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deutsch/italienische Eltern: wusstet Ihr das?

Thema: deutsch/italienische Eltern: wusstet Ihr das?

Hallo Ihr Lieben, mein (italienischer) Partner und ich sind glückliche Eltern eines gemeinsamen Sohnes, allerdings nicht verheiratet. Als der Vater die Vaterschaft anerkennen wollte und wir gleich darauf auch das gemeinsame Sorgerecht erklären wollten, wies man mich am Amt darauf hin, daß ich auch die Mutterschaft (!) anerkennen sollte. In Italien ist das wohl so üblich und man sagte mir, daß unter Umständen das italienische Recht das deutsche Recht verdrängen könnte. Würde also... Gott bewahre uns davor!... im schlimmsten Falle der Vater mit dem Kind nach Italien reisen und er wollte dableiben, so wäre ich nach italienischem Recht nicht als Mutter anerkannt. Und da sie sich in diesem Falle auf italienischem Boden befänden, so würde auch das italienische Recht gelten. Die Mutterschaft habe ich natürlich also sicherheitshalber anerkannt. Und zwar musste ich das machen, bevor der Vater die Vaterschaft anerkennt, denn im Streitfall um das Sorgerecht wird derjenige bevorzugt behandelt, der ZUERST die Elternschaft anerkannt hat. Dies alles wurde mit genauer Uhrzeitangabe vom Standesbeamten schriftlich festgehalten. Habt Ihr das gewusst?! Ich weiß allerdings nicht, ob das auch für verheiratete Paare gilt... Bin ja mal gespannt auf Eure Antworten! Liebe Grüße aus Berlin Ellen

Mitglied inaktiv - 19.03.2005, 21:22



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Hallo, ja das ist so in Italien. Ich fand es auch ganz lustig, dass ich anerkennen musste, dass das von mir geborene Kind meins ist *gg* Aber inzw. sind wir verheiratet u. dann ist es sowieso egal. Das gilt übrigens nur für nicht-verheiratete Paare. LG Marion

Mitglied inaktiv - 19.03.2005, 22:05



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also, mein Freund ist Brite, wir sind auch nicht verheiratet und als er die Vaterschaft anerkannt hatte, wurde ich nicht daruf hingewiesen, die Mutterschaft anzuerkennen. wir tragen auch beide das Sorgerecht. Müßte ich das machen?

Mitglied inaktiv - 20.03.2005, 12:52



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brauchst du bei den britten nicht.es sei denn du willst das dein kind in den reisepass deines freundes eingetragen wird,in dem fall musst du dein kind "abtreten",sprich du unterschreibst ein formular wodrin steht dass du auf die mutterrechte im falle der grenzüberschreitung(wie kindesentzug gemeint)auf jegliche schritte gegen deinen freund unterlässt. vg manuela

Mitglied inaktiv - 20.03.2005, 19:46



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Das werde ich bestimmt nie tun!!! Ich bereue es schon, dass ich damals einverstanden war, dass mein freund auch das Sorgerecht mit mir teilt. mein Kind kann doch auch so nach england reisen oder? Ausserdem haben wir schon die britische Staatsangehörigkeit beantragt. Wofür ist ist es gut, das Kind in den Reisepaß des Vaters einzutragen?

Mitglied inaktiv - 21.03.2005, 12:46



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@Daniele: Ja, ich fand das auch schon irgendwie lustig, daß ich die Mutterschaft anerkennen sollte. Selbst mein Partner, der ja Italiener ist, hat das nicht gewusst und meinte:" ja was glauben die in Italien denn, woher die Kinder kommen!?" :-D War mir allerdings nicht sicher, ob das nur bei unverheirateten Paaren so ist.

Mitglied inaktiv - 20.03.2005, 21:40



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Hallo, in Italien darf man als Leihmutter ein Kind für eine andere Frau austragen (was in Deutschland verboten ist). Daher gibt es das Gesetz, dass jede Frau (auch wenn sie das Kind geboren hat) die Mutterschaft anerkennen muss, da auch eine andere Frau von Geburt an die Mutter sein darf. Im Falle einer Leihmutterschaft verzichtet die Frau, die das Kind geboren hat, darauf die Mutterschaft anzuerkennen und die Frau, die das Kind erziehen wird, erkennt die Mutterschaft an. LG Carmela

Mitglied inaktiv - 21.03.2005, 09:47



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Hallo Carmela, ... das erklärt natürlich einiges! Mit diesem Hintergrund hat dann auch alles wohl seine Logik! Danke für die Info! Man lernt eben nie aus...

Mitglied inaktiv - 21.03.2005, 12:33



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die britische staatsbürgerschaft beantragt?dumm guck! also meine sind-waren automatisch deutsch-britische staatsbürger,darum auch in meinem mann seinem reisepass eingetragen.die staatsbürgerschaft brauchte also gar nicht erst beantragt werden(hatten sie ja schon).mit 18j.können(in einem fall konnte schon) die jungs selber entscheiden welche staatsbürgerschaft als 1 gewählt werden soll(müssen aber trotzdem zum bund oder zivi weil in deutschland geboren) früher (so vor 30j.war das gesetz noch dieses das die kinder,wenn in deutschl.geboren automatisch die staatsbürgerschaft des vaters hatten,wurde aber abgeschaft,jetzt was in deutschl.geboren ist auch als 1 deutsch). wir haben mit unserem grossen(wird 20j) über den wechsel Britisch-deutsch gesprochen und er will vorerst bei der deutschen als 1 staatsbürgerschaft bleiben,weil noch ist das deutsche sozialnetz besser als das britische. aber wie gesagt wir haben keine bürgerschaft beantragen brauchen,das war geburtsrecht. vg manuela

Mitglied inaktiv - 21.03.2005, 18:35



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Ich denke, wir mussten deswegen die britische Staatsangehörigkeit beantragen, weil wir nicht verheiratet sind.

Mitglied inaktiv - 21.03.2005, 21:42