die Mutter im Vordergrund, das Kind kann Therapie- oder Begleitkind sein. Zudem gibt es Kinder-Rehabiliationsmaßnahmen, bei denen bis zu einem gewissen Alter der Kinder, ein Elternteil begleitend teilnehmen darf. 3) Bei Kinder-Rehas bin ich kein Experte, da aber immer alle Indikationen vermerkt werden müssen, wird ja auch alles therapiert, insofern dies möglich ist. 4) Bis zum Alter von 12 Jahren 5) Das kann ich wie gesagt nicht sagen, da ich mich fast ausschließlich im Rahmen von Mutter-Kind Kuren bewege.

von Annina Dessauer am 31.05.2017



Antwort auf: Mutter-Kind-Kur bei Familienversicherung, chronisch krankes Kind

Danke für Ihre Hilfe

von Melwurm am 31.05.2017, 19:31



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