War klar! Mal wieder mit dem Standartspruch"ist noch vor Ablauf der gesetzlichen Vierjahresfrist" (Dabei gibts diese doch gar nicht?) Naja da sie mir eine Erholungsmaßnahme in Eigenverantwortung nahe legen, hoffe ich jetzt auf den Widerspruch. Werd das morgen mal direkt beim meinem Kurberater in Auftrag geben. Gruss Chrissie
von Aprilscherz2000 am 01.03.2012, 16:20