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Kur ist bewilligt - FRAGEN ÜBER FRAGEN!!

Thema: Kur ist bewilligt - FRAGEN ÜBER FRAGEN!!

Ich habe für beide Kinder über den RV-Träge eine Kur beantragtr. Für die Kleine ist sie durch und wir haben gestern den Bescheid der Klinik bekommen, dass wir vom 6.3.-3.4. kommen sollen. Nun läuft für den Großen aber noch der Widerspruch (eher mit Aussicht auf weitere Ablehnung) Was sollte ich jatzt machen? Warten bis sein Widerspruch entschieden ist? Aber die Frage ist ja auch,ob er dann genau die selbe Klinik bewilligt bekommt.Oder ihn nur als Begleitkind mitnehmen. Was zahlt man denn für ein Begleitkind? Muss ich die priv. KK der Kinder informieren? Muss ich meine gesetzl. KK informieren? Was beantrage ich beim Abeitgeber? Ist ja keine MUTTER-Kind-Kur sondern nur für´s Kind. Viel Zeit hab ich ja nicht mehr! Bitte dringend um Hilfe!! Danke

von FelisMam am 16.02.2012, 09:03



Antwort auf Beitrag von FelisMam

Für ein Begleitkind zahlst du nichts. Wenn dein großer die Zusage bekommt, dann auch für dieselbe Klinik. Deinem AG gibst du den Brief von dem Träger, das reicht aus und du musst keinen Urlaub nehmen!

von Hummelbiene am 16.02.2012, 22:38



Antwort auf Beitrag von FelisMam

Läuft das über einen gesetzlichen RV-Träger? Wurdest du in der Zusage als Begleitperson genehmigt? Ob der Große in die gleiche Klinik kommen würde, entscheidet der RV-Träger nach den Indikationen, wenn in der Klinik von der Kleinen diese Indikationen nicht behandelt werden, würde dem Großen eine andere Klinik zugeteilt werden. Wie alt sind denn die beiden Kinder? Denn danachhin entscheidet sich auch, ob die RV für die Kosten aufkommen würde, wenn der Große als Begleitkind mitfahren würde.

von Dreierbande am 17.02.2012, 08:25



Antwort auf Beitrag von Dreierbande

Der Große ist 6.Ich habe heute bei der Deutschen RV Bund die Kostenübernahme beantragt für ihn als Begleitperson.Wenn bis zum Antritt im April sein Widerspruch bewilligt ist umso besser.Ich fahre auch als Begleitperson mit! Der AG sagt aber er zahlt keinen Lohn für die Zeit.Muss doch zahlen und kann es sich dann vom RV-Träger zurück holen oder???

von FelisMam am 17.02.2012, 19:32



Antwort auf Beitrag von FelisMam

Hallo, selbst eine Frage hab: als Begleitmutter ohne eigene Kur-Bewilligung muss der Arbeitgeber doch nur Urlaub unbezahlt genemigen, oder? Ich hab noch nie gehört, dass man dann auch noch hübsch sein Gehalt bekommt. Was anderes ist es, wenn Du selbst die Kur hast, und behandelt wirst.

von bummi-mama am 22.02.2012, 12:15



Antwort auf Beitrag von bummi-mama

Mir wurde das vom RV-Träger so erklärt dass er normal das Gehalt weiter zahlt und es sich nach Kurende vom RV-Träger erstatten lässt. Kann ja nicht sein,das ich in der Zeit ohne Geld dastehe.Ich MUSS ja mit. Hm,mach mich nochmal schlau.

von FelisMam am 22.02.2012, 19:17