Hallo,
ich habe eine MuKIKur von der Krankenkasse genehmigt bekommen. Diese werde ich im Juni antreten.
Allerdings werde zum 01.05. arbeitslos und würde erst einmal ALG1 bekommen.
Wird das ALG1 für die Zeit der Kur weiterbezahlt? Ich habe da sehr widersprüchliche Informationen bisher dazu. Einmal solls die KK, dann der Rententräger oder dann doch die Arbeitsagentur sein.
Können Sie mir sagen was Richtig ist? Bzw. was ich tun muss/kann?
Vielen Dank und liebe Grüße
von
Nati511
am 11.04.2013, 12:53
Antwort auf:
MuKiKur genehmigt - wird ALG 1 für diese Zeit weiterbezahlt?
Ich melde mich dazu am Montag, ich bin gerade auf einer Kurberatertagung im Schwarzwald. Viele Grüße Annina Dessauer
von
Annina Dessauer
am 12.04.2013
Antwort auf:
MuKiKur genehmigt - wird ALG 1 für diese Zeit weiterbezahlt?
Hallo,
können Sie mir weiterhelfen?
LG
von
Nati511
am 17.04.2013, 12:50
Antwort auf:
MuKiKur genehmigt - wird ALG 1 für diese Zeit weiterbezahlt?
Hups, das ist untergegangen. Entschuldigung!
Gehen Sie mit den Unterlagen über die Bewilligung der Mutter/Kind/Kur persönlich zur Arbeitsagentur und beantragen Sie für die Zeit der Kur bezahlte Ortsabwesenheit im Rahmen der (Erreichbarkeits-Anordnung − EAO ). Das betrifft den § 3 Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs
1) Erfüllt der Arbeitslose nicht die Voraussetzungen des § 2 Nrn. 1 bis 3, steht dies der Verfügbarkeit bis zu drei Wochen im Kalenderjahr nicht entgegen, wenn das Arbeitsamt vorher seine Zustimmung erteilt hat.
Absatz 2 kommt zum tragen bei der Teilnahme des Arbeitslosen an einer ärztlich verordneten Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation,
von
Annina Dessauer
am 23.04.2013