Hallo, mich würde mal interessieren, wie das ist, wenn jemand die doppelte Staatsangehörigkeit hat (beide EU-Länder, davon ein "neueres"), nach welchem Recht sich dann solche Sachen wie Erbe, Testament usw. richten? Gilt dann das Erbrecht dort, wo man sich überwiegend aufhält, oder wo die potentiellen Erben leben, oder nach irgendwelchen anderen Kriterien (welchen)...?
von
MM
am 07.02.2011, 14:18
Wenn das Kind deutscher Staatsbuerger ist und in Deutschland erbt, dann wird deutsches Recht verwendet. Wenn das Kind gleichzeitig US-Staatsbuerger ist und in den USA erbt, wird nur US-Recht verwendet. Die doppelte Stabue spielt in diesen Faellen keine Rolle, es greift das jeweilige Landesrecht.
von
Pamo
am 07.02.2011, 17:54
... Seiten, also der Beerbte und der Erbende die doppelte Staatsbürgerschaft haben, nur dass sie in den beiden jeweiligen Ländern wohnen (also jeder woanders), dann spielt es eine Rolle oder nicht? UNd was, wenn sie in beiden Ländern einen Wohnsitz haben, nur sich an dem einen öfter aufhalten?
von
MM
am 07.02.2011, 17:58
Dann gehe ich davon aus, dass das Recht des Landes zaehlt indem der Verstorbene wohnt. Dort befindet sich die Erbschaft.
von
Pamo
am 07.02.2011, 20:08
Im Expertenforum gibt es eine Rechtsanwältin (Nicole Bader). Frag doch mal da nach.
Silvia
von
Silvia3
am 08.02.2011, 10:33