Hallo miteinander,
ich habe eine kurze Frage zum Kurabbruch: Sollte man auch irgendwelchen Gründen die Kur vorzeitig abbrechen, wer zahlt dann die M-K-Kur? Trotzdem die Krankenkasse oder muss man dafür selbst aufkommen (abgesehen von den 10€/Tag Zuzahlung). Muss man für Begleitkinder eigentlich was zahlen?
Vielen Dank vorab
von
Lene08
am 31.03.2016, 07:32
Begleitkinder sind frei.
Wenn du aus gesundheitlichen Gründen abbrichst (Magen-Darm-Epidemi, oder oder oder) zahlst du eigentlich nichts. Solltest aber das schriftliche Ok des Arztes von der Klinik haben, dann kannst du auch bald wieder eine MuKi-Kur beantragen.
Wenn du nun abbrichst, weil es nicht gefällt, zahlst du (meine ich) auch nichts, bekommst aber so schnell nicht wieder eine Kur.
von
viersindwir
am 31.03.2016, 15:51
Falls du die Kur nicht aus gesundheitlichen Gründen die Kur abbrichst, musst du zahlen. So wurde mir bei meiner Kur damals erklärt.
lg
von
Marianna81
am 01.04.2016, 15:17
Ich habe vor 14Tagen aus medizinischen Gründen abgebrochen und hoffe ich kann nächstes Jahr nachholen. Wir waren knapp 14Tage auf Kur.
von
Schnuffzt
am 02.04.2016, 22:01
ich kenne es auch so, wenn ohne erhebliche gruende abgebrochen wird, zahlt man selbst.
stellt die kurklinik sich quer, man hat aber einen wichtigen grund (viel krank, todesfall oder so) unbedingt bei der krankenkasse anrufen und das mit den absprechen!
ist nur ein tipp.
hoffe aber das es nicht der fall sein wird, und alle hier eine super tolle kur haben werden :-)
von
marzipanelfe
am 07.04.2016, 20:41