Hallo,
hab folgende Frage: Wenn meine zweijährige Tochter zur Kur geht, geht sie logischerweise ja nicht ohne Begleitung. Ist eine Kinderkur nur mit Anwendungen für Kinder, aber die Begleitperson wird kostenmäßig von der Kasse abgedeckt?
Eine Mutter-Kind-Kur heisst doch, dass beide Anwendungen bekommen, oder?
Mitglied inaktiv - 28.11.2013, 21:45
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Bei einer Kinderreha werden die Kosten für die Begleitperson von der KK oder RV übernommen.
LG
von
BriLi
am 29.11.2013, 09:13
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Hallo!
Eine Kinderkur ist speziell auf die Erkrankung des Kindes abgestimmt (im Normalfall bekommt die Begleitperson weder Anwendungen noch medizinische Betreuung für sich). Die Kosten für die Kinderkur werden durch Krankenkasse bzw. RV für Kind und Begleitperson übernommen (solange die Kinder noch klein genug sind, ab ca. 8-10 J. wird es schwierig eine Begleitperson bewilligt zu bekommen, da muss man dann auch mal selber bezahlen).
Bei einer Mutter-Kind-Kur steht dagegen im Vordergrund die Mutter. Therapiekinder bekommen hier zwar auch Anwendungen, jedoch nicht so intensiv wie in einer Kinderkur.
Schöne Grüße
von
Aprilia
am 29.11.2013, 13:09
Vielen Dank euch!!!
Mitglied inaktiv - 29.11.2013, 20:04
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nein, wenn Dein Kind bei einer MKK dabei ist und nur Begleitperson ist, bekommt es keine Anwendung
nur wenn der Arzt etwas gesundheitlich Nötiges attestiert, bekommt es vor Ort auch Anwendungen.
ich gehe im April mit 3 Begleitkindern ohne med. Indikation
von
menschenskinder
am 30.11.2013, 19:25