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Nochmal Namensrecht

Thema: Nochmal Namensrecht

Alsoooo, gleich vorneweg erstmal ein link: http://www.berlin.de/standesamt1/partnerschaft/namensfuehrung_ehe.html Das sind die Möglichkeiten in Deutschland. Im spanischsprachigen Ausland mag es anders aussehen, und dann kommt es leider zu der sog. "hinkenden" Namensführung, will heissen: in einem Land heisst man so, im anderen so. Ärgerlich, aber wahr! Leider habe ich keine Zeit mehr, aber auf Anfrage gehe ich gern ausführlich auf das Thema ein... LG Sphynx

Mitglied inaktiv - 20.04.2006, 00:31



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Hallo Sphynxie, richtig, um dieser "Hinkenden" Namensführung zu entgehen haben wir in Deutschland nach spanischem Recht geheiratet, was Deutschland akzeptiert wie in deinem Link steht ! Somit hat man in beiden Ländern EINEN NAMEN !!!!! Es ist also nicht richtig das man zwangsläufig zwei Namen hat, Ärgerlich ist das die Standesämter nicht aufklären, hättest du in Spanien geheiratet und dann hier ein Familienbuch beantragt (ich habe 2 Familienbücher 1 x spanisch und 1 x deutsch) wäre das kein Problem, deine Kinder würden Ausweise erhalten mit den üblichen spanischen Familiennamen. GRUSS MARIA

Mitglied inaktiv - 20.04.2006, 16:25



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Bei meiner in Mexiko geborenen Tochter liess sich die hinkende Namensführung nicht vermeiden, weil die mex. Behörden auf stur geschaltet haben. Sie wollten partout nicht meinen Nachnamen allein eintragen - das wäre nur gegangen, wenn ich "ledige Mutter" gewesen wäre... So hat meine Kleine auf ihrer mex. Geburtsurkunde den Nachnamen meines Mannes und meinen, aber auf der deutschen nur meinen, weil wir da deutsches Recht gewählt haben, was wir ja von Anfang an wollten. Wir hätten den Salat gern vermieden, war aber nicht möglich. Gruss Sphynx

Mitglied inaktiv - 20.04.2006, 17:01



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Mein Mann ist Mexikaner und ich Deutsche. Wenn wir beide Deutsche gewesen wären, hätte das bei den mex. Behörden schon wieder anders ausgesehen... Achja, sie sagten noch: oder nur der Nachname ihres Mannes allein - aber das wär's ja auch nicht gewesen... LG Sphynx

Mitglied inaktiv - 20.04.2006, 17:05



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Nach welchem Recht habt ihr geheiratet und wo ???? Ich weiss natürlich nicht wie das mit nicht EU Ländern ist. Nach EU Recht wird ja eine Hochzeit in einem anderen EU Land und dessen Recht akzeptiert, wie gesagt Mexiko ist natürlich was anderes ????? Da bin ich überfragt ! gruss Maria

Mitglied inaktiv - 21.04.2006, 12:49