Geschrieben von MarBi am 30.10.2012, 22:17 Uhr |
Wie haben die die Ablehnung begründet?
Na, dann wünsch ich dir ganz viel Erfolg bei der Uni-Klinik, ich drück die Daumen, dass die die Erkrankungen mal etwas dramatischer beschreiben als das bisher passiert ist. Und schreib in den Widerspruch am besten noch rein, dass du selbst aufgrund der Belastung mit dem kranken Kind ebenfalls eine Maßnahme brauchen könntest. Schaden wird es dir ganz sicher nicht, wenn du in einer guten Klinik in Entspannungsverfahren geschult wirst und Beratungs- und Massagetermine bekommst... (Ich hab kürzlich gehört, dass die Krankenkassen neuerdings die Auflage haben, es den Müttern weniger schwer zu machen...)
Alles Gute!
LG, MarBi
- Wie Wiederspruch einlegen? - rala_25 25.10.12, 13:59
- Wie haben die die Ablehnung begründet? - MarBi 26.10.12, 22:17
- Re: Wie haben die die Ablehnung begründet? - rala_25 30.10.12, 11:52
- Re: Wie haben die die Ablehnung begründet? - MarBi 30.10.12, 22:17
- Re: Wie haben die die Ablehnung begründet? - rala_25 30.10.12, 11:52
- Wie haben die die Ablehnung begründet? - MarBi 26.10.12, 22:17
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