Mutter-Kind-Kuren

Forum Mutter-Kind-Kuren

Abbruch der Kur?

Thema: Abbruch der Kur?

Hi, ich habe eine Kur beantragt. Ob ich sie bekomme weiß ich noch nicht. Wie ist das, wenn ich die abbrechen müsste? Muss ich dann die Kosten selber zahlen? Ich habe nicht vor abzubrechen aber man weiß ja nie. Möchte nur wissen, was wäre wenn. Danke Merle

von KyraMarc am 20.10.2020, 13:46



Antwort auf Beitrag von KyraMarc

ich denke das kommt auf den Grund an...krankes Kind das bis Ende nicht fit ist ist bestimmt ein Grund...ansonsten mit dem Leistungsträger abklären..lg

von omagina am 21.10.2020, 12:42



Antwort auf Beitrag von KyraMarc

Warum denkst du darüber nach? Ich denke, wenn wirklich etwas vorliegt ( Kind krank, Psyche) dann wird die Kureinrichtung mit eingebunden und du musst RS mit deiner Krankenkasse nehmen. Bei mir im Kur Gang war auch eine Mutter. Die war jur noch fertig und meinte, dass ihr das alles nichts bringt und sie nur noch mehr down ist. Sie konnte abreisen. Aber dann auf jeden Fall VORHER mit der KK sprechen. Wir hatten eine Weihnachtskur und Abreise war am 01.01. Einige wollten nach den letzten Anwendungen am 31.12. abreisen. Sie brauchten das OK der Krankenkasse. Aber ehrlich gesagt würde ich vorher gar nicht bei der KK nachfragen, was wenn wäre. Hinterher drehen sie dir dann nen Strick daraus.

von DanniL am 25.10.2020, 09:44



Antwort auf Beitrag von DanniL

Theoretisch muss die Kur selber bezahlt werden, wenn sie ohne nachvollziehbare Gründe abgebrochen wird, in der Praxis habe ich das noch nie erlebt.

von mutti6 am 25.10.2020, 12:23



Antwort auf Beitrag von mutti6

Ja so habe ich es auch gehört. Aber besagte Dame aus meinem Kurgang hat nur noch geheult, konnte nirgends mehr mitmachen usw. Ich behaupte jetzt aber einfach mal, dass sie selbst nicht in der Lage war die Kosten der Kur selbst zu tragen.

von DanniL am 25.10.2020, 12:31



Antwort auf Beitrag von mutti6

Ich arbeite in einer Rehaeinrichtung und nicht in einer Kuranstalt, aber ich glaube da sind die Richtlinien bezüglich Abbruch recht ähnlich. Bei medizinisch begründetem Abbruchund dazu zählt eben auch eine psychische Verschlechterung oder dass festgestellt wird, dass die Person eben nicht stabil genug oder so ist, um am Angebot teilzunehmen und davon zu profitieren, dann ist bei einem Abbruch nichts zu bezahlen. Bei einem Abbruch aus persönlichen Gründen müsste bezahlt werden. Wobei es aber in 99,5% der Fälle oder so dann schon so gedreht wird mit den Ärzten, dass sie einem auch eine Bregründung ausstellen. Also in all den Jahren in unserer Einrichtung hab ich es noch nie erlebt, dass jemand der abbrechen wollte daran gehindert wurde weil die "Begründung" fehlte und ein Abbruch nicht "leistbar" gewesen wäre.

von SunnyNanni am 25.10.2020, 12:39