Begleitperson Kinderreha bei geschiedenen Eltern

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Begleitperson Kinderreha bei geschiedenen Eltern

Liebe Frau Dessauer, Ich bin seit fast fünf Jahren geschieden. Wir haben zwei Kinder und das jüngste (9) ist chronisch krank (Neurodermitis, viele Allergien (Tierhaar u.a.), insgesamt entwicklungsverzögert). Der Allergologe des Kindes hat sich gegen zeitlich lange Aufenthalte beim Vater ausgesprochen, da dieser Hunde, Pferde, Hühner und Kaninchen (teilweise im Haus) hat. Der Vater hält sich daran, nimmt das große Kind alle 14 Tage von Samstag auf Sonntag, das kleine alle 14 Tage einen Tag von morgens bis abends. Ich pflege und betreue das jüngste Kind gesundheitlich voll und regele auch alle Arztbesuche alleine (trotz Mitteilungen an den Vater). Diesem Kind wird wegen seines labilen Gesundheitszustandes fast jährlich eine Reha bewilligt mit Begleitperson. Ich fahre dann an seiner Seite, das ältere Kind ist bisher auch immer als Begleitkind mitgefahren. Ich bekomme Fortbildungen bzgl. der Handhabung der Krankheit, Gesprächskreise etc. Dies ist mir eine sehr große Hilfe im nachfolgenden Alltag. Nun sagte mein geschiedener Mann, dass er bei der nächsten Reha zur Hälfte begleiten möchte, da er dann ja auch beruflich freigestellt werden würde. - Muss ich dem zustimmen zumal die Kinder das auch gar nicht möchten und die Pflege und Betreuung in meinen Händen liegt? Wir haben gemeinsames Sorgerecht.

von Tinkertou am 13.06.2016, 06:04



Antwort auf: Begleitperson Kinderreha bei geschiedenen Eltern

Das ist eine Sache, die ins Sozial- / Familienrecht fällt und da haben wir Kooperationsanwälte, die uns hier zur Seite stehen, da ich hier verständlicher Weise nicht firm bin, zumal es sich um Kinder-Rehas handelt, die ich persönlich nicht anbiete. Prinzipiell ist es aber so, dass eine Zustimmung vorliegen muss, welche auch vor Gericht erstritten werden kann. Ich fände die idee schön dass beiden Elternteilteilen Hilfe gewährt wird, denn die Kinder sind ja auch ab und an beim Papa und dieser wäre sicherlich auch gerne informiert oder mal mit dabei. Aus persönlicher Sicht! sehe ich keinen Grund das zu verneinen, das ist jedoch zum Glück keine Entscheidung die ich treffen muss. Bei Bedarf würde ich einen Anwalt kontaktieren, bin an sich aber eine großer Fan von Reden... Schildern Sie Ihrem Ex-Mann die Bedenken, reden Sie mit den Kindern, ich kann mir nicht vorstellen dass sie das gar nicht möchten dass der Papa auch eine zeitlang mitkommt.

von Annina Dessauer am 13.06.2016



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