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spanische Nationalität für Kinder

Thema: spanische Nationalität für Kinder

Hallo, nach eurer Diskussion, um die Namensfrage, möchte mich auch mal anschließen und nach euren Erfahrungen mit den span. Konsulaten fragen: Ich bin gebürtig Spanierin, aber durch eine Adoption habe ich auch die deutsche Staatsangehörigkeit, die ich auch aktiv verwende. Nun habe ich als Deutsche in Deutschland geheiratet und habe als Familiennamen den Namen meines Mannes angenommen, wie die Kinder auch. Beim Konsulat habe ich bisher weder Eheschließung noch Kinder angemeldet. Wenn ich Ihnen nun auch die span. Staatsangehörigkeit (ist ja möglich bis 18./21J.?) für die Kidner haben möchte, wie meint ihr reagieren die denn darauf, dass ich als Deutsche geheiratet habe? Ich meine das spanische Gesetz ist da sehr emigrantes-freundlich und akzeptiert (noch) die doppelte Staatsangehörigkeit...Uff, vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrunge gemacht? LG Amaya

von Amayala am 21.11.2011, 19:42



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Du bist auch als Spanierin verheiratet, die Ehe ist international gueltig. Melde doch einfach deine Eheschliessung beim spanischen Konsulat und beantrage Paesse fuer die Kinder. Ich sehe kein Problem.

von Pamo am 21.11.2011, 20:56



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hej! Bist Du sicher, daß Du die spanische Staatsangehörigkeit noch hast? Die Kinder, die hierher aus anderen Ländern adoptiert werden, haben meines Wissens nur die dänische Staatsbürgerschaft, niemals noch die vietnamesische, koreanische, thalländische,. afrikanische ... Auch ein durch Geburt dt.-britisches Mädchen wurde durch Adoption "nur" dänisch. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 21.11.2011, 21:51



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Es gibt hier auch ein Forum für Mehrsprachige Kinder. Es könnte gut sein, daß dir dort noch besser Auskunft gegeben werden kann. LG !

von faya am 22.11.2011, 17:17



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wo sind wir denn hier???? Amüierte Grüße - Ursel, DK

von DK-Ursel am 22.11.2011, 18:01



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von raton am 22.11.2011, 21:23



Antwort auf Beitrag von Amayala

Hej nochmal! Zum Thema Mehrstaatlichkeit (da ich ja auch Zweifel daran habe, daß man als Adoptivkind seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft behält!), kannst Du hier mehr erfahren: http://groups.yahoo.com/group/zweipaesse/ oeffentlich lesbar so YahooID vorhanden Das wäre sicher der erste Schritt, bevor Du mehr rauskriegen mußt. Gruß´Ursel, DK

von DK-Ursel am 22.11.2011, 17:32



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Hallo Ursel, falls die OP von einem deutschen Elternteil adoptiert wurde, jedoch weiterhin ihren anderen, spanischen Elternteil behalten hat, so steht ein Verlust der spanischen Stabue nicht zur Debatte. Jedoch kann das nur die OP aufklaeren und von einem Verlust der Stabue war ihrerseits keine Rede.

von Pamo am 22.11.2011, 17:59



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Hej Pamo! Ach ja, stimmt --- ich habe die Möglichkeit getrennter Eltern bzw. einer Patchworkfamilie übersehen. In so einem fall hat sie natürlich ihre beien Staatsbürgerschaften. Trotzdem kan nda sicher auch jemand was zur Fragestellung sagen, die wissen dort viel! Gern Gruß ausrichten an Ariane, die die Listenmutter ist! Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 22.11.2011, 18:03



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Bei meinem Mann war es auch so - er ist als Niederländer geboren, seine NL-Mutter hat aber 2 Jahre später einen Briten geheiratet, der meinen Mann adoptiert hat. Seitdem hat er NL und GB Staatsbürgerschaft. Aber ist ja jetzt nicht die Antwort auf das Ausgangsposting.... LG Kerstin

von jake94 am 22.11.2011, 19:01



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Sorry, ich bin hier gerade versehentlich in diesen Thread geschneit und kann zur eigentlichen Frage nichts sagen. Aber: es gibt Länder (ich weiß es aus dem osteurop. Raum), wenn aus denen Kinder nach D adoptiert werden, diese bis zum 18. Lj. zwangsweise die ursprüngliche Staatsbürgerschaft zusätzlich behalten. Das Chaos habe ich bei meiner Freundin mitbekommen, die zwei Kinder adoptiert hat. LG Fee

