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Welche Staatsangehörigkeit???

Thema: Welche Staatsangehörigkeit???

Mein Mann ist Amerikaner, ich bin Deutsche - welche Staatsangehörigkeit wird unser Kind haben? Können wir wählen oder ist das vom Geburtsland abhängig? Lieben Dank für Eure Hilfe

Mitglied inaktiv - 05.03.2003, 16:31



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Beide Staatsangehörigkeiten, Kind muß sich nicht entscheiden, auch nicht mit 18 oder 21 oder so. Mehr informationen gibts bei http://www.usembassy.de/services/e31_2.htm Irgendwo stand auch mal was dazu auf diesen Seiten, weiß aber nicht mehr wo. Ich glaube, das hatte ich aber irgendwann in 2000 oder 1999 mal geposted. kristni

Mitglied inaktiv - 05.03.2003, 17:12



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Das stimmt, und wen Du Dein Kind in D. zur Welt bringst musst Du nur einen antrag stellen. ich glaube der einzige unterschied zwischn in den usa geborenen kindern und im ausland geborenen kindern ist. die im ausland geborenen duerfen nicht president/in werden. hab ich da recht? l.g. bianca

Mitglied inaktiv - 05.03.2003, 20:46



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Also unser Sohn ist in Deutschland geboren und hat bis jetzt auch nur die deutsche Staatsangehoerigkeit. Die bekommt er ja automatisch. Die amerikanische muessten wir beantragen und da sahen wir bis jetzt noch ueberhaupt keinen Sinn drin. Wir leben momentan in Deutschland, haben auch vor hierzubleiben. Also wozu dann. Aber wenn jemand natuerlich in die USA gehen will ist das natuerlich wieder was anderes. Ich denke mal wenn das Baby dort geboren wird, ist es automatisch amerikanisch und Du muesstest die deutsche beantragen. LG Yvonne

Mitglied inaktiv - 06.03.2003, 08:19



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Hallo Ivonne, ganz so stimmt das nicht. Das Kind hat schon automatisch beide Staatsbürgerschaften egal wo es geboren wurde. Natürlich wissen die Staaten das jedoch nicht bis man es Ihnen mitteilt. In Amiland muß man es halt den Deutschen mitteilen und in Deutschland halt den Amis. Es macht sich insofern sehr praktisch, beide Staatsbürgerschaften zu haben, da man dann zB wenn man kein registered Alien ist, trotzalledem durch die Immigration für US Bürger/Aliens gehen kann (sehr kurz) und rückwärts mit Deutschem Kind auch als Nichtdeutscher/EU Bürger hierdurch ... Das ist alles recht unproblematisch ... und wenn man auf beide Staatsbürgerschaften ein Anrecht hat, würde ich das auch machen lassen. Das kannst Du auch noch in Jahren machen. Staatsbürgerschaftsansprüche verjähren nicht. Nur unter Umständen wird der Nachweis später schwieriger, daß das Kind, das eines US Bürgers wirklich ist. Kristin

Mitglied inaktiv - 06.03.2003, 11:06



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Hallo, ich hab zwar nichts mit Amerikanern "am Hut", aber mein Kind wird wohl (hoffe ich) drei Staatsangehörigkeiten haben, weiß da jemand was zu? (dt., brit., schwed.) Geht das? Wenn Papa zwei und ich eine haben? Das einzige, was mir einfällt, was man sich vielleicht überlegen sollte, bevor man die zweite Staatsangehörigkeit beantragt sind so Sachen wie Wehrdienst. Im schlimmsten Fall (je nach Land) müsste ein Sohn den dann doppelt machen, aber das hängt auch davon ab, wie lange er wo gewohnt hat und ist sicherlich auch von Land zu Land verschieden. Ansonsten denke ich auch, es hat vor allem Vorteile. Anja

Mitglied inaktiv - 06.03.2003, 13:25



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Das Kind eines dt. und eines am. Staatsangehoerigen hat automatisch von Geburt an beide Staatsangehoerigkeiten. Es muessen halt nur die entsprechenden Paesse beantragt werden. Wir wohnen ja in den USA und werden auch (leider) nie mehr in Deutschland wohnen. Trotzdem hat Justin einen dt. Kinderausweiss. Aber was waere, wenn mein Mann morgen sterben wuerde und ich mit Justin nach Deutschland zurueck gehen wuerden, wenn meine Eltern krank werden wuerden und ich mit Justin fuer mehr als nur 3 Monate nach D. gehen muesste, wenn Justin spaeter 'mal einen Schueleraustausch nach D. (oder Europa) mitmachen wollte, .... Und wenn ich das richtig im Kopf habe, muss Justin spaeter auch nicht zur Bundeswehr (in D.), wenn der sich weniger als 6 Monate im Jahr in Deutschland aufhaelt. Viele Gruesse, Sonja (Hampton, VA) mit Justin (11/98)

