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Koennt ihr mir helfen?

Thema: Koennt ihr mir helfen?

hallo, ich weiss nicht genau wohin mit dem posting, aber ich versuch es mal bei euch. vielleicht koennt ihr mir helfen. ich habe folgendes problem. mein mann (us-army, ist grad deployed) und ich haben einen gemeinsamen sohn. wir leben noch in deutschland und haben fuer unsern sohn (9Monate) derzeit nur einen amerikanichen pass. da ich mit meinen eltern und sohn im mai nach spanien flieg, wollte ich fuer ihn einen deutschen reisepass beantragen. jetzt hat mir heute die dame vom rathaus gesagt, dass mein mann auch unterschreiben muss. da aber sehr viel post die wir schicken gar nicht bei meinem mann ankommt, moecht ich den zettel den er unterschreiben muss nicht schicken. werde ich probleme haben wenn ich mit dem amerikanischen reisepass wieder von spanien nach deutschland fliege, oder geht das? ich mein wegen aufentaltsrecht oder so. kenn mich da leider nicht so gut aus.

Mitglied inaktiv - 28.03.2008, 19:37



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Hallo, hast Du keine power of attorney? Mein Mann ist z.Z. auch deployed, die poa habe ich jetzt schon mehrmals gebraucht. Ansonsten kann Dein Sohn glaube ich auch mit dem amerik. Pass wieder nach D. Hinten muesste deswegen extra ein Stempel drin sein, wo steht, dass er wegen der Army in D. sein darf oder so aehnlich... Vielleicht wissen die vom Rathaus ja Bescheid oder Du rufst beim Flughafen mal an und fragst nach? Viel Glueck und liebe Gruesse tinkerbell02

Mitglied inaktiv - 29.03.2008, 02:48



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Der US-Reisepass wird auch in D und E anerkannt. Es sollte absolut kein Problem sein, damit zu fliegen. Auch ist es so, dass ein Deutscher mit weiteren Staatsangehörigkeiten mit einem ausländischen Pass in D einreisen darf. (Umgekehrt ist es z.B. so, dass ein Amerikaner nur mit seinem US-Pass in die USA einreisen darf, da würde es also nicht gehen). Da du das Sorgerecht fürs Kind hast und dein Mann ja auch nichts gegen die Reise einzuwenden hat, ist es rechtlich völlig in Ordnung. Ich sehe da kein Problem. Gute Reise!

Mitglied inaktiv - 29.03.2008, 03:20



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ja ich habe eine poa, sogar eine special poa fuer pass/id. werd mich nochmal erkundigen beim rathaus ob das ausreicht mit der poa. falls die dame mir nicht helfen kann, werde ich mal beim flughafen oder konsulat anrufen.....vielen dank fuer eure antworten! schoenes wochenende

Mitglied inaktiv - 29.03.2008, 09:13



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Die deutschen Kinderausweise meiner Kinder sind kuerzlich abgelaufen. Neue haben wir nicht, weil sie fuer aeltere Kinder nun sehr teuer sind und eben auch die Organisation mit persoenlichen Erscheinen BEIDER Eltern beim Konsulat eine Sache fuer sich ist. Also sind wir schon oefter mit den kanadischen Kinderpaessen nach Deutschland gereist. Keinerlei Probleme. Gruss Beatrix

Mitglied inaktiv - 29.03.2008, 15:32



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Hallo Beatrix, ist das jetzt neurdings überall so, daß beide Eltern persönlich auf dem Konsulat erscheinen müssen, wenn man einen Ausweiß oder Reisepass von einem Kind verlängern muß? Mein Mann arbeitet nämlich im Ausland und kann gar nicht mitkommen, selbst wenn er es wollte. LG Derya

