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Geschrieben von veralynn am 31.03.2008, 19:38 Uhr

@himbeere

hi

du schreibst unten, dass jedes kind dessen mind. einen elternteil amerikaner ist, ist automatisch auch amerikaner. sorry, aber dass quatsch. mein mann hat drei pässe. sein vater ist franzose und eingekaufter amerikaner, seine mutter ist schweizerin und er selbst wurde in new york city geboren. wir leben in der schweiz. unsere kinder haben aber nur die französische und schweizerische staatsbürgerschaft bekommen. die amerikanische könnten sie zwar auch haben aber auch nur, weil der grossvater auch ami war. wenn der nur franzose wäre, dann wär nichts mit dem amerikanischen pass für die kinder. weil sie nicht in den usa geboren wurden. wir müssen spät. wenn die kinder 10 jahre alt sind, nach new york city fliegen und dort die staatsbürgerschaft beantragen. die kids müssen ihre fingerabdrücke abgeben. so wurde es uns zumindest gesagt.

lg veralynn

 
9 Antworten:

Re: @himbeere

Antwort von Himbeere2002 am 31.03.2008, 19:50 Uhr

Ja.. genau das hab ich doch gesagt.. dein mann ist amerikaner geworden weil sein Vater amerikaner ist, oder nicht?
Wenn der Opa der kids nur franzose wär, dann wär der Vater auch kein amerikaner und wo sollte denn dann auch die amerikanische staatsbürgerschaft herkommen?
JEDES Kind mit mind. einem amerk. Elternteil hat automatisch die amerik. staatsbürgerschaft, egal ob es in deutschland, in amerika oder in deutschland auf amerikanischem Grund geboren wurde. Genau das hab ich geschrieben.. wie sich das in der schweiz, in frankreich oder italien verhält hab ich keine ahnung... aber mit deutschland und usa ist es genau so wie ich geschrieben hab .

aaaber.. ich (bin nicht sicher) glaube, das die us staatsbürgerschaft nur über soundsoviele generationen weitergegeben werden kann oder eben die kinder in usa geboren werden müssen.
Mein eines Kind ist jedenfalls Ami, obwohl wir Eltern beide deutsch sind. Sie wird später auch die amerikanische staatsbürgerschaft an ihre kinder weitergeben können.. ob die kindeskinder die staatsbürgerschaft auch noch weitergeben können weiss ich nicht.. da hab ich noch 20 jahre zeit mir gedanken drüber zu machen *lach*
Das kind einer Freundin ist Ami aber in Deutschland geboren.. der vater ist Ami.. Mutter deutsch..

Und wieso sollt ihr warten bis die kinder 10 jahre alt sind? soweit ich weiss sollte man sich da so früh wie möglich drum kümmern, sonst könnte man evtl gesagt bekommen das ja 10 jahre lang kein interesse an der us staatsbürgerschaft bestanden hat und warum dann auf einmal jetzt... kann auch daneben gehen.. Und wieso müsst ihr dafür nach New York?

Kannst ja privat mailen.. sonst müllen wir mit eeeewig langen sachen die liste so zu

LG YvonneV MI USA

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Re: @himbeere

Antwort von Himbeere2002 am 31.03.2008, 19:52 Uhr

Achso.. und nochwas... wenn dein mann in amerika geboren wurde, ist er auf jeden fall ami und auch berechtigt die staatsbürgerschaft an seine kinder weiterzugeben.. da hat der opa nix mehr mit zu tun...
Das hatte ich eben irgendwie überlesen.

YvonneV MI USA

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Re: @himbeere

Antwort von AnnieFaulkner am 31.03.2008, 21:02 Uhr

Entweder dein Mann ist nicht berechtigt, die US-Stabü an seine Kinder weiter zu geben, weil er viele Jahre im Ausland verbracht hat. Oder ihr wurdet falsch informiert - das passiert häufiger.

Schau doch mal in den Strang weiter unten rein, da habe ich Infos geposted.

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Re: @himbeere

Antwort von cata am 31.03.2008, 21:33 Uhr

Um die Staatsbuergerschaft an seine Kinder weitergeben zu koennen, muesste er vor deren Geburt nach seinem 14.Geburtstag mindestens zwei Jahre in den USA gelebt haben. Das wird der Grund sein, nehme ich mal an.

Cata

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@cata

Antwort von AnnieFaulkner am 01.04.2008, 19:16 Uhr

Das ist nur für eine Generation wahr, es kommt also darauf an, wann er geboren wäre. Und selbst wenn er zu diesem Jahrgang gehören würde, dann wäre die Aussage falsch, dass man mit dem Kindern in die USA fliegen muß um die Stabü zu bekommen. Die Auskunft ist mindestens an einer Stelle vollkommen falsch. Ich denke, sie ist insgesamt falsch.
Richtig nachzulesen ist hier:
http://www.law.cornell.edu/uscode/8/1401.html

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glaub ich auch, deswegen hab ich gefragt

Antwort von Himbeere2002 am 01.04.2008, 21:19 Uhr

warum sie dafür nach New York müssen... aber man kann ja nicht immer alles wissen *lach*

schönen Tag noch

YvonneV MI USA wo eeeeendlich fast kein schnee mehr liegt

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also ..........

Antwort von veralynn am 01.04.2008, 23:57 Uhr

also nochmal. mein mann wurde in ney york city geboren und hat dort gelebt, dann sind siebis er 8 jahre alt war. damals hatte er die amerikanische und französische staatsbürgerschaft. mit 8 jahren kam die familie in die schweiz und sie beantragten zusätzlich die schweizer staatsbürgerschaft, weil die mutter ja schweizerin ist. also hat er drei staatsbürgerschaften. unsere kinder haben die französische und die schweizerische. sie können die amerikanische bis zum 10. lebensjahr beantragen aber das nur, weil der grossvater auch ami ist. so wurde uns das auf der amerikanischen botschaft in der schweiz gesagt. und wir müssen nach new york city fliegen mit den kids, weil die dort ihre fingerabdrücke hinterlassen müssen. seit dem 11.9.2001 wird das nicht mehr hier in der schweiz gemacht, sagten sie und auch auf der amerikanischen botaschft. wenn das alles falsch sein soll, wo können wir und denn informieren? mein mann erkundigte sich ja damals bei der geburt der grossen. registriert sind die kids in den usa, aber die staatsbürgerschaft haben sie noch nicht.

lg

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noch was.......

Antwort von veralynn am 02.04.2008, 0:17 Uhr

nur so nebenbei. wie gesagt hat mein mann drei pässe und jedem pass steht ein anderer name: im amipass heisst er j. christopher anthony ......

im französischen heisst er jean christophe antoine.......

im schweizerischen heisst er christopher anthony

der rufname ist christopher....... die schweizer akzeptieren keinen namen vor dem rufnamen, also haben sie das jean einfach gestrichen.............

wenn ich ihn wär, hätte ich eine identitätskrise.

nur so nebenbei.........

lg

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Re: noch was.......

Antwort von AnnieFaulkner am 02.04.2008, 17:16 Uhr

Veralynn, diese Auskunft ist falsch. Lass deinen Mann doch mal in den Link hinein schauen, den ich oben eingefügt habe.
Ich kenne das Gesetz, ich kenne vergleichbare Fälle und ich habe selber auch schon viel Unsinn von Konsulaten und Behörden gehört.

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