Mitglied inaktiv - 06.03.2003, 20:22



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Also nochmal an die die mich angeschrieben hatten. Ich schrieb das unser Sohn bis jetzt nur die deutsche Staatsangehoerigkeit hat. Natuerlich hat er Anspruch auf beide. Das ist mir auch klar. Ich hatte aber auch geschrieben das man das beantragen muss. Wir muessten einen langes Formular ausfuellen und semptliche Unterlagen kopieren und beglaubigen lassen. Da mein Mann Amerikaner ist, weiss ich auch das Jared amerikanischer Staatsbuerger sein kann. Aber wir haben bis jetzt noch keinen Pass beantragt, da wir in Deutschland leben und noch keinen Sinn drin gesehen haben. Ich glaub Ihr habt das was missverstanden, weil Ihr sagt es stimmt nicht was ich schreibe. Klar muss man es beantragen (Papierkrieg muss nun mal sein). Aber man muss ja nicht, wenn man nicht will. LG Yvonne :-)

Mitglied inaktiv - 09.03.2003, 21:18



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nt

Mitglied inaktiv - 09.03.2003, 21:33



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Also diese Aussage kann ich nicht bestaetigen, das er dass automatisch hat ohne es zu beantragen. Uns wurde gesagt das erst nach beantragen die amerikanische Staatsbuergerschaft vorliegt, das kostet 40 Dollar und der Pass muss extra noch bestellt werden und kostet auch 40 Dollar. Diesen muss man aber nicht nehmen, wenn man ihn noch nicht braucht. Ich kann nur noch mal sagen, das bei uns ueberhaupt nix automatisch ist, mein Kleiner ist bis jetzt "nur" Deutscher. Wir haben die Formulare zwar zu Hause, haben sie aber noch nicht ausgefuellt und abgegeben. Somit ist er noch kein amerikanischer Staatsbuerger. Was anderes kann ich leider nicht sagen. LG Yvonne

Mitglied inaktiv - 10.03.2003, 14:41



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Acquisition of U.S. Citizenship By a Child Born Abroad: Birth Abroad to One Citizen and One Alien Parent in Wedlock: A child born abroad to one U.S. citizen parent and one alien parent acquires U.S. citizenship at birth under Section 301(g) INA provided the citizen parent was physically present in the U.S. for the time period required by the law applicable at the time of the child's birth. (For birth on or after November 14, 1986, a period of five years physical presence, two after the age of fourteen is required. For birth between December 24, 1952 and November 13, 1986, a period of ten years, five after the age of fourteen are required for physical presence in the U.S. to transmit U.S. citizenship to the child. http://travel.state.gov/acquisition.html So genau kenne ich mich da auch nicht aus, aber meiner Meinung nach hat dein Sohn die am. Staatsbuergerschaft, du musst ihn nur bei den Amis durch einen "Report of Birth Abroad" erst "registrieren" lassen. Viele Gruesse, Sonja (Hampton, VA)

Mitglied inaktiv - 10.03.2003, 16:02



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ot

Mitglied inaktiv - 10.03.2003, 16:35



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Hi, soviel ich weiss, Muesst ihr aber dieses Papier ( nicht den Passantrag, sondern dieses Birth of child abroad) ausfuellen. Ein Freund von uns hat das nicht gemacht, ist dann fuer 6 Monate in den Kosovo und hatte danach richtig Aerger gekriegt,weil er das nicht vor vorher erledigt hatte. War eine ganz schoene Rennerei fuer ihn, da dieses Dokument ( wenn ich richtig verstehe, das was bei Euch zu Hause liegt) abgelaufen war und er musste zum Col. War ziemlich stressig. Ich kenne mich dem ganzen Kram nicht aus, ich weiss nur , dass Viviane dort als eine " in Deutschland geborene Amerikanerin" registriert ist und auch einen Pass hat sie. ( sogar mit Passphoto, da war sie 8 Tage alt..., man erkennt sie gar nicht mehr, aber naja, so sind sie halt...) Mein Tip: macht's einfach, ihr koennt Euch Aerger, Stress und Zeit sparen, falls ihr mal nach USA gehen wollt, spaetestens dann braucht ihr das naemlich, ohne dieses Dings gibt' auch keinen Pass.... Frag' nachher nochmal meinen Mann, wie das genau war, aber ich weiss halt noch von dem Fall, wo's nicht gemacht wurde, das vor echt Stress... Liebe Gruesse Tina

