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REHA und Urlaub

Thema: REHA und Urlaub

Hallo, wir haben eine REHA für unsere Tochter genehmigt bekommen. Diese wird im August stattfinden, wenn meine Arbeitsstelle Betriebsschließung hat. Wg. Urlaubsplanung - muss ich dafür meinen Urlaub nehmen oder werde ich freigestellt (da die Arbeit ja zu hat). Es geht darum, dass wir gerne als Familie noch einmal in diesem Jahr in Urlaub fahren möchten (nicht nur in die REHA-Klinik) und ich mit Ferienabdeckung sonst keinen Urlaubstag mehr hätte. Meine Tochter ist schwer an Asthma erkrankt, hat 13 Klinikaufenthalte hinter sich, meist auf der Intensivstation. Sie wird einfach nicht stabil, ihre Lungenwerte schwanken. Wir brauchen einfach neben einer REHA (die KEIN Urlaub ist, wir hatten schon 2 mit ihr) noch einen Familienurlaub... Danke für eure Antworten. Philo

von Philo am 16.03.2018, 15:04



Antwort auf Beitrag von Philo

Für eine Kur oder Reha wird man freigestellt, das zählt wie krank

von Kinderland am 17.03.2018, 15:37



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Bei einer Reha wird man freigestellt, aber das zählt nicht wie krank. Der AG ist auch nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet - wie er es bei krank wäre. Aber du sprichst ja eh immer von MuKi- Urlaub...

von Tini_79 am 17.03.2018, 22:53



Antwort auf Beitrag von Philo

Hallo, ich war einmal zur Reha, es gab Lohnfortzahlung, im System stand "AU" und jetzt bei der Mutter-Kind-Kur läuft es auch unter AU mit Lohnfortzahlung. Ich denke etscheidend ist, kommt man über die sechs Wochen? Und bekommst Du auch Therapien oder wirklich nur das Kind? Wir fahren wegen Infektanfälligkeit, die Dame im SG Personal meinte bei Mutter-Kind-Kuren gibt's bei uns aus Kullanz immer Entgelt. Wer sich das Bein bricht oder eine Krebserkrankung hat und wegen dieser dann zur Reha muss, fällt normal nach 6 Wochen ins Krankengeld oder muss, wenn er kein Krankengeld will, Urlaub nehmen für die Reha. Kollegin 1 nahm nach Krebsbehandlung für die Reha Urlaub - sie konnte und wollte sich das Krankengeld nicht mehr leisten. Kollege 2 bekam Krankengeld während der Reha. Hilft Dir jetzt nicht wirklich weiter oder? Mein Bauchgefühl sagt, arbeitsrechtlich darf man Dir trotz Betriebsschließung den Urlaub nicht abziehen. Wäre das nicht eine Frage für Fr. Bader oder Dessauer im Expertenforum? Bg

Mitglied inaktiv - 19.03.2018, 08:29



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Beides nicht der Fall der AP! Ihr Kind fährt zur Reha und sie ist Begleitung. Deine Aussage stimmt nur bzgl Reha/ Kur des AN oder Mutter- Kind- Kur. Sie hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung und die meisten AG machen es auch nicht aus Kulanz. Möglich wäre ein Vorschuss, den der AG dann nachträglich wieder zurückrechnet. Ich habe meine Tochter zur Reha begleitet, kann man aber auch alles nachlesen.

von Tini_79 am 20.03.2018, 07:22



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Tini, deswegen fragte ich ja: Bekommst auch Du Therapie oder wirklich nur das Kind? Die Fragestellerin schreibt dazu nix aber vielleicht kennst Du die Antwort weil Ihr Euch näher kennt? Jeder gute Arzt wird doch für die Mutter auch ein Formular ausgefüllt haben, damit es eben gemäß §9 Entgeltfortzahlungsgesetz Geld gibt ;-) Gründe finden sich da immer :-) Bg

