Guten Morgen zusammen,
für meine Tochter (2,5 Jahre) habe ich beim RV einen Antrag für eine Kinder-Reha gestellt (chronische Erkrankung).
Nun fragt mich mein Arbeitgeber, wer dann für den Zeitraum, den die Reha/Kur dauert das Gehalt weiter zahlen muss und ob ich dafür nicht Urlaubstage einreichen müsste. - Ich sei ja schließlich nicht die Erkrankte, sondern reise ja nur als Begleitperson mit.
Wissen ihr Rat???
Ganz lieben Dank und Grüße,
M.
von
frau_drey
am 24.05.2012, 08:41
Frage doch nochmal bei der RV, ich bin der Meinung der Arbeitgeber.
Sicher bin ich mir, dass du dafür keinen Urlaub nehmen musst.
von
Misöne
am 24.05.2012, 10:58
Hallo,
ich war schon 2x Begleitperson zur Kinderreha und das Gehalt kann sich der AG vom Träger der Reha widerholen. Also Du bekommst ganz normal Dein Geld und der holt sich den Ausfall wieder. Es gibt dann bei Abreise eine nette Bescheinigung für den AG.
Viele Grüße Jana
von
Jana04
am 24.05.2012, 12:24
Super, euch ganz lieben Dank! Mal abwarten wann der Bescheid vom RV kommt und dann gehts weiter :-)
von
frau_drey
am 24.05.2012, 20:35
Entweder zählt dein AG dein Gehalt weiter und bekommt es NACH der Reha vom RV Träger erstattet auf Antrag ODER wenn er das Gehalt nicht weiterzahlt bekommst du erstmal nichts und dann musst du es dir nach der Kur erstatten lassen!
Soweit ihr informiert wurde ist das die Entscheidung des AG s
von
FelisMam
am 25.05.2012, 21:52