Mutter-Kind-Kuren

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Geschrieben von Anscha am 29.01.2013, 19:55 Uhr

Mit Schulkind in MKK?

Es kommt darauf an ob das Kind nur begleitet oder selbst Patient ist.
Wenn ich den Schrieb von meiner Klinik richtig verstanden habe, sind Begleitkinder natürlich schulpflichtig. Die Schule muß dazu einen Zettel ausfüllen und je nach dem reicht es ob der mitgegebene Unterrichtsstoff (Hausaufgaben) abgearbeitet wird oder evtl. muß das Kind auch im Kurort die Schulbank drücken. Das liegt also an der Schule.

Ist das Kind aber selbst Patient, ist es von der Schulpflicht befreit, weil es ja sozusagen krank ist und behandelt/therapiert wird.

 
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