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Anfallende Kosten Begleitkind

Thema: Anfallende Kosten Begleitkind

Hallo, ich werde noch irre. ich bin über die AOK versichert, meine Tochter über die PKV meines Mannes. Der Kinderarzt empfahl für sie eine Luftveränderung wegen ihrer ständigen Atemwegserkrankungen. Aufgrund ihrer Frühgeburt ist sie nun mal sehr anfällig. Da die PKV nicht zahlt, riet er zur MuKi Kur. Ich zur AOK, mein Problem geschildert. Mir ists ja durchaus bewusst, dass ich nicht erwarten kann, dass die AOK für Annika die Kosten übernimmt. Der Berater gab mir nun zwei Anträge für uns mit. Heute war ich nun bei einem allgemeinen Infogespräch bei der Diakonie. Die winkten gleich ab, weil sie ja PKV versichert ist. Ich selber würde (denke ich) eine Kur bestimmt genehmigt bekommen. Aber was wird aus der Kleinen. Mitnehmen möchte ich sie schon. Weiss jemand, wie hoch die Kosten für ein Begleitkind sein würden? Oder den Antrag erstmal einreichen? Das nächste Diakonietermin mit einem einzelnem Gespräch ist Ende Mai. Lieben Dank

von annika2008 am 04.05.2012, 15:21



Antwort auf Beitrag von annika2008

Hallo, geht das Kind als gesundes Begleitkind zur Kur, muss dies aus eigenen Mitteln selbst finanziert werden. Die Kosten wenn du selber Zahlst liegen ab 800€ aufwärts so um die 90€ am Tag, wir hatten uns da auch mal informiert. Vg S.

von Sannyistda am 04.05.2012, 17:28



Antwort auf Beitrag von annika2008

Die Kosten für ein Begleitkind sind genauso hoch, wie für einen Patienten. Das geht je nach Klinik zwischen 70-120,- Euro. Kann man bei den Kliniken erfragen. Wenn der Kinderarzt dir einen Bericht schreibt, dann kannst du ihn bei ihrer Versicherung einreichen. Vielleicht zahlen die wenigstens einen Teilbetrag. Ist deine tochter privat versichert? Hat sie Beihilfeanspruch? Die Beihilfe zahlt für Begleitkinder einen Tagessatz von 30,- Euro dazu.

von liha am 04.05.2012, 17:37



Antwort auf Beitrag von liha

Der Kinderarzt von zuhause oder der von der Kurklinik? Der hiesige hat ja schon einen Antrag ausgefüllt. Beihilfe weiss ich nicht. Mein Mann ist selbständig und deshalb ist die Tochter auch bei der PKV.

von annika2008 am 04.05.2012, 18:19



Antwort auf Beitrag von annika2008

Dann keine Beihilfe (die bekommen Beamte). Ja genau. Den Antrag vom hiesigen Kinderarzt reichst du bei der privaten Krankenkasse deiner tochter ein. Dann mußt du warten, ob bewilligt wird. Deinen eigenen Antrag von deinem Hausarzt reichst du bei deiner Krankenkasse ein.

von liha am 04.05.2012, 18:35



Antwort auf Beitrag von liha

Aber die PKV zahlt ja nicht. Den Antrag für Annika habe ich ebenfalls von meiner AOK bekommen. Meine Güte ist da alles kompliziert

von annika2008 am 04.05.2012, 18:43



Antwort auf Beitrag von annika2008

...............aber wie ist denn das, wenn der Arzt attestiert, dass deine Tochter dich begleiten muss, weil ihr eine Trennung von Dir aus bestimmten Gründen nicht zuzumuten ist, und ihr diese im Antrag aufführt? Hab mal gelesen, dass dann deine Kasse übernehmen MUSS, auch wenn das Kind privat versichert ist. lg nonna

von nonna am 04.05.2012, 20:19



Antwort auf Beitrag von nonna

das hat er drauf geschrieben. Wie heisst es so schön? Versuch macht klug... Ich reiche einfach den Antrag ein, werde aber trotzdem das Gespräch bei der Diakonie mitnehmen. Vielen Dank

von annika2008 am 04.05.2012, 20:48



Antwort auf Beitrag von annika2008

hm...das Problem wird sein, dass Deine Tochter in der PKV ist. Ich bin vor Jahren auch zur Kur gefahren und meine damalige kleine Tochter war als Begleitkind mit. Aber vollfinanziert über meine KV. Ich habe gar nichts dazu bezahlt. Bin aber in Rehakur gefahren und meine Tochter konnte in dem Kurhaus in die Kinderbetreuung gehen und dort auch mit Essen. Es war super toll und war gar kein Problem Die Rentenkasse hat auch versucht mir das anders zu erzählen..von wegen, Kind müsste vor Ort zu einer Tagesmutter etc... ich hab dann die Klinik selber angerufen und gefragt, wie das gehandhabt wird, und die haben gelacht und gesagt..ist alles kein Problem. Vorsichtshalber hat meine Hausärztin mir bescheinigt, dass eine Kur ohne Kind nicht in Frage käme, wegen des Alters (sie war damals 2) und wer hätte sie zuhause betreuen sollen?? Mein Mann konnte damals nicht einfach 6 Wochen frei machen. Bei mir war es ne Psychokur...da gibt es gleich 6 Wochen. Und 6 Wochen Trennung vom Kind...no way LG möwe

von Möwe am 05.05.2012, 16:56