Mitglied inaktiv - 10.03.2003, 20:55



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HHmmm und mein Mann ist in Kuwait auf unbestimmte Dauer. :-( Naja werden wir schon irgendwie hinbekommen. Uns wurde da halt gesagt, das wir das ausfuellen muessten wegen der Staatsbuergerschaft und deshalb haben wir das bis jetzt nicht so eng genommen. Naja und wenn es nun Aerger geben sollte, dann kann ich auch nix machen. Wer weiss wann mein Mann wieder kommt. Wir werden sehen. Aber danke fuer den Hinweis. LG Yvonne

Mitglied inaktiv - 11.03.2003, 18:08



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HI, habe Chris nochmal gefragt, es geht wohl darum, dass der Kleine eine Social Security Nummer braucht fuer Taxes und auch fuer spaeter den Pass. Aber wenn Dein Mann nicht da ist, geht's halt nicht und das kann bestimmt auch noch warten. Ich wuesste jetzt auch nicht, wer das wuesste , vielleicht jemand von Rear Detachment. Es gibt ja immer Glueckliche, die nicht mitgehen.. Wie geht's Dir denn? Seit wann ist Dein Mann weg? Koennt ihr Telefonieren und funktionieren Handys? Frage nur, weil mein Mann auch orders gekriegt hat, wie so ziemlich alle in 1 AD. Allerdings weiss man noch nicht, Wann und wohin..... Schrecklich, ist das!!!Ich habe so Angst vor der Zeit, die auf uns zukommt.. Liebe GruesseTina

Mitglied inaktiv - 11.03.2003, 20:42



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Hhhmm also er ist erst heut weg geflogen. Keiner weiss fuer wie lang. Nicht laenger als 365 Tage, das ist alles was auf den Orders steht. Aber das mit dem Papierkram stoert mich jetzt ehrlich gesagt auch ueberhaupt nicht. Ich hoffe nur das er bald und in einem Stueck wieder nach Hause kommt. Handys sind absolut verboten. Zumindest bei meinem Mann seiner Company. Telefonieren wird wohl auch nicht so oft klappen, da die Camps ja total ueberfuellt sind und warscheinlich auch dementsprechend die Telefone. Wir wissen noch nicht mal ob er Internet nutzen kann, weil sie meinten das nicht so viele Computer benutzt werden koennen wegen dem vielen Sand dort. Naja mal schauen was wird. Jetzt wart ich erstmal das er sich meldet. Ich wuensch Euch jedenfalls viel Glueck, vielleicht muss er ja doch nicht gehen. LG Yvonne

Mitglied inaktiv - 11.03.2003, 21:00



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Nun, ich kann nur erzählen was mir passiert ist. Ich bin amerikanerin mein Mann Deutscher. Ich habe meinem kleinen Jungen in Deutschland geboren. Einige Monate nach der Geburt von Nils fuhr ich zum Amerikanischen Konsulat um für ihn dort einen amerikanischen Pass zu beantragen. Ich selber habe beide staatsangehörigkeiten (Deutsch/amerikanisch). Nun der "nette" Mann hat mich darauf hingewiesen das der kleine nur amerikanischer staatbürger werden kann, wenn ich einige Jahre in USA gelebt hätte. Dies ist leider nicht der Fall, war öft zu besuch aber gelebt habe ich dort nicht. Dann sagte er mir da mein Vater in der Army gedient hatte und nun in der amerikanischen Botschaft in PERU arbeitet könnte man da was machen, aber auch nur wenn ich mit meinem Vater mind. 5 Jahre zusammen gelebt hätte während der Zeit die er in der Botschaft arbeitet. Nun dies ist auch nicht der Fall, da ich es bevorzugt habe hier in Deutschland zu bleiben. Ich fand alles sehr verwirrend und der "nette" Mann war in wirklichkeit gar nicht nett. Ich habe mich dann zur Amerikanischen Botschaft in Frankfurt gewandt, bis jetzt hab ich keine Reaktion von ihnen bekommen. ***grrrr**** Grüße und Glück

