Geschrieben von jeveux1980 am 21.04.2006, 13:30 Uhr |
Namensrecht
Huhu,
ich bin auch die Schwester meiner Kinder. *LOL*
ich hatte ja vor Tagen genau mit diesem Problem hier geschrieben und darauf hin viele Antworten bekommen. BEi uns ist es genau wie bei euch, wir heißen alle wie mein Mann, WEIL wir nach deutschem Recht geheiratet haben.Hätten wir nach spanischen Recht geheiratet wäre in Deutschland die Namenswahl genau wie in Spanien. Das heiß du würdest weiter z.B.Müller heißen dein Mann weiter Navarro Borrego und eure Kinder Navarro Müller. Dann haben die Kinder in beiden Ausweißen den selben Namen. Die deutschen Länder lassen da fast alles zu. ABer die Spansichen Ämter lassen halt nur Ihr Namensrecht gelten und deshalb wird im spansichen Pass auch alles nach spanischen REcht eingetragen. Leider wurden wir bei unserem Standesamt nicht richtig informiert über die Möglichkeiten.
In meinem Posting von früher wollte ich eigentlich wissen ob in Deutschland die Namenswahl nach deutschen Recht rückgängig gemacht werden kann und nachträglich das Spanische Namensrecht angewendet werden kann. Aber das konnte mir auch keiner hier beantworten, werde mich wohl mal beim Standesamt erkundigen müssen, obwohl ich mir nicht sicher bin,dass die in der Zwischenzeit viel dazugelernt haben. :=((
gruß Ines *diesichschnellwiederindieSonnelegt*
gruß Ines
- Namensrecht - Maribel1405 21.04.06, 12:16
- Re: Namensrecht - nice-contradiction 21.04.06, 12:44
- Re: Namensrecht - Maribel1405 21.04.06, 13:20
- Re: Namensrecht - jeveux1980 21.04.06, 13:30
- Re: Namensrecht - jeveux1980 21.04.06, 13:44
- Re: Namensrecht - Maribel1405 21.04.06, 14:28
- Re: Namensrecht - jeveux1980 21.04.06, 13:44
- Re: Namensrecht - nice-contradiction 21.04.06, 12:44