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Wie Wiederspruch einlegen?

Thema: Wie Wiederspruch einlegen?

Hallo! Ich habe heute den Bescheid bekommen, dass mein Sohn keine Rehamaßnahme zugesprochen bekommt. Er hat Asthma bronchiale und Neurodermitis. Was schreibe ich nun in den Wiederspruch rein? Bin grad sehr verzweifelt weil er eine Reha echt nötig hätte (ich gehe als Begleitperson mit - wenns denn klappt). LG rala

Mitglied inaktiv - 25.10.2012, 13:59



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Die Gründe für die Ablehnung sind vermutlich die besten Anhaltspunkte dafür, was du in den Widerspruch schreiben musst. Ich hatte eine Mutter-Kind-Kur für mich mit Kind als Begleitperson beantragt - bei der Antragstellung sagte mir die Mitarbeiterin der Krankenkasse, es wäre einfacher, die Kur durchzusetzen, wenn mein Kind die nötig hätte, der Mutter würde man mehr ambulante Maßnahmen zumuten. Stimmte auch, ich bekam eine Ablehnung. Mit der Begründung, die ambulanten Möglichkeiten wären ja nicht ausgeschöpft worden. Ich hab dann nochmal detailliert dargestellt, welche Maßnahmen ich nötig hatte, und dass ich ohne zuverlässige Betreuung für mein damals noch recht kleines Kind all diese Termine gar nicht bewältigen konnte, und allein der Versuch meine nervliche Überlastung in unzumutbarer Weise verstärken würde. Ein paar Wochen später bekam ich einen Anruf mit der Frage, wo ich denn gerne kuren möchte. (War mir damals egal. Wo ich am schnellsten einen Platz kriegen kann. - Das würde ich heute nicht mehr so sagen...) Schlag die sozusagen mit deren eigenen Waffen. Bei mir hat das sehr gut geklappt... Viel Glück!

von MarBi am 26.10.2012, 22:17



Antwort auf Beitrag von MarBi

Hallo! Da er "nur" Asthma bronchiale hat und zur Logopädin geht, müsse er keine Rehamaßnahme bekommen. Von seiner Neurodermitis steht da aber nichts Ich habe jetzt in einer Uniklinik einen Termin gemacht die ihn mal durchchecken, vielleicht können die ja noch was hinzu schreiben (er hat oft unerklärliche Ausschläge - aber keine bekannte Allergie). Ich danke dir. LG rala

Mitglied inaktiv - 30.10.2012, 11:52



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Na, dann wünsch ich dir ganz viel Erfolg bei der Uni-Klinik, ich drück die Daumen, dass die die Erkrankungen mal etwas dramatischer beschreiben als das bisher passiert ist. Und schreib in den Widerspruch am besten noch rein, dass du selbst aufgrund der Belastung mit dem kranken Kind ebenfalls eine Maßnahme brauchen könntest. Schaden wird es dir ganz sicher nicht, wenn du in einer guten Klinik in Entspannungsverfahren geschult wirst und Beratungs- und Massagetermine bekommst... (Ich hab kürzlich gehört, dass die Krankenkassen neuerdings die Auflage haben, es den Müttern weniger schwer zu machen...) Alles Gute! LG, MarBi

von MarBi am 30.10.2012, 22:17