Anspruch auf Kur?

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Anspruch auf Kur?

Hallo, ich bin aktuell Schwanger und möchte nach der Geburt gerne eine Kur gemeinsam mit meiner größeren Tochter (2Jahre) und dem Baby machen. Habe ich Anspruch auf eine Kur? Oder geht das nur bei Familien mit kranken Kindern? Danke MfG Lena

von JoannaLena am 13.10.2017, 13:20



Antwort auf: Anspruch auf Kur?

Bei einer Mutter-Kind Kur ist die Mutter die Hauptperson, die Kinder können als Begleit- oder Therapiekinder mitfahren. Allerdings müssen die Kinder während Ihren Anwendungen abgegeben werden. Mit Baby ist das natürlich umständlicher, ich selbst bin mit meinen Kindern gefahren als sie 2 Jahre und 8 Monate waren, im Endeffekt war das leider stressiger als daheim, zumal die Kurklinik nicht wirklich auf stillende Mamas eingestellt war. Warten Sie bis das Baby mindestens 6 Monate ist, Sie sich kennen gelernt haben und ein Rhytmus da ist und hinterfragen Sie in jedem Fall vor der Antragstellung bitte, ob Sie dann während der Kur die Minimaus abgeben können. Danach suchen Sie bitte mit einer Beratungsstelle ein passendes, kleines Kurhaus mit Kleinstkindkonzept aus, dass aber auch zu Ihren Indikationen passen muss. Gut vorbereitet können Sie dann alle gemeinsam in Kur starten! Ihnen alles Gute für die restliche Schwangerschaft und Geburt!

von Annina Dessauer am 15.10.2017