Mitglied inaktiv - 29.03.2008, 20:16



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mal ne generelle frage: Es gltdoch das Recht, dass amerikan. Präsi nur der werden kann, der in USA zur Welt kam. Wie sieht es nun aus wenn Vater und Mutter USAmis sind und das Kind in Dtl auf irgendeinem Stützpunkt zum Bsp zur Welt kommt? Klar dass es den US_Pas bekommt, aber wie schaut es mit der Klasel aus? Oder sind die Stützpunkte Hoheitsgebiete, so wie zB in Flugzeugen oder auf Schiffen????? liebe Grüße johanna

Mitglied inaktiv - 29.03.2008, 20:45



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...der Welt erlickt dann Präsident werden? Null Ahnung. Danke Lg Johanna

Mitglied inaktiv - 29.03.2008, 20:47



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Ich kann mir unter solchen Umstaenden vorstellen, dass eine beglaubigte Unterschrift eingereicht werden kann ohne dass man persoenlich erscheint. Aber da wuerd ich vorher nachfragen. Gruss Beatrix

Mitglied inaktiv - 29.03.2008, 21:04



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Ich dachte, es ginge darum, dass ein Präsident gebürtiger US-Bürger sein muß, ergo nicht naturalized. Vielleicht habe ich das mißverstanden. Jedenfalls denke ich, dass ein US-Stützpunkt, z.B. in Deutschland, als US-Boden gilt, denn dort gilt ja auch US-Gesetz.

Mitglied inaktiv - 29.03.2008, 21:06



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Zur Zeit ist es so, dass man persönlich antanzen muß, egal ob der Ausweis für einen selber oder fürs Kind ist. Grund ist, dass die Pässe nun biometrische Angaben enthalten wird und die Konsulate noch nicht geklärt haben, wie sie ausserhalb diese Daten aufnehmen sollen. Die arbeiten aber daran und dann wird man nicht mehr persönlich kommen müssen. Für meine Tochter haben wir übrigens alles schriftlich mit dem Konsulat in Atlanta gemacht, das war Mai 2006. Zwar stand im Internet, dass ein persönliches Erscheinen *gewünscht* sei, aber es gab alle Unterlagen zum Runterladen. Da *gewünscht* nicht dasselbe ist wie *notwendig*, habe ich die Unterlagen ausgefüllt, alle notwendigen beglaubigten Kopien beigelegt und den EU-Reisepass fürs Kind per Post beantragt und zugestellt bekommen. Wir warten nun mit neuen Pässen, bis sich die Behörden wieder sortiert haben. Ich habe zur Zeit auch keinen gültigen dt. Reisepass mehr...

Mitglied inaktiv - 29.03.2008, 21:12



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Dazu gibt es ein Sondergesetz. Es ist egal, ob das Kind auf einem milit. Stuetzpunkt oder im dt. Krankenhaus auf die Welt kommt, es kann trotzdem Praesident werden (wenn es das will;)). LG tinkerbell02

Mitglied inaktiv - 30.03.2008, 00:39



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Also geht es doch darum, dass man per Geburt US-Bürger ist und nicht dass man auf US-Boden geboren ist?

Mitglied inaktiv - 30.03.2008, 03:55



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meine kleine beantragt. Sie hat doppelte staatsbürgerschaft seit geburt. Da mein Mann in TX wohnt konnte er nicht mitkommen. Er musste ein Formular ausfüllen und vom Notar beglaubigen lassen und ich konnte damit den reisepass beantragen. Fingerabdrücke werden von kindern noch keine genommen... ich glaub erst wenn sie 12 jahre alt sind. Wenn man mit kindern mit doppelter staatsbürgerschaft reist und ein elternteil nicht mitreist, dann SOLLTE (muss nicht) man einen Schrieb vom fehlenden Elternteil dabei haben der aussagt das der reisende elternteil die Kinder ausser Landes bringen darf. Kommt nicht oft vor, aber es kommt eben doch manchmal vor das man nach sowas gefragt wird.. man könnt ja das kind entführen. Das aber nur mal am Rande. Und auch in deutschland geborene Kinder mit wenigstens einem amerik. Elternteil haben automatisch doppelte staatsbürgerschaft, egal ob auf militärgelände geboren oder irgendwo in der "Pampa". Sie können somit auch Präsident werden. YvonneV MI USA

