hallo frau dessauer, ich war im sommer 2016 mit meinem sohn (jetzt 3) zur muki-kur. indikation über mich (erschöpfung), da "von anfang an" alleinerziehend. das kurhaus war super, aber kein effekt, da sowohl mein sohn als auch ich während des aufenthalts krank wurden. es war nicht möglich die erkrankungszeit "hinten dran zu hängen."
ich bekomme im april 2019 ein 2.kind und am alleinerziehend-sein hat sich nichts geändert. wäre eine neue kur vor 2020 möglich? auch während der schwangerschaft oder erst, wenn das 2.kind da ist? wie verfährt man da? bin leider nur gesetzlich versichert (TK). danke
von
Snief
am 17.09.2018, 11:18
Antwort auf:
muki-kur vor ablauf der frist bei geburt 2.kind
Während der Schwangerschaft nehmen die Kliniken nicht immer Mütter auf und es ist die Frage, wie weit die Belegung hier in den Kliniken wäre. Allerdings fände ich die Schwangerschaft beser, als mit einem ganz kleinem Baby zu fahren. Die TK tut sich recht schwer mit der Genehmigung von vorfristigen Kuren, allerdings ist es ja auch so, dass die Belastung deutlich schwerer ist, wenn man allein erziehend ist. Ich würde es versuchen, rufen Sie uns doch mal im Office an, Frau Feis kann Ihnen sicher sagen welche Kliniken in Frage käme, wie weit diese mit der Belegung sind und beraten was Sinn machen würde, eventuell auch unterstützende Kooperationsangebote vor Ort.
06834-7793127 - viele Grüße - Annina Dessauer
von
Annina Dessauer
am 18.09.2018