Sehr geehrte Damen und Herren,
wir stehen vor folgendem Problem.
Meine Frau befand sich vom 05.12.2017 bis zum 04.12.2018 in Elternzeit. Seit dem 4.09.18 ging Sie für 2 Tage (15h/ Woche) arbeiten. Vom 13.11.2018 bis zum 04.12.2018 (3 Wochen) befand Sie sich in einer Mutter-Kind-Kur.
Wer ist in diesr Zeit für die Lohnersatzzahlung/ für das Elterngeld zuständig?
Momentan hören wir von jedem etwas anderes. Der Arbeitgeber und die Elterngeldstelle weisen es sich jeweils gegenseitig zu.
Schön wäre, wenn Sie uns einen Paragraphen oä. bennen könnten womit wir argumentieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Pascal Giese
von
PascalG.
am 07.12.2018, 11:07
Antwort auf:
In der Elternzeit zur Mutter-Kind Kur, wer erstattet das Elterngeld?
Da es ja seit geraumer Zeit eine selbst ernannte Expertin mit Ani gibt, die alle Fragen sofort beantwortet, werde ich meine Tätigkeit hiermit einstellen und wünsche allen Eltern, die mich über die Jahre begleitet haben, frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!
von
Annina Dessauer
am 21.12.2018
Antwort auf:
In der Elternzeit zur Mutter-Kind Kur, wer erstattet das Elterngeld?
EZ vom 5.12.17 - 4.12.18
Volles EG vom 5.12.17 - 3.9.18 (oder meinst du, dass sie am 5.9.18 ihre Arbeit wieder aufgenommen hat. Ich frage, weil, wenn sie am 4.9 wieder angefangen hat zu arbeiten, so war der 9.EZ-Monat nicht voll, sondern verkürzt um 1 Tag. Für EG muss der Monat voll genommen werden.)
Ab 4.9 TZ (in EZ?. Ich vermute es, aber du hast es nicht geschrieben.)
Ich gehe jetzt mal von TZ in EZ aus. Somit hat für die Zeit 5.9.-4.11. der AG das TZ-Gehakt gezahlt und es gab EG (bis max. Gesamthöhe plus Gehalt 1800€).
Für eine Mutter-Kind-Kur muss der AG einen freistellen und die Frau ist arbeitsunfähig (AU) geschrieben.
Da ich davon ausgehe, dass sie vor Antritt der Mutter-Kind-Kur nicht AU geschrieben war gilt die Regel 6 Wochen Lohnfortzahlung. Das bedeutet im Fall deiner Frau: sie bekommt das Gleiche wie in den beiden Monaten zuvor. Ein Teil vom AG und ein Teil EG.
Sollte deine Frau vorher Antritt der Mutter-Kind-Kur schon AU geschrieben gewesen sein und somit während der Kur die 6 Wochen Lohnfortzahlung auslaufen, so hätte sie Anspruch auf Übergangsgeld. Das wüsste deine Frau aber, weil es ihr in der Kur normalerweise auch gesagt worden wäre und Hilfe angeboten bekommen hätte bzgl. Antrag darauf stellen, usw.. Da du davon nichts geschrieben hast gehe ich nicht davon aus.
von
Ani123
am 07.12.2018, 14:44
Antwort auf:
In der Elternzeit zur Mutter-Kind Kur, wer erstattet das Elterngeld?
Eine Expertin sollte sich doch im Griff haben, was ist denn das für eine überzogene Antwort? Die Kommentarfunktion für normale Schreiberlinge kann doch eingestellt werden! Dies zu veranlassen wäre völlig ausreichend.
Der Kommentar klingt in meinen Ohren arg nach beleidigter Leberwurst.
Vielleicht überdenken Sie Ihre Äußerung noch einmal und machen weiter wie bisher, viele Frauen wissen es mit Sicherheit zu schätzen. BG
von
HeyDu!
am 29.12.2018, 21:55
Antwort auf:
In der Elternzeit zur Mutter-Kind Kur, wer erstattet das Elterngeld?
Hallo Frau Dessauer
Ich habe nicht vor ihre Tätigkeit zu übernehmen. Sie machen ihre Arbeit gut.
Allerdings steht es doch jedem frei ein Kommentar/Antwort zu geben wenn eine Person diese weiß und das möchte. Und genau das mache ich. Ich möchte damit den Fragestellern helfen.
Keinesfalls war/ist es mein Ziel ihre Tätigkeit zu übernehmen.
Andersherum finde ich, wie auch die Schreiberin vor mir, dass sie professionell und sachlich damit umgehen sollten. Ich könnte ihre Art, wie sie es geschrieben haben als Angriff gegen mich sehen, tue ich aber nicht, weil ich vermute, dass sie einfach sauer/enttäuscht/traurig sind, weil ich ihnen Vorweg komme.
Da dieses Forum davon lebt, dass sich untereinander geholfen wird und das zum Teil auch in den Expertenforen, so werde ich auch weiterhin antworten und mit meinem Wissen versuchen zu helfen.
Ich hoffe, sie überlegen es sich nochmal und geben ihre Tätigkeit nicht auf. Andersherum ist es ihre Entscheidung und wir, die User/Hilfesuchenden müssen diese akzeptieren. Als Grund aber MICH anzugeben finde ich nicht ok. Ich glaube, da liegen noch andere Gründe vor und ich bin dann letztlich der Tropfen der das Fass zum Überlaufen bringt.
von
Ani123
am 04.01.2019, 19:38