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Geschrieben von paulita am 16.04.2006, 14:15 Uhr

doppelnachnamen - auch mein senf dazu

ihr lieben
also, ich trage mal zur größeren verwirrung bei: auch ich trage einen 'doppelten' nachnahmen nach spanischem recht (in der argentinischen variante, ist aber egal). der steht auch im deutschen pass, seitdem ich eingebürgert wurde. nun bin ich nicht verheiratet, lebe aber mit einem holländer in eheähnlicher gemeinschaft mit gemeinsamen sorgerecht für das gemeinsame kind. unser sohn hat MEINEN nachnamen, d.h. BEIDE namen im pass stehen. ich selbst wollte ursprünglich, dass er nur einen davon kriegt, weil ich selbst auch immer nur den einen benutze und weil ich das weniger kompliziert finde. mir hat man beim standesamt sehr nachdrücklich erklärt, dass mein 'doppelter nachname' eben NICHT als doppelter gewertet wird, sondern als einer mit zwei worten. klar? also: "schmitz müller" (oder "lópez vega") wären nicht zwei namen, sondern EINER. und deshalb heißt mein sohn "schmitz müller" (oder so...;-) ) und nicht nur "schmitz", wie ich gern gewollt hätte.

nachdem ich all eure beiträge gelesen habe, frage ich mich, ob wir einen unbedarften standesbeamten erwischt haben, unsere situation als nicht verheiratete einen unterschied macht oder ob es doch die verschiedensten legalen varianten gibt...hä?

lg + schöne ruhige feiertage
paula

 
2 Antworten:

Re: Kennst Du den Unterscheid zwischen

Antwort von Benedikte am 16.04.2006, 17:54 Uhr

echten und unechten Doppelnamen? den hat Dir der Standesbeamte zu erklaeren versucht . Dein Namen ist ein sog. echter Doppelname, die beiden Teile gheoeren richtig zusammen. Das ist etwas ganz anderes als ein zusammengesetzter Namen, der aus zwei Teilen besteht, wo meist einer seinem Namen einen anderen zugesetzt hat.Sieh ihn nicht als Doppelnamen, sondern als einen chten Namen aus zwei Teilen.Wenn Du Fischer hiessest, koenntest Du dein Kind auch nicht nur Fisch mit HAusnahmen neennen, sondern muesstest ihm den ganzen Namen Fischer geben.

Nur einen einzigen Namen uebertraegt man dem Kind, wenn der Doppelnamen ein unechter, also zusammengesetzter ist. Dann kriegt das Kind nur den Familiennamen.

Also von daher hat Euer Standesbeamter voellig recht gehabt.

Benedikte

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*lol* ich muß über den Fisch lachen...

Antwort von Becky75 am 17.04.2006, 12:19 Uhr

Hihi, also Fisch möchte ich auch nicht heißen *lol*

Aber Benedikte hat Recht. Es ist ja auch so, dass in spanischen Ausweisen "apellidos" - also schon im Plural steht weil es hat nicht nur EIN Nachname wie im Deutschen ist.

Da ihr nicht verheiratet seid ist es wirklich so, dass Dein Kind dann vorerst nur den Nachnamen eines Elternteiles tragen kann (ich hoffe ich sage das so richtig) und da Dein Nachname nun mal aus den beiden Teilen besteht kannst Du diese nicht trennen.

Aber ich hoffe Du heißt als ehem. Argentinierin nicht "Schmitz" *LOL*

Ja, ja, diese ganze Bürokratie....

Ich wünsche euch noch schöne Ostertage.

LG, rebeca

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