Mitglied inaktiv - 25.11.2011, 11:28



Antwort auf Beitrag von Amayala

Hallo, wie schon geschrieben ist das eigentlich kein Problem bzw. völlig rechtens. Es steht Dir halt etwas Papierkram bevor (musst ja beim spanischen Konsulat Deine Eheschließung sowie die Geburt der Kinder durch entsprechende Urkunden vorlegen). Doppelte (oder mehrfache) Staatsangehörigkeiten innerhalb der EU gelten LEBENSLANG, nicht nur bis zur Volljährigkeit! Deine Kinder müssen sich also nicht später mal für eine Staatsangehörigkeit entscheiden! LG Kerstin

von jake94 am 22.11.2011, 19:14



Antwort auf Beitrag von jake94

Hej Kerstin! 1. habe ich ja den Kopfpatschsmiley schon gesucht - immerhin deutilch gemacht, daß ich die Adoption in einer Patchworkfamilie vergessen hat. 2. Stimmt zwar weitgehend, daß die kinder die durch Abstammung/Geburt erworbene Mehrtstaatlichkeit behalten können, oftmals müssen sie aber einen Antrag stellen, wenn sie nicht im land leben - was ja zwangsläufig oft der Fall ist, da man ja nur in einem Land dauerhaft leben kann. Wer z.B. als Kind eines dänischen Elternteils im Ausland aufwächst, muß bis zum 23. Lebensjahr (wenn ich recht erinnere) einen Antrag auf Beibehaltung der dänischen Staatsbürgerschaft stellen. für Dtl.d gitl dies zumindest für die Enkelkinder! Also: shclaumachen beizeiten lohnt sich durchaus. ich habe keien Ahnung, wie das mit Spanien ist. (Allerdings kann sich da natürlich innerhalb der nöächsten Jahre auch wieder viel ändern!) Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 22.11.2011, 22:35



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Hallo, ich wusste tatsächlich nicht, dass man dafür oftmals (?) einen Antrag stellen muss. Für welche Nationalitäten gilt denn das, hast du da einen hilfreichen Link? Wäre auf jeden Fall gut zu wissen, zwar ist unser Sohn erst 7 Jahre, aber wie Du schon erwähnt hast, sich schlau machen kann nicht schaden! Klar, bei Enkelkindern ist schon wieder ganz anders - das Thema wurde hier ja auch schon mal behandelt... LG Kerstin

von jake94 am 23.11.2011, 15:10



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Hallo, also erst mal richtig spekuliert: meine spanische Mutter gibt es auch noch und deshalb habe ich noch die spanische Staatsangehörigkeit (wenn das noch so ist, dann ist die bis in die 3. Generation sogar "vererbbar" - hat zumindest vielen Auswanderern in Südamerika geholfen nach Spanien legal einzuwandern). Danke auch für eure zahlreichen Antworten, werde ich dann wohl mal in Angriff nehmen und mit allen Papieren zum Konsulat. Ein Problem gibt es da nur, die wollten von mir eine Aufenthaltsgenehmigung (-erlaubnis? auf jedne Fall die unbefristete) die habe ich aber nicht, weil ich in D ja nicht mit spanischen Papieren lebe. Wenn ich nun als Deutsche zur Ausländerbehörde müsste, könnte es schon Probleme geben: weil es in Deutschland, und zwar erst nachdem Rot-Grün überhaupt das Geburts-Anrecht auf die dt. Staatsangehörigkeit eingeführt hat, es gleichzeitig auch verboten wurde nach 21. 2 Staatsangehörigkeiten zu haben. Allerdings hat es den Fall noch nicht gegeben, dass die dt. ergen einer existierenden anderen Staatsangehörigkeit entzogen wurde. (könnte aber rein rechtlich passieren) Die spanische kann ich behalten, weil die Spanier, noch, die doppelte Staatsangehörigkeit akzeptieren. Aber selbst wenn jetzt die PP die Regierund ist, werden sie daran wohl nichts ändern, denn wenn der "efecto Merkel" tatsächlich wieder eine Emigrationswelle hervorruft, werden sie einen Teufel tun und den jungen Leuten evt. androhen die eigenen Staatsangehörigkeit zu entziehen. Auf jeden Fall danke für die zahlreichen Antworten. Irgendwie ist es ja doch wichtig, nicht in sein Heimatland als Ausländer einzureisen... versteht hoffentlich jemand? Liebe Grüße Amaya

von Amayala am 23.11.2011, 15:17



Antwort auf Beitrag von Amayala

Hallo Amaya, das Verbot der zwei Staatsangehoerigkeiten gilt zum einem nicht fuer Staatsangehoerigkeiten per Geburt (welches bei dir durch die Adoption rueckwirkend zutrifft). Ausserdem sind mehrere EU-Staatsangehoerigkeiten sowieso zulaessig. Also beantrage einfach Paesse fuer die Kinder und fertig.