Mitglied inaktiv - 06.03.2003, 14:54



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Hallo Isabel oder Cristina oder beides, das ist in der Tat so. Ein Freund von mir der ebenfalls Binational ist, hat 2 Kinder und keines davon hat die us staatsbürgerschaft, weil er ebenfalls nicht lange genug in den USA gelebt hat. Bei mir wäre das unter umständen nicht so, da ich 6 Jahre drüben gelebt habe und ich glaube 5 Jahre müssen es sein , aber ich war auch gar nicht die Staatsbürgerschaft beantragen, sondern das hat der Papa getan und der ist nur US bürger. Ich denke, da wird sich mit der US Staatsbürgerschaft für Dein Kind nichts machen lassen. Kristin

Mitglied inaktiv - 06.03.2003, 15:24



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Hi, also ich kenne 2 Leute in meinen Alter (30) die beide Staatsbürgerschaften haben und bei denen die deutsche Mütter auch nie in den USA gelebt haben, geschweige denn die Kinder. Die eine Mutter ist seit der Schwangerschaft alleinerziehend, d.h. hat nie mit dem Mann zusammengelebt. ...was sabbel ich überhaupt: meine Geschwister sind 13, 16 und haben auch beide. Kann man also davon ausgehen, das mein Sohnemann die US-Bürgerschaft nicht bekommt, weil ich nur als Stöpsel bis zum 4.Lebensjahr in den USA gelebt habe?! Ich habe nur die US-Angehörigkeit, weil ich auf amerikanischen Hoheitsgebiet geboren wurde (Militärkrankenhaus). Wurde das jetzt irgendwann geändert?! Was für ein Durcheinander, ich glaube die machen das auch wie sie lustig sind... grüße fusel

Mitglied inaktiv - 10.03.2003, 09:44



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Also nochmal, meines Wissens muß man sich nur entscheiden, wo man die Wehrpflicht ableisten will, aber man muß sie nicht doppelt machen - wäre ja noch schöner (o: grüße fusel

Mitglied inaktiv - 10.03.2003, 09:45



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Hm, also eigentlich reichen 4 Jahre nicht, obwohl Du nur eine Staatsbürgerschaft hast (auf us gebiet geboren und von us eltern = eine staatsbürgerschaft) aber um die weiterzugeben mußt dein kind entweder auf us territorium geboren werden (weil dann unabhängig von deiner staatsbürgerschaft us bürger) oder eines der beiden elternteile des kindes usbürger mit notwendigem aufenthalt in den USA. Ist dein mann deutsch, dann kriegt das kind halt nur deutsche staatsbürgerschaft. Bei binationalen Kindern die eltern werden ist das ähnlich: aber die können beide weitergeben - us nur wenn zeiterfordernis gegeben aber zB deutsch als mutter, vater. Aber irgendwas hat sich doch im deutschen recht geändert. ist das jetzt nicht auch so, daß kinder die hier geboren werden auch deutsch sind... also ein angleich an das vorgehen der usa? Ansonsten gilt: US + US = US US (+ Zeiterfordernis) + DT = US/DT DT + US (-Zeiterfordernis) = DT DT/US (-Zeiterfordernis) + DT = DT DT/US (+Zeiterfordernis) + DT = DT/US DT/US (-Zeit) + US = DT/US DT/US (+Zeit) + US = DT/US Irgendwie zählen da aber auch bei Armeeangebörigen noch andere Sachen zu, aber damit kenne ich mich nicht aus. Ansonsten weiß ich nicht, wie Du das meinstest mit den deutschen Müttern. Die interessieren doch nur für die deutsche Staatsbürgerschaft, aber nicht für die US Staatsbürgerschaft. Da werden sie nur interessant, wenn die deutschen Mütter binationale Mütter sind, mit der us staatsbürgerschaft als 2. und wenn dann das zeiterfordernis erfüllt ist. kristin

