Mehrsprachig aufwachsen

Forum Mehrsprachig aufwachsen

Stress mit Kindergeld wegen Job in NL

Thema: Stress mit Kindergeld wegen Job in NL

Oh mann, ich muss mal gerade was loswerden. Wir haben seit Dezember kein Kindergeld mehr gesehen, also seit ich aufgehoert habe, im oeffentlichen Dienst zu arbeiten. Davor war das Kindergeld immer bei meinem Gehalt dabei, kein Problem. Jetzt habe ich schon x Antraege ausgefuellt und immer noch nichts bekommen, Begruendung: Ihr Mann (der in NL arbeitet) bekommt doch sicher in Holland Kindergeld. Was nicht wahr ist, man muss sich entscheiden wo man KG in Anspruch nimmt, und das tun wir in D! Ausserdem haben sie da irgendwie Mist gebaut, sie haben ploetzlich 2 Kindergeldnummern, ach, was weiss ich...den Sachbearbeiter kriegt man nicht an die Strippe, immer nur so ein dummes Callcentermuttchen...Sorry, ich bin einfach megagenervt, inzwischen fehlen uns 750 Euro! Liebe Gruesse, K.

Mitglied inaktiv - 08.05.2007, 09:58



Antwort auf diesen Beitrag

Man kann es sich NICHT aussuchen! Kindergeld erhält man in dem Land wo man sein Gehalt bekommt. Bei uns war auch das Problem mit D-CH und ich musste damals nachweisen, dass mein Partner, der schon in der CH wohnte, kein Arbeitsverhältnis hat und somit auch kein Kindergeld bekommt. Ihr müsstet das Kindergeld demnach in den Niederlande beantragen. Viele Grüsse, Chrissie

Mitglied inaktiv - 08.05.2007, 20:21



Antwort auf diesen Beitrag

ICH bekomme mein Gehalt ja in D....

Mitglied inaktiv - 14.05.2007, 13:11



Antwort auf diesen Beitrag

...wir bekommen sowohl aus D als auch aus NL Kindergeld! Bei uns verhält es sich so: Wir leben in NL, mein Mann arbeitet in NL und ich arbeite in D. Das Kindergeld in NL ist ja um einiges geringer als das in D. Diesen Betrag bekommen wir also, außerdem gibt die deutsche Kindergeldkasse den Restbetrag dazu (also die Differenz zum deutschen Kindergeld). Wir bekommen vierteljährlich 187,42 Euro aus NL und monatlich 95,13 Euro aus D. Das mit den Callcenter-Mitarbeitern kenne ich nur zu gut, die haben nämlich leider absolut keinen Plan in dieser Sache. Ich kann Dir nur raten, darauf zu bestehen, mit einem Sachbearbeiter persönlich zu sprechen (vielleicht kannst Du Dir einen Termin für ein persönliches Gespräch vor Ort geben lassen). Ansonsten: hartnäckig bleiben! Ach ja noch was, das Arbeitsamt will einmal jährlich einige "Beweise" dafür, daß einem das Geld noch zusteht (Bescheinigung vom Arbeitgeber, Steuerbescheid, Meldebestätigung). Auch für die SVB (die zuständige Behörde in NL) muß man regelmäßig ein Formular ausfüllen. Beide Behörden tauschen sich aber auch unter einander aus, wegen der Festsetzung der Geldbeträge. Ich hoffe, das war jetzt nicht so kompliziert ;-) Viel Erfolg und Gruß aus NL, Kerstin

Mitglied inaktiv - 08.05.2007, 22:09



Antwort auf diesen Beitrag

Das stimmt. Hätte mein Partner KG in der Schweiz bgezogen (ca. 50 EUR weniger), hätte ich die Differenz in Deutschland erhalten. Ich dachte nur nicht, dass es noch mehr Länder gibt die weniger als Deutschland bezahlen. LG, Chrissie

Mitglied inaktiv - 09.05.2007, 08:31



Antwort auf diesen Beitrag

OH JA!! Wie Jake sagt 187 Euro im Quartal. Das echt wenig und deshalb werde ich immer leicht sauer das Freundinnen in Deutschland meckern sie bekommen so wenig von Staat. Lg Trixi

Mitglied inaktiv - 09.05.2007, 08:33



Antwort auf diesen Beitrag

Hab da mal eine frage. Gilt das fuer alle EU Laender. Wir leben in UK und hier ist das Kindergeld auch weniger als in D. Wir bekommen seit 7 Monaten kein KIndergeld mehr. Begruendung wir leben ja nicht mehr in D. Ich wuerde nur was bekommen wenn ich 6 Monate in meinen D Wohnsitzt sein wuerde. Gruss Bettina

Mitglied inaktiv - 09.05.2007, 13:11



Antwort auf diesen Beitrag

Dir steht deutsches Kindergeld nur zu wenn du entweder in D lebst, oder dich da zumindest regelmäßig aufhälst oder im Ausland für eine deutsche Firma tätig bist und in D Steuern entrichtest. Ich bin auch Deutsche und lebe im Ausland und bekomme für meine Kinder leider keinen Cent Kindergeld aus D (hier gibt es sowieso gar kein einhimisches Kindergeld) weil ich diese Bedingungen nicht erfülle. Gruß Derya

Mitglied inaktiv - 09.05.2007, 13:46



Antwort auf diesen Beitrag

... ich war früher noch Grenzgänger, bzw. der Kidnsvater schon in der Schweiz gemeldet. Sobald aber beide Eltern fest im Ausland leben, dann ist Deutschland nicht mehr zuständig. Allerdings leben wir auch im falschen Kanton. Hier gibt es 100 EUR pro Monat, in manchen anderen Kantonen sind es auch 250 EUR oder mehr. Viele Grüsse, Chrissie

Mitglied inaktiv - 09.05.2007, 13:53



Antwort auf diesen Beitrag

Wie deryagul und krueml schon sagten, wenn Du im Ausland Deinen ständigen Wohnsitz hast, steht Dir nur dann deutsches Kindergeld zu, wenn Du oder Dein Mann einen deutschen Arbeitgeber hast/hat und somit auch die Steuern und alle Abgaben in D entrichtest. Es spielt dabei keine Rolle, ob es ein EU-Land ist oder nicht. Ich als "Grenzpendlerin" würde kein deutsches Kindergeld mehr bekommen, sobald ich meinen Job in D aufgebe bzw. gekündigt werde. Dann stünde uns nur noch das (wenige) Kindergeld hier in NL zu :-(. Zum Trost: so wie ich hier schon öfter lesen konnte, zahlt D von den europäischen Ländern wohl mit das höchste Kindergeld überhaupt, in vielen anderen Ländern wird gar kein oder nur sehr wenig Kindergeld gezahlt... Gruß aus NL, Kerstin

Mitglied inaktiv - 09.05.2007, 15:19



Antwort auf diesen Beitrag

In D wird tatsächlich mehr Kindergeld gezahlt als in den meisten anderen E-Ländern. Ich kenne es aus Belgien auch. Allerdings sind dort dann auch Kindergärten und Schulen ganztägig und umsonst. Da würde ich auch auf mehr Kindergeld verzichten....

Mitglied inaktiv - 10.05.2007, 03:37