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Arbeitgeber informieren

Thema: Arbeitgeber informieren

Hallo zusammen, Ich habe letztes Jahr im September eine Mutter Kind Kur beantragt. Diese wurde auch ziemlich schnell genehmigt und der Termin war für März 2020 angedacht. Ich habe mich dann Ende 2019 auf eine neue Stelle beworben, die ich auch im Januar 2020 angetreten habe. Diese Stelle ist ein absoluter Traumjob und super vereinbar mit 2 Kindern. Da ich während der Einarbeitung die Maßnahme nicht antreten wollte, habe ich versucht die Kur in die Sommerferien zu verschieben. Das hat sich geklappt, was mein Glück ist...Da ich die Sommerferien komplett frei habe und auf der Arbeit nicht fehle, was in meinem Fall sehr wichtig ist (Führungsposition). Jetzt zu meiner Frage, ich habe den Arbeitgeber über die Kur nicht informiert, da ich den Termin in meinen 6 Wochen Sommerurlaub wahrnehme und nicht vor habe die Krankmeldung abzugeben und mir die Urlaubstage gutschreiben zu lassen. Das finde ich unfair. Auch wenn es mir zusteht, habe mit der Stelle meinen absoluten Traumjob gefunden. Ist das so ok?! Um so näher der Termin rückt umso unsicherer werde ich. Vielleicht kann mir jemand helfen. Liebe Grüße Lenos

von Lenos am 19.05.2020, 21:33



Antwort auf Beitrag von Lenos

Wo ist dein Problem? Du kannst doch in deinem Sommerurlaub machen was du willst und es hat ja keinen Nachteil für deinen AG. Aber bist du sicher, dass die Kur statt findet? Ich habe jetzt mal auf die Seite der Kureinrichtung geschaut, wo wir letztes Jahr waren. Die setzen bis Mitte August auf jeden Fall den Kurbetrieb aus.

von DanniL am 20.05.2020, 09:50



Antwort auf Beitrag von DanniL

Meine Problem bzw.meine Frage ist, muss ich den Arbeitgeber informieren oder fahre ich einfach!? Da ich erst seit einigen Wochen hier arbeite würde ich ungern eine Kur bekannt geben, da sie ja in meinen Urlaub fällt ist es ja eigentlich meine Sache, oder?

von Lenos am 20.05.2020, 10:38



Antwort auf Beitrag von Lenos

Also ich würde sagen, dass du ihn nicht informieren musst. Es ist dein Urlaub und da kannst du machen was du willst. Wäre ja auch so, wenn du zu Beginn des Urlaubes nen Krankenschein bekommen würdest und dieses nicht an den AG weiterleitest.

von DanniL am 20.05.2020, 19:15



Antwort auf Beitrag von Lenos

Natürlich kannst du in deinem Urlaub machen was du willst. Aber an sich hat man aber Anspruch auf Freistellung wie bei Krankheit. Trini

von Trini am 27.05.2020, 15:15



Antwort auf Beitrag von Lenos

Ich glaube das du ihn informieren musst. Da in der Kur die Krankenkasse dein Gehalt weiterzahlt, und nicht der Arbeitgeber, oder liege ich da falsch?

von icki am 12.07.2020, 17:38



Antwort auf Beitrag von icki

Nein, im Normalfall zählt der AG.

von DanniL am 16.07.2020, 09:48