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Widerspruch einlegen-wie geht das?

Thema: Widerspruch einlegen-wie geht das?

Hallo, unsere Kur wurde leider abgelehnt,ich will aber Widerspruch einlegen. Wie lange habe ich dafür Zeit und was schreibe ich? Nochmals meine Beschwerden fomulieren?Nochwas vom Arzt? Unsere MuKiKur 2007 wurde gleich genehmigt, da hatte ich keine Probleme... Danke für Eure Tipps!!! Liebe Grüße Easy17

von Easy17 am 29.05.2011, 20:10



Antwort auf Beitrag von Easy17

Du kannst erst Widerspruch einlegen, wenn du das schriftlich bekommst, da dann auch die Begründung mit drin steht. Ab Erhalt der Ablehnung hast du -meine ich- 4 Wochen Zeit...obwohl natürlich gilt je schneller desto besser, auch wenn ein Widerspruch auch oft nur Formsache ist...da ja häufig erstmal abgelehnt wird um Kosten zu sparen... Auf die Begründung in der Ablehnung gehst du dann ein und musst dir zusätzlich folgende Umstände bewusst machen: Was ist es denn was dich so viel mehr als andere belastet? Zu was für Beschwerden kommt es deshalb? Wann treten diese auf? Wie intensiv und häufig? Und seit wann. Dann kannst du diese Dinge ausführlich (je ausführlicher desto besser) aufführen. Du kannst außerdem schreiben, dass eine solche Maßnahme ja auch dazu dient Krankheiten/ein Krankwerden zu verhindern(zu verhüten) und du auf Grund des Erziehungsaufwands momentan weder Zeit noch Kraft hast ambulant vor Ort entsprechende Interventionsmaßnahmen durchzuführen, da dich dies noch mehr unter Druck und Stress versetzt und somit nicht deiner Gesundung dienlich sein kann. Dann kannst du dich außerdem darauf berufen, dass jede Mutter/jeder Vater sofern es medizinisch begründet ist (und das ist es ja bei jeder Mutter deren Arzt ein solches Attest ausfüllt) das Recht auf eine Mutter-Kind-Kur hat und du es infam findest, dass die Kompetenz deines Arztes von der Krankenkasse bzw. dem MDK in Frage gestellt wird, da dieser dir deine Beschwerden (ob nun ausführlich oder nicht) ja attestiert hat. Des Weiteren kannst du noch schreiben, dass du dich auch gern persönlich dem MDK vorstellen würdest, wenn es einem positiven Bescheid dienlich ist. Und dann würde ich im Schlußsatz dezent darauf hinweisen, dass du dich im Falle einer erneuten Ablehnung an das Bundesaufsichtsamt für Versicherungen wendest und in Erwägung ziehst die Krankenkasse zu wechseln. Bei mir hat es so nach dem Widerspruch geklappt. (Habe 3 Din A4 Seiten zu meiner Situation geschrieben und oben genannte Argumente einfließen lassen) Ein Versuch ists immer wert, nahezu die Hälfte aller beantragten Widersprüche geht durch... viel Glück...ich hoffe ich konnte dir und anderen helfen

von okelittle am 29.05.2011, 21:13



Antwort auf Beitrag von Easy17

Hallo! Du hast 4 Wochen Zeit, das steht aber auch in der Ablehnung mit drin. Wichtig ist, dass du nicht auf irgendwelchen Krankheiten von dir oder deinen Kindern rumreitest! Eine Mu-Ki-Kur ist nicht dazu da um Krankheiten zu heilen, sondern um der Mutter eine Chance zu geben, wieder zu sich zu finden und den Alltag bewältigen zu können. Mütterspezifische Belastung ist das Zauberwort! Beschreibe deine Situation (die ich ja jetzt nicht kenne), aber das kann z.B. die Doppelbelastung von Kindern und Job sein und daraus resultierende Alltagssituationen, die belasten. Dies ist nur ein Beispiel!!! Ich kann dir jetzt keine Anregung geben, weil ich eben deine Situation nicht kenne. Wenn du magst, kannst du mir gern ne Nachricht schicken, dann helfe ich dir beim Widerspruch. Meine Kur wurde auch erst nach Widerspruch genehmigt! ;o)

Mitglied inaktiv - 29.05.2011, 22:08



Antwort auf diesen Beitrag

Wenn keine Frist in der Ablehnung angegeben ist hast du ein Jahr lang Zeit Widerspruch einzulegen. Aber je eher du das machst, desto besser. Hier wurde mir mit meinem Widerspruch geholfen. http://muetterkurhilfe.npage.de/ Viel Glück und LG Verena

von Verena1984 am 30.05.2011, 07:15



Antwort auf Beitrag von Easy17

Sie können innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einlegen.Wenn Sie sich noch in dieser Frist bewegen dann zunächst einen Widerspruch gegen den Bescheid vom.. einlegen. Sie können vermerken, dass eine Begründung folgt. Machen Sie es sich doch einfach, wenden Sie sich sofort an Pro Mutter & Kind e.V. ein gemeinnütziges Hilfswerk Tel.: 07583/941733. Die stellen Ihnen sogar kostenlos einen Anwalt zur Verfügung. Schonen Sie Ihre Nerven und nehmen Sie die kostenlosen Lesitungen des seit 10 Jahren bestehenden Hilfswerkes www.promutterkind.de in Anspruch. Wenn Sie die Widerspruchsfrist verpasst haben, können Sie über PMK einen Neuantrag stellen.

Mitglied inaktiv - 11.06.2011, 12:10