Mitglied inaktiv - 30.03.2008, 16:01



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Gute Frage, ich bin mir jetzt auch nicht sicher, ob diese Ausnahme nur fuer Militaerangehoerige gilt oder auch falls eine US-amerikanerin z.B. im Urlaub irgendwo ihr Kind kriegt, ich frage da spaeter nochmal nach! LG tinkerbell02

Mitglied inaktiv - 30.03.2008, 16:12



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also muesst ich von meinem mann was schreiben lassen, dass er mit der reise einverstanden ist, usw?

Mitglied inaktiv - 30.03.2008, 18:19



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Abgesehen davon dass ich auch der Meinung war das milit. Amerik. Stützpunkte in Dtl. US- Hoheitsgebiet sind. Ich hab in der Verwandtschaft einen Fall andersrum. Der Vater (40J) istzur Zeit als dt. Soldat in El Paso stationiert fragt mich nicht, er hat irgendwas mit der Luftwaffe zu tun und sein Auftrag ist auf September begrenzt. Seine Frau 35 ist schwanger und hätte ET am 10. September. Sein Einsatz geht offiziell bis 15.Sept.Abgesehen von der Tatsache, dass sie so spät wahrscheinlich eh keine Flgliniemehr mitnehmen würde müsste sie demnächst die Heimreise antreten , oder aber das Baby in USA bekommen, was beiden Eltern sehr recht wäre, da das Kind dann automatisch einen US-Pass bekommen würde, da es legal in US geboren wurde. Und meinem Verständniss nach müste dann dieses Kind auch später das Recht haben Amerik. Präsi zu werden. Abgesehen von der Tatsache, dass die gesamten USA eh ein Melting pot an Nationalitäten sind find ich es auch richtig. Gerade die USA waren das Land der Emigranten. Egal aus woher. jeder Ami (außer Indianer kann eigentlich kam einer eine rein Amerikanische Wurzel aufwisen. Egal wann sie kamen. DieItaliener Anfang 20 Jahrh. Die Chinesen mitte 19.Jahrhundert viele Deutsche zur Nazizeit, Iren weiß ich jetzt nicht so genau, aber ich denke das war auch so mitte 19.Jahrh. wegen der irischen Missernten, die große Teile der Bevölkerung dahinraffte. Momentan sind es wohl eher die Mittelamerikaner, Kubaner etc. Ja und klar nicht zu vergessen die Engländer und Franzosen Anfang 17. Jahrh. Mayflower (Puritaner). Franzosen Ende 18. Jahrhundert.

Mitglied inaktiv - 30.03.2008, 18:44



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*lach* ich würd mir von meinem Mann lieber vorher was unterschreiben lassen als hinterher blöd dazustehen... Allerdings is das ja immer so ne Sache... kann ja schliesslich keiner kontrollieren ob das nu tatsächlich auch ganz wirklich dein Mann geschrieben hat oder nur dein Bruder oder sonstwer.. *nurmalsonebenbeierwähn* LG YvonneV MI USA

Mitglied inaktiv - 30.03.2008, 20:28



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hat automatisch beide Staatsbürgerschaften und kann somit amerik. Präsident werden, ganz egal ob es in D oder USA oder in D auf USA Grund geboren wurde... YvonneV MI USA