Mitglied inaktiv - 10.03.2003, 16:33



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Hi an alle! Ihr redet von US/DT. Ich habe gar kein anspruch auf US-Staatsbürgerschaft. Aber ich muß was heftigst widersprechen: Ein Kind, das in DT geboren wurde MUß mind. ein DT elternteil haben, die DT Paß besitz, sonst kriegt es kein DT-Paß. Oder aber ein Elternteil muß bei der Entbindung im Besitz eines unbefristeten Aufenthalterlaubnises sein um die DT-Nationalität weiter zu geben. Das ist mein Fall. Mein sohn ist also kein Deutscher.(und kein Ami) Falls es hier jemand gibt, die andere Nationalitäten interessieren: In Österreich MUß die Mutter Österr sein um die Nationalität weiterzugeben. Oder aber muß sie mit einem Öst. verheiratet sein. Sonst ist es auch nichts zu machen!! In so ein Fall erbt das Kind die Staatsburgerschaft der Mutter. Damit meine ich nur, daß jedes Land so seine eigenen Bedingungen dafür ausstellen! Liebe Grüße Helena

Mitglied inaktiv - 11.03.2003, 00:08



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Helena, ich dachte, daß da irgendwas im deutschen recht geänderte wurde und nun auch türken (zB) mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft haben ... war da nicht so was? Eigentlich muß in Deutschland mindestens ein Elternteil deutsch sein, um die Staatsbürgerschaft weitergeben zu können. In Frankreich reicht es sogar, glaube ich, wenn man im Flugzeug über Frankreich geboren wird. Ah, wußte ich's doch. Eigentlich gilt vorrangig das Abstammungsrecht: Ein Kind wird mit Geburt Deutsche/r wenn mindestens ein Elternteil deutscher Staatsbürger ist. Neu ist das Geburtsrecht: Ein Elternteil muss sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit mind. drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben. Geburtsrecht mit Optionsmodell: Entscheidung für eine Staatsangehörigkeit vom Erreichen der Volljährigkeit bis zum Ende des 23. Lebensjahres (bei Nichtabgabe einer Erklärung verliert man die deutsche Staatsangehörigkeit) Ausnahmeregelungen für Mehrstaatigkeit / Antrag auf Beibehaltung bis zum 21. Lebensjahr unter Angabe der Gründe. Aber als DT/US-Bürger, der Deutsch aufgrunde des Abstammungsrechtes ist, bedarf es keiner Option für oder wieder eine Staatsbürgerschaft. Das Kind wird nie die deutsche staatsbürgerschaft verlieren im Alter von 23. kristin

Mitglied inaktiv - 11.03.2003, 11:34



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Hallo Kristin! Genau das habe ich gemeint, mit den Türken!. Im Normalfall wohnen sie schon hier seit Generationen und kennen Türkei praktisch nur aus dem Urlaub. Ich glaube der Gesetzesgeber wollte mit dieser Änderung bezwecken, daß die Türken, die solche Voraussetzungen mitbringen, ebenfalls deutsche werden dürfen. Das finde ich sehr gut! Und natürlich hat das Konsequenzen für alle in Deutschland lebende Ausländern bzw. alle die bald (oder schon) Eltern geworden sind. Das mit dem Flugzeug ist zT so wie du sagst. ABER: Das Flugzeug muß nicht unbedingt über Frankreich gerade fliegen *schmunzeln*, sondern dieses muß unter französischen Flagge unterwegs sein. Nur so ist es franz. Hochheitsgebiet. Und in F, tatsächlich, gibt es ein Gesetz, wodurch jeder auf fr. Boden bzw fr. Hochheitsgebiet (zB. Flugzeug, Schiff, Botschaft,...) geborener Mensch Anspruch auf die französische Paß hat. Mit dem abstammungsrecht, es ist, denke ich, so daß wenn ich meinetwegen spanierin werden möchte, brauche ich vom Geburt an, einen Elternteil, der ebenfalls spanier ist. Es gilt sogar im 3. Generation. Dann zB heirate ich, als spanierin einen Russen. Ich kann, nach Einhaltung bestimmten Fristen, bestimmt auch Russin werden. Aber evtl muß ich dafür mein sp. Paß aufgeben. Aber durch die Tatsache, daß mein Vater spanier ist, werde ich diese anspruch auf sp. Paß durch abstammungsrecht doch nie verlieren. Ich meine, sollte ich mal mein russ. Paß verlieren, kann ich jederzeit den sp. zurück verlangen. ich glaube ich hab mich sehr wirr ausgedrückt. Wenn es so war, sorry! Alles Gute und danke für die Suche im Internet wg neuen dt. abstammungsrecht! Liebe Grüße Helena PS Der Beispiel mit sp und russ. paß ist (zT) erfunden!!!

