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Mutter deutsch, Vater amerkanisch

Thema: Mutter deutsch, Vater amerkanisch

Hallo. Ich möchte gerne wissen, ob der Vater des Kindes (amerikanische Staatsbürgerschaft) dazu verpflichtet ist, für mein Kind Unterhalt oder sonstiges zu zahlen, wenn es geboren ist. Habe ich bzw. das Kind Ansprüche darauf? Wird das Kind eine doppelte Staatsbürgerschaft bekommen? Ich habe von dem alles leider keine Ahnung, möchte es aber genau wissen, damit ich Bescheid weiß. Hoffe, jemand kann mir helfen!

Mitglied inaktiv - 08.07.2008, 21:00



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Selbstverständlich muß der Vater Unterhalt zahlen. Wenn das Kind in den USA geboren wird, dann werdet ihr automatisch gemeinsames Sorgerecht haben. Wenn es in D geboren wird und ihr seid nicht verheiratet, dann bekommst du das alleinige Sorgerecht. Das Kind hat Anspruch auf die doppelte Stabü per Geburt. Falls es in D geboren wird, muß der amerikanische Elternteil mit dem Kind aufs Konsulat gehen und das Formular DS 2029 (Consular Report of Birth Abroad) ausfüllen. Das kostet 30$ und der Papierkram ist abschliessend geklärt. Wie ist denn deine Beziehung zum Vater? Kooperiert er? Wie lange wird er noch in D sein? Wo lebt er? Hast du Einzelheiten über ihn wie seinen genauen Namen, womöglich Dienstrang, social security number? Wenn du Fragen hast, dann kontaktiere mich bitte, wenn es dir lieber ist, auch gerne per PN. Ich helfe gerne. Es geht um die Rechte des Kindes. Ich bin übrigens auch Kind einer Deutschen und eines Amerikaners und habe doppelte Stabü per Geburt. Meine Tochter auch.

Mitglied inaktiv - 08.07.2008, 21:41



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bin mit einem amerikaner verheiratet,waren bis jetzt noch nicht in frankfurt um die kids die amerikanische staatsangehörigkeizt zu geben(pass usw),was unterhalt angeht klar muß er zahlen,ich hoffe du hast seine ssn den ohne die wirds schwer,meine freundin hatte damals nur name von ihrem ex und der wurde nie gefunden in der usa.bekam nie einren cent von ihm lg diana

Mitglied inaktiv - 09.07.2008, 09:31



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Hallo, also er ist in Ramstein momentan stationiert. Er ist aber nicht in der Air Force sondern in der Army. Er meinte selbst, dass er das Kind will und ich es nicht abtreiben soll. Aber ich weiß nicht, ob er mich dann auch sonstig unterstützen wird. Ich will auf jeden Fall, dass er auf der Geburtsurkunde steht. Er wird Deutschland in 2010 verlassen.

Mitglied inaktiv - 09.07.2008, 13:28



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Es gibt gesetzliche Regelungen, wie er dich unterstützen muß. Es wird alles nach dt. Recht laufen, solange ihr in Deutschland seid. Schwierig kann es höchstens werden, das Recht durchzusetzen, wenn er nicht kooperieren will. Dafür brauchst du die oben genannten Informationen. Du brauchst: Seinen vollen Namen (bei Amis ist das oft nicht der Rufname) mit allen Vornamen und Nachnamen. Du brauchst sein Geburtsdatum, seinen Dienstgrad, Namen des Vorgesetzten und vor allem seine Social Security Number. Diese Infos würde ich (unauffällig) sammeln für den Tag dass er mal nicht mehr kooperieren will oder gar zurück in die USA geht.

Mitglied inaktiv - 09.07.2008, 16:36



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Du hast Post :) Lieben Gruss, Karina

Mitglied inaktiv - 10.07.2008, 22:54



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du hast post!!

Mitglied inaktiv - 11.07.2008, 12:26



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Hallo! Meiner Information nach muss das Kind von euch beiden gemeinsam auf dem amerikanischen Konsulat angemeldet werden. Wenn ihr nicht verheiratet seid, muss der Vater eine Erklaerung unterschreiben, in der er die Vaterschaft anerkennt und sich verpflichtet, bis zum 18. Lebensjahr Unterhalt zu zahlen. Das Recht auf die amerikanische Staatsbuergerschaft geht aber nicht verloren. D.h. wenn der Vater sich weigert, die Erklaerung zu unterschreiben, kann ein gerichtlicher Nachweis der Vaterschaft vorgelegt werden (Gentest). Oder aber man geht dem ganzen Trubel aus dem Weg und beantragt die Staatsbuergerschaft erst nach Erreichen des 18. Lebensjahres. Allerdings muss auch dann noch ein Nachweis ueber die Vaterschaft erbracht werden. Da dann keine finanziellen Verpflichtungen mehr dran haengen kann es sein, dass der Vater dann unterschreibt (sofern noch Kontakt vorhanden ist) Also wirkich alle Informationen sammeln! Solange der Kindsvater in Deutschland ist, ist er theoretisch fuer die deutsche Justuz greifbar und dann kann auch der Unterhalt eingezogen werden. Theoretisch... ich bin mir naemlich nicht so sicher, wie gut die Armee ihre Leute vor so was schuetzt. Hat er Deutschland erst mal verlassen, wird es fast unmoeglich, den Unterhalt einzuklagen. In den USA gibt es naemlich kein Meldegesetz und daher koennen Vaeter sehr gut untertauchen. Und dann ist es von Staat zu Staat unterschiedlich, ob und wieviel Vaeter zahlen muessen und wie das eingefordert werden kann. Verlassen solltest du dich auf Unterhaltszahlungen als Lebensgrundlage allerdings nie - egal welche Staatsbuergerschaft der Vater hat...

Mitglied inaktiv - 20.07.2008, 09:39