Mitglied inaktiv - 30.03.2008, 20:31



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Yvonne, grundsätzlich hast du zwar recht, aber ganz so einfach ist das nicht. Nicht jeder Mehrfachstaatsbürger mit US-Staatsbürgerschaft kann seine Staatsbürgerschaft weiter geben. Z.B. eine ganze Generation bis ca. 1985 die vor dem 14. Lebensjahr weniger als 5 Jahr innerhalb der USA gelebt haben, können das NICHT. Genauer nachzulesen mit korrekten Daten, hier: http://www.law.cornell.edu/uscode/8/1401.html Ach, und wenn das Kind ausserhalb der USA geboren wird, dann ist sowieso nichts "automatisch". Das Kind hat zwar "automatisch" Anspruch auf die US-Stabü, doch wenn die Eltern nicht bis zum 18. Lebensjahr zum Konsulat/Botschaft gehen und ein "Report of Birth Abroad" einreichen, dann wird es kompliziert. Dann muß man nämlich einen kleinen Papierkrieg führen, um die Stabü auf anderem Wege anerkannt zu bekommen, nämlich per § 301 INA, siehe http://www.law.cornell.edu/uscode/8/1401.html Übrigens hat es ja auch vor nicht allzu langer Zeit eine Gesetzesänderung gegeben, wodurch im Ausland geborene Deutsche, die im Ausland Kinder gebären, u.U. auch nicht ihre deutsche Stabü an diese Kinder weitergeben können. Ein komplexes Thema.

Mitglied inaktiv - 31.03.2008, 19:05



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Der Link zu 301 INA lautet korrekt so: http://travel.state.gov/law/info/info_609.html

Mitglied inaktiv - 31.03.2008, 19:07



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jedes kind mit amerikanischem elternteil hat anspruch auf amerikanische staatsbürgerschaft.. oder sowas in der art.. ich weiss das das etwas komplizierter ist, wenn man in D geboren wird als wenn man in usa geboren wird. Ich kann halt nur von meinen erfahrungen berichten und von denen meiner freunde... da gab es schon beide deutsch aber kind in amerika geboren, einer deutsch, einer ami, kind in D und das gleiche nochmal in USA... gab auch schon deutsch deutsch in deutschland auf amerikanischem grund... jaja.. alles net so einfach.. seh ich ja bei uns auch grad... :o) Danke dir für deine Links und auch wenn ich nicht 100% recht hab isses gut mal drüber zu sprechen um zu sehen wer was weiss und so.. hihi.. Bei uns is schon alles erledigt.. mein Mädel hat beide staatsbürgerschaften *freu* Aber was mich mal interessieren würde.. was müssen das denn für umstände sein, damit ein deutscher... schon gut.. irgendwie hab ich heut ein Problem mit konzentriertem lesen *lach* also das mit der deutschen staatsbürgerschaft weitergeben wenn man selber schon im ausland geboren wurde, ist das da nicht genauso wie mit der USS? Das geht doch nur über soundosviele Generationen und dann nicht mehr oder? Das heisst meine Tochter kann zwar an ihre kinder noch die deutsche ssb weitergeben (sollten die kids z.b. in den USA geboren werden) aber die Kinder meiner Tochter könnten die deutsche staatsbürgerschaft nicht mehr an die nächste generation weitergeben (ausser die nächste generation wird in D geboren?) irgendsowas war da doch, oder?!? hätte dann vielleicht schreiben sollen jedes Kind mit mind. einem GEBÜRTIGEN amerik. Elternteil *lach* Jetzt wirds kompliziert.. hihi LG YvonneV MI USA

Mitglied inaktiv - 31.03.2008, 20:04



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Deine im Ausland geborenen Kinder werden ihre dt. Stabü nur dann nicht an ihre Kinder weitergeben können, wenn a) sie zur Geburt ihrer Kinder ausserhalb Deutschlands leben und b) du für sie NICHT beim Standesamt 01 in Berlin eine "Geburtsanzeige" für sie aufgegeben hast. Ansonsten gibt es keine Probleme.

Mitglied inaktiv - 31.03.2008, 21:04



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danke Annie. YvonneV MI USA

Mitglied inaktiv - 31.03.2008, 21:19