Hallo!
Ich habe mich für mich und meine drei Kinder auf ärztlichen Hinweis nach einer MuKiKur erkundigt. Ich bin beihilfeberechtigt und privatversichert, meine Kinder sind über meinen Mann gesetzlich versichert.
Im Fall einer MuKiKur wäre die Kostenübernahme für mich geklärt, die Beihilfe würde für meine Kinder je Tag und Kind 30€ dazuzahlen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für meine Kinder nichts.
Da ich die Aussage bekommen habe, dass pro Kind und Tag ca 70€ anfallen, bliebe für mich ein Eigenanteil von ca. 2500€ -- dann beantrage ich das gar nicht erst.....
Sind diese Auskünfte richtig?
Danke für eine Antwort!
Baumhaus
von
baumhaus
am 29.04.2013, 11:51
Antwort auf:
Kostenübernahme bei PKV und GKV
Sind die Kinder Patientenkinder oder Begleitkinder?
von
Annina Dessauer
am 29.04.2013
Antwort auf:
Kostenübernahme bei PKV und GKV
Hallo,
ich bin immer von Begleitkindern ausgegangen, da ich die Aussage von der gesetzlichen KV habe, dass es für Kinder (ausser in Fällen von besonders schwerwiegenden Erkrankungen zb Krebs) keine eigenen Kuren gäbe.
Hätten denn die Kinder einen eigenen Anspruch? Alle drei haben chron/spastische Bronchitiden, zwei sind Frühchen, eines ist sprachauffällig - unser KiArzt ist sehr kooperativ, ich hab ihn allerdings wegen der o.a. Aussage der KV nie auf eine eigene Kur für die Kinder angesprochen.
Wie sind denn die generellen Unterschiede bei Begleit-/Patientenkindern?
Danke für die Antwort!
von
baumhaus
am 30.04.2013, 10:46
Antwort auf:
Kostenübernahme bei PKV und GKV
Die Unterschiede liegen natürlich erstmals in den Anwendungen. Wenn es zwei Früchchen sind, gibt es z.B. den Bromerhof der spezialisiert auf die Aufnahme von Früchen ab 2 Jahren sind. Bei Ihrer Konstellation rate ich Ihnen eine kostenfreie Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufzusuchen, die Ihnen bei der Attestierung helfen. Ich habe einen Fall wo eine Mutter Patientenkinder hat die bei der gesetzlichen Krankenkversicherung versichert sind (die Mutter ist auch privat / beihilfe versichert) unlängst mit dem Bundesversicherungsamt diskutiert. Die gesetzliche Krankenkasse hat auf die private Krankenkasse verwiesen, die private Krankenkasse die gesetzliche in die Haftung genommen. Dies hier von den rechtlichen Aspekten zu erläutern wäre leider zu ausführlich, eine Beratungsstelle wird Ihnen sicher kompetent bei dieser Fragestellung und der bestmöglichen Beantragung zur Seite stehen. Alles Gute Annina Dessauer
von
Annina Dessauer
am 01.05.2013
Antwort auf:
Kostenübernahme bei PKV und GKV
Hallo,
Ich bin genauso versichert wie du und fahre auch mit 2 Kindern zur Kur die keinen Patientenstatus bekommen haben und somit nur Begleitkinder sind.
Wir fahren in die ostseeklinik grömitz, dort Zahlen Begleitkinder nur 42 Euro am Tag, also bleibt man pro Tag bei 2 Kindern auf 24 Euro sitzen, ich denke das ist vertretbar !
Lg Daniela
von
dabeto
am 01.05.2013, 21:10
Antwort auf:
Kostenübernahme bei PKV und GKV
Es ist halt prinzipiell eine Frage, was eine Klinik bei einem Begleitkindsatz von 42 € pro Tag erbringen will. Ich frage mich tendentiell sowieso recht besorgt, wie die Kliniken bei sinkenden Tagessätzen überhaupt alle Leistungen erbringen können. Rechnet man, dass dort die Kosten für Kinderbetreuung, Personal, Essen, Hausmeister, eventuelle Betreuung im Krankheitsfall und Co. enthalten sind, finde ich das sehr schwierig (für die Kliniken).
von
Annina Dessauer
am 10.06.2013