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Beamte/ Beihilfeberechtigte Kinder - Frage dazu!

Thema: Beamte/ Beihilfeberechtigte Kinder - Frage dazu!

Hat jemand schon mal eine Muter-Kind -Kur beantragt, wo auch die Kinder (mit Indikation) beihilfeberechtigt sind? Müssen die Kinder auch zum Amtsarzt, oder nur ich selbst. Meine Kinder haben als Indikation "Infektanfälligkeit". Was will der Amtsarzt da untersuchen? Wäre blöd, wenn ich die Kinder mitnehmen müßte, weil ich 50km vom Wohnort entfernt arbeite und mir dann extra frei nehmen müßte und die Große aus der Schule lassen müßte...

von liha am 26.04.2012, 11:04



Antwort auf Beitrag von liha

Beihilfeberichtigt? Ich verstehe deine Frage jetzt nicht ganz, meinst du beim Wiederspruch oder der Bewilligten Mutter-Kind-Kur? Wenn dann rufe doch dort an der Zuständigen Stelle an, die können es dir sagen, bevor du unnötige Dinge tust. LG Dana510

von Dana510 am 26.04.2012, 20:49



Antwort auf Beitrag von liha

Ich meine für die Bewilligung. Ich selbst muß zum Amtsarzt. Aber wie ist das bei meinen Kindern, die auch beihilfeberechtigt/ privat versicher sind? Die Frau von der Beihilfestelle wußte das auch nicht. Sie meint, das entscheidet der Amtsarzt. Aber genau davon ist ja abhängig, zu welchem Amtzarzt ich gehe. An der Arbeitsstelle oder am Wohnort... Deshalb wollte ich wissen, wie das bei anderen beihilfeberechtigten Kindern war.

von liha am 26.04.2012, 21:07



Antwort auf Beitrag von liha

Okay, Sorry da weiss ich leider nicht weiter. Kannst du bei den Möglichen Amtsärzten nicht mal anrufen und nachfragen? LG Dana510

von Dana510 am 27.04.2012, 15:45



Antwort auf Beitrag von liha

Hi! Hier das gleiche: Kind und ich beide beihilfeberechtigt und beide mit Indikation. Es müssen auch BEIDE zum Amtsarzt - also Mutter UND Kind! Im Regelfall ist der Amtsarzt am Wohnort zuständig! Egal, um was es geht. Wenn Dein Kind trotz Indikation von Seiten des Amtsarztes die Kur nicht bewilligt bekommt, gibt´s von der Beihilfestelle nur einen täglichen Zuschuß zur Kur. Trotzdem kann in diesem Fall das Kind im Kurheim als Patient geführt werden. Ich habe diesen Fall gerade durch. Wenn Du noch fragen hast, schick mir eine PN. Weiß nur nicht, wie schnell ich antworten kann. Ich bin nämlich grade zur Kur ;-) LG, dieElle

von dieElle am 28.04.2012, 15:51



Antwort auf Beitrag von dieElle

Danke! Dann werde ich mal bei der Beihilfestelle bescheid sagen, dass wir am Wohnort zum Amtsarzt wollen. Ich denke schon, dass mein Sohn die kur bewilligt bekommt. Er ist der krankeste von uns (Frühchen, Herzfehler, Infektanfälligkeit wegen geburtsbedingter schwacher Lunge,...). Bei meiner Tochter ist es schwieriger. Ich denke mal, dass ich für sie selbst bezahlen werde. 30,- Euro zahlt die Beihilfe dazu und nochmal etwa 8,- Euro die Krankenkasse. Bleiben ca. 30,- Euro Eigenanteil. Wo bist du denn zur Kur?

von liha am 28.04.2012, 19:06



Antwort auf Beitrag von liha

Ich drück Dir die Daumen, dass Ihr die Bewilligung bekommt! Ich zahle für´s Kind ca. 800 Euro selbst. Nicht grade ein Pappenstiel mal eben so, aber geht halt nicht anders... Wir sind derzeit in Horumersiel in der Friesenhörn Nordsee-Klinik.

von dieElle am 29.04.2012, 14:43



Antwort auf Beitrag von liha

Hallo, grundsätzlich müsst Ihr alle zum Amtsarzt, unabhängig von der Indikation. Dort erfolgt die Untersuchung (völlig unspektakulär) und ein Gespräch: wie häufig Infekte, wie lange jeweils usw. Aktuell sind die Amtsärzte ziemlich überlastet. Das kann dazu führen, dass du auch ohne amtsärztl. Untersuchung die Genehmigung erhältst. Möglich ist das in den Fällen, dass jemand noch nicht zur Kur war oder dass die Fristen erfüllt sind (d.h. seit der letzten Kur sind 3 Jahre oder fast 3 Jahre vergangen). Viel Erfolg! Gruß, Goldbärchen

von Goldbärchen am 30.04.2012, 09:50