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Ich bin so ratlos :-(

Thema: Ich bin so ratlos :-(

Hallo ihr Lieben, ich bin etwas ratlos. Ich hatte schon Frau Dessauer geschrieben, aber sie wusste keinen Rat, verwies mich an RA Koch, der auch keine richtige Auskunft ohne vollständige Daten von mir gab :-(((. Vielleicht hat jemand von euch die Situation schon gehabt: endlich hat es mit der Kur geklappt und ich kann mit meinem Kind ab November zur Kur. Gebraucht hätte ich sie gleich im Sommer, als ich das erste Mal krankgeschrieben war. Im Anschluss wäre es sehr hilfreich gewesen. Nun bin ich, weil es gar nicht mehr ging, wegen Erschöpfung und chronischem HWS-Syndrom erneut krankgeschrieben. Meine körperliche Anspannung war jetzt zu groß geworden. Als ich noch nicht wusste, das ich erneut krankgeschrieben sein werde, fragte ich bei der Kasse, ob es sich bei meiner Kur noch um eine Lohnfortzahlung handelt oder aufgrund der vorherigen Krankschreibungen wegen teilweise Erschöpfung, schon um Krankengeld. Dort sagte man mir es wird als Lohnfortzahlung gesehen. Ich war etwas verwundert, weil ich ja die Kur auch wegen Erschöpfung mache und nun wurde nichts vorhergehendes mit angerechnet. Aber gut, so ist ja praktischer für mich. Nun bin ich, wie gesagt, erneut krankgeschrieben und es wird diesmal länger dauern. Bis zum Start der Kur (6.11.) würden die 6 Wochen um sein und die Kur würde ins Krankengeld gehen. Nun meine Sorge, kann ich dir Kur jetzt noch machen oder wird die Kasse sie mir wegen der aktuellen Krankheit verwehren? Und was ist mit der Krankschreibung? Man kriegt ja nur Krankengeld, wenn man fortlaufend mit gleicher Diagnose krankgeschrieben ist. Mein Arzt würde mich also eigentlich bis 5.11. krankschreiben und dann startet die Kur. Oder müsste er mich auch über die Kur hinweg krankschreiben rein formell? Ich würde mich so sehr über Rat freuen. Bin fix und fertig. Liebe Grüße, Ina

von ulina1810 am 10.10.2018, 19:30



Antwort auf Beitrag von ulina1810

Warum solltest du die Kur nicht machen können? Sie ist doch genehmigt. Wenn ich es richtig verstehe, bist du bis 5.11.krank.Ab dem 6.11. könntest du (theoretisch) wieder arbeiten. Da bekämst du also auch wieder Lohn. Nun fährst du da aber zur Kur. Krankschreibung brauchst du dafür nicht. Du müsstest da au h deinen Lohn bekommen. Lass dich da bei deiner KK beraten. Die müssen das doch wissen.

von Kinderland am 11.10.2018, 12:05



Antwort auf Beitrag von Kinderland

Hallo Kinderland, danke für deine Antwort. Du hast im Prinzip recht, aber ich weiß, dass ich aufgrund der nun endlichen Aufdeckung meiner Probleme, auch nach der Kur noch für gewisse Zeit krankgeschreiben sein werde. Noch dazu ist mein Arbeitsplatz sehr wackelig. Ich möchte ungerne, dass ab dem 5.11. wieder die Lohnfortzahlung greift, dann gehe ich nach der Kur wieder zur Ärztin und dann greift wieder die Lohnfortzahlung. Das will und kann ich nicht. Frage ich jetzt die Kasse, wird dir mir sicherlich nicht sagen mit welchen Maßnahmen ich auch über die Kur hinweg das Krankengeld beziehe, sondern wieder es sicher wieder gerne lieber beim AG mit Lohnfortzahlung sehen. Daher möchte ich da auch nicht fragen. ???? LG Ina

von ulina1810 am 13.10.2018, 09:47



Antwort auf Beitrag von ulina1810

Das kann ich verstehen. Wenn es dir nach der Kur aber nicht besser geht, dann besteht die Möglichkeit das du aus der Kur als-- nicht arbeitsfähig - - entlassen wirst.

von Kinderland am 13.10.2018, 13:41



Antwort auf Beitrag von Kinderland

Ich würde mal bei der diakonie anrufen. Die helfen auch beim ausfüllen der Anträge und kennen sich meistens super aus. Gerade solche Fälle,bekommen die öfters zu sehen. Auch habe ich gehört, dass wenn man emotional zu erschöpft ist sich zu kümmern, dass die das für einen übernehmen können( eben Rat einholen, wer nun zahlt in deinem Fall). Lg und alles gute

Mitglied inaktiv - 16.10.2018, 07:57



Antwort auf Beitrag von ulina1810

Hallo Ina, ja, die Kur kannst Du auf alle Fälle machen. Die Krankschreibung geht bis zum Kurbeginn, NICHT während der Kur. Da Du als nicht arbeitsfähig in die Kur gehst gehst Du ohne einen Vermerk über die Arbeitsfähigkeit aus der Kur raus. Über eine erneute AU entscheidet nach der Kur dein behandelnder Arzt. (So lief es bei mir zumindestens!) Alles Gute und eine erholsame und hilfreiche Kur!

von Katja + Fabio (Berlin) am 13.10.2018, 15:14



Antwort auf Beitrag von Katja + Fabio (Berlin)

Vielen lieben Dank. Das denke ich auch so. Nur liegt mir ein wenig auf der Seele, wer dann wie zahlt? Wird es ab Kur nochmal Lohnfortzahlung geben oder nach der Kur? Da es sich ja seit Mitte September (durch die Kur) nicht um eine fortlaufende Krankschreibung durch den gleichen Arzt handelt? Entschuldigt, wenn ich so blöd frage, aber meine Arbeit ist ziemlich sensibel und ich habe seit Frühjar schon immer wieder Wochenweise gefehlt, wieder da........ich weiß, dass könnte mir jetzt egal sein, aber ich will es zumindest im Hinterkopf haben. Jetzt wo ich doch länger fehlen werde und nun schon so oft zuvor weg war, wäre es für mich beruhigender nun einfach über die Kur hinweg und dann je nachdem wie lange ich zur Genesung danach noch brauche, einfach das Krankengeld zu bekommen, damit ich meinen AG nicht unnötig verärgere, wenn ich schon als Person fehle. LG Ina

von ulina1810 am 16.10.2018, 12:09



Antwort auf Beitrag von ulina1810

Das hängt vom Diagnoseschlüssel ab. Sechs Wochen mit derselben Diagnose und dann erst wieder ein halbes Jahr später, egal ob die AU von einem anderen Arzt kommt. https://www.tk.de/tk/basiswissen-fuer-arbeitgeber/entgeltfortzahlung/krankheit/343706 Trini

von Trini am 18.10.2018, 15:55