Liebe Frau Dessauer,
ich kann leider wegen einer Op die kurzfristig stattfinden muss und nach der ich nicht schwer heben darf die Kur nicht wie geplant wahrnehmen und muss drei Monate verschieben. Die Klinik hat mir einen Ersatztermin genannt im März, nur gilt dann die Bewilligung nicht mehr. Nun sagt die Kasse, ich muss neu beantragen. Ist das rechtens? Mein Arzt hat sich beim ersten Antrag schon total angestellt wegen des Aufwands und auch gesagt, er macht das nicht zweimal (hatte es wohl schonmal, dass ein Termin später als die Bewilligung war..).
Jetzt bin ich ratlos. Ich könnte noch meine Gynäkologin fragen, ob sie den neuen Antrag ausfüllt (hatte damals gesagt, sie macht es auch) aber ist das wirklich notwenig?
Viele Grüße
Saeb
von
Saeb
am 10.10.2017, 19:35
Antwort auf:
Kur neu beantragen?
Beantragen Sie einfach per Brief eine Verlängerung der Kostenübernahme. Die Kostenzusage sollte aufgrund der OP einfach ohne viel "Geschrei" verlängert werden. Manchmal frage ich mich echt in welcher Welt wir leben. Es gibt KEINE gesetztliche Richtlinie, wie lange eine Kur bewilligt werden darf. Wenn das nicht klappt, mailen Sie mir bitte, ich stelle Ihnen kostenfrei einen Anwalt zur Seite. Die Daumen sind fest gedrückt, für die Kasse und die OP!
von
Annina Dessauer
am 12.10.2017
Antwort auf:
Kur neu beantragen?
Hallo, danke für die Antwort.
Mittlerweile habe ich mit zwei Ansprechpartnerinnen bei der Knappschaft telefoniert und die Aussage war, dass sie die Beweilligungen mittlerweile schon für 9 Monate erstellen und dementsprechend keinen einzigen Tag mehr verlängern dürften.
Ich versuche es nun schriftlich nochmal mit der Verlängerung, habe aber schon den neuen Antragzugesandt bekommen, so dass ich nicht sehr zuversichtlich bin.
von
Saeb
am 12.10.2017, 12:39
Antwort auf:
Kur neu beantragen?
Maile Sie mir bitte an office@kurberatung-deutschland.de in kurzen Stichworten den Ablauf, ich werde einen Anwalt um Rat fragen!
von
Annina Dessauer
am 15.10.2017