Mitglied inaktiv - 20.03.2018, 13:48



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Sie schreibt ja, sie hat eine REHA! für IHRE TOCHTER genehmigt bekommen. Die Eltern bekommen in denn Fall maximal Schulungen, keine Therapien. Dafür gibt dir der Arzt keine AU und wenn, dann wäre das nicht rechtmäßig. Die Mutter ist ja nicht krank. Das Entgeltfortzahlungsgesetz bezieht sich doch nur auf Reha oder Kurmaßnahmen des AN, das ist hier ja nicht der Fall. Man bekommt den Verdienstausfall einfach von der BfA erstattet.

von Tini_79 am 21.03.2018, 18:13



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Tini, narürlich gibt es Reha nur fürs Kind aber es gibt doch auch genug Gründe, dass Mutter und Kind Therapien bekommen. So eindeutig lese ich die Sachlage nicht heraus, wie Du, denn nicht jeder der ne Frage hat, kann den Sachverhalt rechtlich präzise und sauber formulieren : Ich würde auch formulieren: Habe eine Kur/Reha für mein Kind wegen Neurodermitis bewilligt bekommen. Bekomme ich gemäß §9 Entgeltfortzahlungsgesetz Geld? Deine Antwort wäre pauschal nein aber vielleicht bin ich deswegen so depressiv, dass die Maßnahme auch für mich bewilligt wurde und es Geld gibt? Du nimmst es wortwörtlich gegeben. Vielleicht hat sie es nur nicht geschrieben? Daher meine Nachfrage... ob auch sie Therapie bekommt. Solang es dazu keine Antwort gibt, kann es keine rechtlich saubere Antwort zur Ausgangsfrage geben. Es ist kein Grund zum Streiten oder zum Belehren. Ich weiß schon worauf Du hinaus willst, ich seh die Sachlage aber noch nicht als "besprochen". Die Fragestellerin muss ja nicht antworten. Sie weiß ob beide zur Reha fahren oder nur das Kind die Reha bewilligt bekommen hat und kann sich jetzt entsprechend die passende Antwort heraussuchen. Schönen Abend :-)

Mitglied inaktiv - 21.03.2018, 19:03



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Übrigens: Sie schreibt... "Wir haben eine Reha ...(für unsere Tochter) bekommen. " Wir haben - nicht - Meine Tochtet hat. Also für mich ist das nicht eindeutig formuliert und somit = Antwort offen. Bg

Mitglied inaktiv - 21.03.2018, 19:06



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Hallo, es ist eine REHA-Einrichtung NUR für Kinder, Eltern sind NUR Begleitpersonen und bekommen KEINE Anwendungen. Wir waren schon 2x dort, nur war ich da im Berufsverbot bzw. in Elternzeit mit Kind 2. Daher meine Frage. Ich habe jetzt unbezahlten Urlaub beantragt und hoffe, dass der Verdienstausfall von der Rentenversicherung (Kostenträger) erstattet wird. Danke.

von Philo am 26.03.2018, 15:32



Antwort auf Beitrag von Philo

Schau mal bei der BfA im Formularcenter- dort kannst du den Antrag herunterladen. Wenn ich mich richtig erinnere, muss der AG da auch etwas ausfüllen, das kannst du ja frühzeitig machen lassen. Musst du denn nun in der regulären Schließzeit auch Urlaubstage nehmen? Das war ja die eigentliche Frage

von Tini_79 am 27.03.2018, 07:29



Antwort auf Beitrag von Tini_79

Ich habe Antrag auf unbezahlten Urlaub gestellt. Meine Chefin ist neu im Dienst, ich bin auch neu - wir beide haben keine Ahnung. Letztlich entscheidet jetzt die Personalabteilung. Aber ich bin zuversichtlich, dass das mit dem unbezahlten Urlaub durchgeht. LG, Philo

von Philo am 27.03.2018, 13:41