Mitglied inaktiv - 11.03.2003, 12:33



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Na, und genau deswegen können doch auch die deutschstämmigen russen wieder ihre deutsche staatsbürgerschaft annehmen, nicht wahr? Und Amerikaner, die irische oder britische wurzeln in der 3. generation nachweisen, auch eine eu-staatsbürgerschaft beantragen. Das ist doch praktisch. Vielleicht könnte mein mann dann doch auch noch deutsch oder irisch oder beides werden. mal rechnen: michael us vater aus irischer familie mutter aus deutscher familie mutters mutter in chicago geboren mutters vater in chicago geboren mutters mutters mutter aus Deutschland mutters mutters vater aus Deutschland mutters vaters mutter aus chicago aber eltern aus preußen. Da heißt bei 3. Generation könnte die Mutter meines Mannes noch ihre deutsche Staatsbürgerschaft beanspruchen und er dann seine. Und dann hätte Lotte auch von Papas Seite ein anrecht auf die Deutsche und nicht nur von meiner Seite. Vielleicht sollten alle Menschen ein Anrecht auf jede Staatsbürgerschaft haben der Familienmitglieder und vielleicht hören die dann mal auf, einander zu bekriegen. In unserer Familie kämen da nämlich so einige Staatsbürgerschaften zusammen: Deutsch Amerikanisch Polnisch Russisch Peruanisch Brazilianisch Chilenisch Französisch Dänish Norwegisch Irish British Cubanisch West Indisch Australisch Neuseeländisch Südafrikanisch Für mehr müßte ich in der Ahnenkartei nachschlagen ... Kristin

Mitglied inaktiv - 11.03.2003, 13:03



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Hi Kristin! Naaaaa so einfach ist es auch nicht! Wie gesagt, jedes Land hat seine Bestimmungen. Und zB wenn ich mich richtig informiert habe, wenn ein mensch in Öst. geboren wurde, keine Vorahnen öst. Nationalität hat, ist aber gleich nach der Entbindung (d.h. ohne einhaltung bestimmten Fristen) das Land verlässt, hat auch kein anspruch auf öst. Paß. Und sollte die Mutter ledig und nicht Öst. sein, so muß der Mensch bis zur eigenen Hochzeit warten um dieses Paß zu bekommen. Oder hoffen, daß die ledige Mutter einen öst. heiratet! Mit den deutschstammigen Russen, hat der dt. Gesetzesgeber es so gewollt... Was ich auch wiederum auch in Ordnung finde (ist aber eine persönliche Meinung!) Das sagt aber NICHT aus, daß der US- Gesetzesgeber es auch will. Das weiß ich nicht. Auf jeden fall mußte es aber in erste Linie durch den anderen Ländern (Irland, UK,...)genehmigt werden. Grüße Helena

Mitglied inaktiv - 11.03.2003, 13:57



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Tja, leider ist es in der Tat nicht so einfach. Aber wäre es nicht viel schöner, wenn man sich mit anderen Nationalitäten stark verbunden fühlen würde, anstelle sich von ihnen unsinnigerweise abzugrenzen? Wäre es denn nicht besser, wenn es mehr achtung hervorrufen würde, weil man auf 100 verschiedene Nationalitäten in seiner Familie zurückblicken kann, als oh - ich bin reinrassiger deutscher. Ein bissel toleranz dürfte der welt ganz gut tun. kristin

Mitglied inaktiv - 11.03.2003, 14:54



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Hi, was für ein Durcheinander. Und da kann man mal sehen, die Dame beim deutschen Standesamt wollte Ries die deutsche Geburtsurkunde nicht geben, obwohl sein Vater Deutscher ist, weil ich nur eine amerikanische Geburtsurkunde hatte. Da mußte extra das Familienbuch meiner Eltern her. Und sie hat bevor Ries Vater die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat, amerikanisch als Ries Staatbürgerschaft angegeben. Erst 2 Sek. später -nach der Unterschrift- war er dann auch Deutscher, *an-die-Stirn-tipp* Na, dann ist er eben nur Deutscher *schnüff*. Tut mir ja auch leid, aber was will man machen?! grüße fusel, mit einem reindeutschen Kind

Mitglied inaktiv - 11.03.2003, 19:10