von Pamo am 23.11.2011, 15:38



Antwort auf Beitrag von Amayala

Hej nochmal! Amaya: "weil es in Deutschland, und zwar erst nachdem Rot-Grün überhaupt das Geburts-Anrecht auf die dt. Staatsangehörigkeit eingeführt hat, es gleichzeitig auch verboten wurde nach 21. 2 Staatsangehörigkeiten zu haben" Das verstehe ich nicht. Es ist in Dtld. kein Problem gewesen, von Geburt an 2 Staatsbürgerschaften zu haben. Inden 70ern (auch 80ern? bitte nichtfestnageln) mußte sich zwar ein kind dann mit Volljährigkeit noch für eine der beiden entscheiden, aber das ist schon sehr lange geändet - also nicht erst seit Rot-Grün. was ganz spät kam, war die doppelte Staatsbürgerschaft, die nicht durch Geburt erworbeni st, also nicht durch Abstammung, wie das richtig heißt. D.h. Türken, die in Dtld geboren werden., aber zwei türkische Eltern haben, können nun auch de deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, ohne - von dt. Seite aus ( denn fürdie Türken dürfen die Deutschen ja nicht bestimmen!) - die tprkische zu verkieren-. Und da die Türken das zulassen, gibt es inzwischen schonv iele doppelstaatige Türken-Deutsche. Was die Aufenthaltsgenehmigung angeht, würde ich offenden Sachverhalt scihldern. amit kan nbei Behörden zwar reinfallen, ich glaube aber nicht, daß eine dt. behörde Dir als Deutscher eine Aufenthaltsgenehmigung für DStld. ausstellt, da wirst Du wohl eher mit Ehrlichkeit beiden Spaniern weiterkommen. Pamo: Du schreibst, innerhalb der eU sei es okay mit 2 Staatsbürgerschaften. Nun, so einfach ist das nicht. Die Dänen z.B. akzeptieren zwar die Doppelstaatigkeit von Geburt /Abstammung an (gewisse Nachweise /Anträge. wenn man im Ausland aufwachst, sind ab einem bestimmten Alter nötig), aberwenn z.B. ichdie dänische Staatsbürgerschaft annehmen wollte - immerhin lebe ich inzwischen mehr als 20 jahre hier - müßte ich de deutsche abgeben. Wie sie es mit der eigenen Staatsbürgerschaft halten, kann immer noch jedes Land für sich entscheiden, d.h. die Dänen können den Deutschen nichts vorschreiben und die Deutschen den Dänen nicht. Welche Regeln für welche änder gelten,. weiß ich leider nicht, macht Euch a am besten auf Euren entsprechenden Konsulaten schlau; ich weiß es nur für Dtld. und DK (für uns relevant), wann bzw. i nwelchem fall meine Töchter eien antrag stellen müßten. Deutsche im Ausland soltlen eben gemeldet sein in Berlin I, wenn die Enkel auch die dt. Staatsbürgerschaft erwerben sollen; bei Dänen muß dann eben oben erwähntn Antrag stellen, sonst erlischt die dänische Staatsangehörigkeit - ich meine, mit dem 23. Lebensjahr. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 23.11.2011, 18:05



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Sowohl Spanien als auch Deutschland tolerieren die doppelte Staatsbuergerschaft per Geburt. Die OP wird also kein Problem haben. Ausserdem habe ich mir sagen lassen, dass es seit kurzem eine EU-Regelung gibt, dass doppelte Staatsbuergerschaften innerhalb der EU auch dann kein Problem sind, wenn eingebuergert wird. Dazu kann ich allerdings keinen Link geben.

von Pamo am 23.11.2011, 18:44



Antwort auf Beitrag von Pamo

Hej Pamo! Ohne Link zu einer verläßlichen Quelle ist das leider nicht viel wert, und ich habe nichts von einer Änderung der Staatsbürgerschaftsregelungen in Dk gehört oder gelesen. Insofern werde ich mich hüten, die dänische anzunehmen, denn ich möchte die deutsche nicht verlieren (so ist es einer Bekannten geschehen, die die griechische angenommen hatte, bevor die Beibehaltungsanträge abgeschafft wurden). Ich halte aber die Augen und Ohren 8weiterhin) offen. Allerdings ist das wirklich nicht meine größte Sorge, und meine Kinder haben ja beide Staatsbürgerschaften. Kein Problem bei uns. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 23.11.2011, 18:59



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Hej nochmal! ich überlege gerade so: Ihr habt deutsch geheiratet und Du auch als Deutsche. Gut. Trotzdem hast Du doch aber eine spanische Geburtsurkunde oder sonstigen Nachweis Deiner Nationalität, oder? Der müßte doch reichen, das wäre es für deutsche Behörden jedenfalls. Denen ist doch völlig egal, wie Du geheiratet hast - Deine eigene Staatsangehörigkeit ist wichtig und muß nachgewiesen werden, denn die willst Du schließlich vererben. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 23.11.2011, 19:25



