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Geschrieben von AnnieFaulkner am 17.06.2008, 20:18 Uhr

Spanier im Ausland: mit 18 Jahren Staatsbürgerschaft bestätigen!

Diese Regelung würde ja Sinn machen. Es handelt sich um einen Sonderfall für Staatsbürger die in zweiter Generation im Ausland leben. Ich würde dem Kind das unbedingt mitteilen bzw. einen Ausflug zum 18. Geburtstag dahin machen wo das Kind mitgeschleift wird...

Allerdings habe ich meine Zweifel solange ich nicht den § sehe. Ich habe einfach von den italienischen und spanischen Behörden den größten Blödsinn gehört.

Viel Spaß beim Konsulatsbesuch!

 
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