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Der tatsächliche Grund

Thema: Der tatsächliche Grund

für die Ablehnung meiner Kur ist, dass der MDK findet, die Indikation reicht nicht aus, um eine stationäre Behandlung zu bekommen (die Beschwerden würde keine Kurmaßnahmen nötig machen). Vielleicht hätte ich einmal mehr zum Arzt gehen müssen. Jetzt kann ich, wenn ich die Ablehnung schriftlich habe, Widerspruch einlegen, aber wenn meine Hausärztin nicht noch ein Attest schreibt, brauche ich gar nicht erst anzufangen. Jetzt warte ich das Schriftstück ab und werde mich dann mal auf den Weg zur Ärztin machen. LG

von jojomama am 28.02.2011, 12:21



Antwort auf Beitrag von jojomama

....einmal beim Arzt mit Angina und 1x zum Impfen- sonst nie. Und hab trotzdem die Kur bekommen NACH Widerspruch. Daran sollte es nicht liegen....Den Widerspruch hab ich selbst geschrieben mit Hilfe der Diakonie/Caritas- ich glaube fast nicht, dass die Aerztin widersprechen muss. Meine Meinung nach wird einfach immer sofort ein Widerspruch geschickt, ausser bei chronischen Erkrankungen. LG Carmen

von CarWi am 28.02.2011, 14:10



Antwort auf Beitrag von jojomama

Hi, es ist eigentlich ziemlich egal, welche Beschwerden Du hast. Da ist es auch egal, ob Du oft beim Arzt warst oder nicht. Attest brauchst Du dazu auch nicht. Bei einer Kur kommt es eigentlich hauptsächlich darauf an, dass Du darlegen kannst, dass Du eine ambulante Therapie nicht machen kannst - also dass Du nicht zu Hause Massage & Co machen kannst. Deshalb ist es oft auch ratsam, ein Anschreiben mit den entsprechend geschickten (grins) Formulierungen mit den Anträgen zu schicken. Für eine Freundin habe ich auch einen Widerspruch geschrieben - nachdem sie zweimal eine Kur abgelehnt bekam, hat es mit dem Widerspruch sofort geklappt. Du musst eben die Gründe darlegen, weshalb Du die Therapien nicht zu hause machen kannst. LG

von Ameise am 28.02.2011, 17:15