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Liebe Ursel: vor der Neuregelung war der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländerkinder nur durch Einbürgerung möglich oder Adoption wie bei mir. D.h. erst seit ca 14 Jahren können Kinder ausländischer Eltern den deutschen Pass bekommen, wenn sie in D geboren werden. Vorher galt das Blutsrecht - nur wer deutsche Eltern hatte konnte auch Deutscher sein! Wir waren ja alle nur als Gastarbeiter gekommen und sollten gefälligst auch nicht bleiben, auch nicht die zweite und dritte Generation. Ohne die Adoption wäre ich in den 70/80ern nicht Deutsche, obwohl ich hier geboren und aufgewachsen bin. Gleichzeitig war aber die Regelung der Doppelstaatsangehörigkeit eben nicht geregelt und somit noch "quasi legal", in der neuen Fassung hieß es dann, bis zu einem gewissen Alter dürfen die Kinder beide haben, müssen sich dann aber entscheiden. Ebenso bei einer Einbürgerung: Cem Özdemir z.B. musste seinen türkischen Pass abgeben und konnte ihn dann nachher wieder beantragen, weil die Türkei als Auswanderungsland natürlich die doppelte Staatsangehörigkeit toleriert und fördert. In Deutschland hat es einfach sehr lange gedauert, bis man verstanden hat, dass es doch ein Einwanderungsland ist. USA; Spanien und viele andere Länder hatten das "Blutsrecht" schon lange abgeschafft. Aber es wird ja. Danke für eure Hilfe, adieu

von Amayala am 24.11.2011, 23:37



Antwort auf Beitrag von Amayala

In den USA ist das "Blutsrecht" nicht abgeschafft. Es gibt dies weiterhin zusaetzlich zum Erwerb der Staatsbuergerschaft durch Geburt im Lande. Ich bspw. habe die US-Stabue per "Blut" - geboren im Ausland. Im Fall deiner Kinder geht es aber sowieso um einen anderen Fall als um Einbuergerung: Da geht es um die Weitergabe von zwei Staatsbuergerschaften per Geburt und diese wurde und wird sowohl von D als auch E toleriert.

von Pamo am 25.11.2011, 00:00



Antwort auf Beitrag von Amayala

Hej Amayala! Ich muß Dir leider noch einmal, und zwar in dem selbem Punkt wie vorher, widersprechen. Das hier: "Gleichzeitig war aber die Regelung der Doppelstaatsangehörigkeit eben nicht geregelt und somit noch "quasi legal", in der neuen Fassung hieß es dann, bis zu einem gewissen Alter dürfen die Kinder beide haben, müssen sich dann aber entscheiden. stimmt nicht! Jedenfalls schon lange nicht mehr. Ich weiß, daß das früher so war, aber Du bist sehr wahrscheinlich jünger als ich, und selbst meine Große (inzwischen sehr demnächst 19 ) hätte sich schon zu Zeiten ihrer Geburt nicht entscheiden müssen, welche ihrer beiden durch Abstammung erworbenen Staatsbürgerschaften sie beibehalten möchte. Schon zu Zeiten ihrer Geburt war auch in Dtld. beides erlaubt, wenn durch Abstammung erworben. Ich kann leider nicht mehr erinnern oder jetzt auf die Schnelle herausfinden, wann diese Entscheidungspflicht abgeschafft wurde, denke aberm es muß´zwischen Mitte der 70 und Mitte 80er Jahre geschehen sein. Und ich finde es auch nicht ganz fair, immer nur oder so stark auf Dtld. herumzuhacken. Das im Ausland für weitaus toleranter gehaltene DK läßt zwar auch die b eiden Staatsbürgerschaften durch Abstammung zu (ohne Entscheidugn in einem bestimmten Alter), ABER: Bei Einbürgerung verliert man seine alte Staatsbürgerschaft und ist "nur" noch Däne/Dänin. Also, es gibt durchaus (EU-)Länder, die noch mehr Nachholbedarf haben! Schönes Wochenende - Ursel, DK

von DK-Ursel am 25.11.2011, 06:36



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Kinder deutscher, mit einem Auslaender verheirateter Muetter (meine Generation) erhielten neben der (automatisch durch den Vater erworbenen Stabue) die deutsche Staatsbuergerschaft rueckwirkend per Geburt auf Antrag der Mutter in Deutschland. Das nennt sich "Erwerb der deutschen Staatsbuergerschaft durch Erklaerung" und musste bis 1977 erfolgt sein. Ab da bekamen die Kinder automatisch auch die deutsche Stabue durch die Mutter.

von Pamo am 25.11.2011, 18:21



Antwort auf Beitrag von Pamo

Hej nochmal! Danke für die Klarstellung, da haben wir eine Weile ja toll aneinander vorbei geredet. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 27.11.2011, 22:25